Hallo zusammen, kann mir diesen Teil jemand erklären?
„Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Ganzheitlichen Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozial- kunde“. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.“
Das klingt für mich als ob man nirgends eine 5 haben darf um ohne Nachprüfung zu bestehen. Aber mit Ulis Notenrechner ist dass doch möglich wenn man in den den anderen schriftlichen genug Punkte geholt hat. Was ist den nun richtig oder ist der Rechner nicht mehr aktuell?
Hoffe könnt mir helfen