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Mirel

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Alle Beiträge von Mirel

  1. Derartige Einleitungen werden gar nicht mehr geschrieben, zumindest dann nicht, wenn ein Bewerber eine gute Stelle bei einer guten Firma anstrebt. Der erste Satz, somit die Einleitung, muss das Interesse des Personalverantwortlichen wecken. Mit Standardphrasen von der ersten Seite auf Google bleibt das Interesse gewiss aus. Des Weiteren wissen die Personalverantwortlichen auf welchen Plattformen sie die Stellenausschreibung veröffentlicht haben. Allgemein beinhaltet das Anschreiben sehr viele Standardfloskeln, mit denen du bei vielen Personalverantwortlichen bereits die erste Chance verschenkt hast. Entsprechend muss Individualität in das Anschreiben. Auch gibst du zwar an, dass du dich bereits mit der Thematik beschäftigt hast, doch aus den Sätzen kann keine wirkliche Kompetenz abgeleitet werden. Dich hat ein angenehmes Arbeitsklima geprägt? Wie funktioniert das? Moderne Ausstattung und interessante Aufgaben? Welche wären das? Welche Aufgaben hast du übernommen? Sind diese relevant für das Unternehmen, bei dem du dich bewerben möchtest? Ich meine das nicht böse, aber dieses Anschreiben solltest du so nicht verwenden. Zumindest dann nicht, wenn du eine gute Stelle besetzen möchtest.
  2. Mein Beitrag sollte keinesfalls eine Empfehlung darstellen. Ich wollte lediglich auf die Frage von @PaleDragon antworten, dass sich die Probezeit bei einem Ausbildungsvertrag von der eines Arbeitsvertrages unterscheidet. Wirkliche Gewissheit gibt es selbstverständlich nur, wenn man den Vertrag genau prüft. Wie @Visar bereits erwähnte, könnten dort Klauseln vorhanden sein.
  3. Gemäß § 22 BBiG kann während der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Daher dürfte eine Kündigung ohne Weiteres möglich sein. Fair wäre hier jedoch - wie bereits erwähnt - den Betrieb möglichst früh zu informieren.

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