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  1. hast du meine ausführungen lesen??? genau das, was du vorschlägst, habe ich empfohlen. allerdings teile ich deine schlussfolgerung nicht. rein praktisch gesehen, kann Octavius85 den entschluss des kunden, zum zeitpunkt des antrags, nicht wissen. du willst das pferd von hinten aufzäumen. er stellt einen antrag für eine projektarbeit, die erst nach der genehmigung begonnen wird. er macht jetzt keine analyse, trifft keine entscheidungen usw. er hat keine glaskugel, die ihm vorhersagen macht. @Octavius85 lass dich nicht verunsichern. prüfe deine optionen und wenn nichts besseres da ist, dann los. was kann denn schon passieren, der antrag wird abgelehnt, unter auflagen genehmigt oder durchgewunken. grundsätzlich kann ich dir sagen, dass prüfer, lehrer, profs usw. niemanden absichtlich durchfallen lassen wollen. egal was du irgendwo gehört/gelesen hast. natürlich habe ich leicht reden/schreiben... aber s.u. (es wird nicht so heiss gegessen...) an die mods, "die alles in der luft zerreißen..." 😉 schrems2 bekannt? berufung auf privacy shield in der datenschutzerklärung... Im dezember; im fachforum
  2. hast du da erfahrung? mir würde es reichen, wenn der prüfling plausibel begründet warum er dieses modell gewählt hat und die vor-/nachteile ggü. anderen darlegt. gleiches gilt für datenschutz u. datensicherheit. ich sitze nicht im prüfungsausschuss und bilde FISI's nicht aus, habe aber von ausbildung "allgemein" etwas ahnung, inkl. AEVO.
  3. hi, warum 0? es soll ein "lebendiges" projekt verwirklicht werden. wenn die kundenvorgaben einen bestimmten hersteller beinhalten, dann sind diese umzusetzen. wenn ich eine salami-pizza bestelle, dann will ich auch diese bekommen und nicht eine verggie, weil diese vlt. gesunder/umweltfreundlicher/etc ist. ,-) ferner bedeuten vorgaben nicht, dass er keine eigenen entscheidungen treffen kann. wenn der hersteller vorgegeben ist, dann kann er das modell bestimmen und seine entscheidung begründen. ist alles vorgegeben, er kann quasi wenig entscheiden, dann schreibt er eine analyse zu den vorgeben, so als hätte er sie selbst getroffen, zb. vorgegeben war x, weil y erfüllt werden muss, das führt zu z usw. und wurde wie folgt umgesetzt... was soll er sonst machen?! IHK schreibt klar vor, dass das ein "lebendes" projekt sein soll und kein übungsbsp.. wenn seine firma nur solche aufträge hat, was nun?
  4. hi, an alle. neu und gleich widersprechen :-). @Octavius85 mach dich verrückt bzgl. DSGVO. VVT führt der verantwortliche. und bei einer behörde ist ein DSB pflicht, dh. dort gibt es bereits jemanden der sich darum kümmert. ein ISB wird auch vorhanden sein. deine anlage resp. der auftrag zum errichten solcher ist bereits über die schreibtische der og. gegangen. eigentlich müsstest du ziemlich genaue vorgaben bekommen haben, was du zu machen hast resp. wie was abzusichern ist. sorry für die schreibweise, bin aber faul und schreibe stets alles klein.

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