Hallo Leute,
ich wollte mal fragen, ob irgendeiner von euch eine Ahnung hat,
ob eine Beschwerde wegen der GH1 bei der IHK
Aussicht auf Erfolg hätte und ob jemand weiss, wie die dann
formel auszusehen hat.
Bisher haben nämlich alle, mit denen ich gesprochen habe, gesagt
das die GH1 einfach zu umfangreich war um sie in 90 Minuten vernünftig zu lösen. Die Aufgaben waren halt nicht zu schwer, aber es war einfach zu wenig Zeit.
Den Rest kann man meiner Meinung nach als OK gelten lassen, wobei es aber mist war, daß zwischen GH1 und GH2 keine Pause angesetzt war. Erst hat man sich durch den ersten Teil gehetzt und war deswegen angenervt und dann kommt gleich der zweite hinterher. Da hätte man ruhig eine Viertestunde Pause zwischensetzen können. Da zu dem Zeitpunkt auch noch keiner die GH2 gesehen hätte, gab es auch keine Gefahr, daß man sich mit andern abspricht.
Den WISO-Teil fand ich auch ok, wobei es mich etwas gewundert hat, daß fast ausschließlich Arbeitsrecht geprüft wurde.
Die Kritik der Systemintegratoren an der GH2 bezgl. des SQL-Teils kann ich nachvollziehen. Ich als Anwendungsentwickler hatte damit keine grossen Schwierigkeiten, aber warum ein Systemintegrator aus dem ff SQL's schnitzen muss, verstehe ich auch nicht so ganz.
Um meinen Eindruck der Prüfung mal auf den Punkt zu bringen:
Ich denke, daß die IHK sich mal Gedanken darüber machen sollte, was sie mit dieser Prüfung eigentlich erreichen will. Eine kurze, prägnante Abschlußprüfung über 4 Stunden?
Ok, dann soll sie die Aufgaben aber auch bitte dem Zeitrahmen anpassen. Wenn man für die Fachqualifikation 90 Minuten ansetzt, sollte man sich darüber im klaren sein, daß man dann keine Projektarbeit erwarten darf. Ich denke in dem Rahmen wäre ein abprüfen von Grundlagen sinnvoll. Dann auch ruhig ein paar mehr Aufgaben aber wirklich Grundlagen. Ein einfaches Klassenmodell oder z.B. ein grundlegender Vergleich der prozeduralen Programmierung vs. objektorientierte Programmierung um zwei Beispiele zu nennen.
Sollten die Herren von der IHK aber beabsichtigen, komplette Arbeitsabläufe abzuprüfen, also ganzheitliche Aufgaben, sollte man den Zeitansatz nochmal neu überdenken. Von mir aus bitte solche Aufgaben wie sie jetzt gestellt wurden, auch noch 1 oder 2 mehr, aber dann mit genügend Zeit. Warum nicht wie in den Abiturprüfungen die GH1 und GH2 auf jeweils 4 od. 6 Stunden verlängern und dann auf 2 Tage verteilen. Dann hat man Zeit, das DB-Modell zu entwickeln, einen Ablaufplan od. Projektplan zu erstellen oder anderes. Das verstehe ich unter einer ganzheitlichen Aufgabe. Man könnte ja auch, auf das entwickelte Datenmodell SQL's definieren lassen um Informationen herauszubekommen. Ich hatte ja schon oben angedeutet, daß ich das mit dem SQL-Teil in der GH2 auch komisch fand.
Das bringt mich auch gleich zum nächsten Thema:
Die Grenzen zw. Fach- und Kernqualifikation kann ich auch nicht so ganz nach vollziehen. Wenn z.B. die Unterschiede zwischen Anwendungsentwicklung und Systemintegration nur 10 % des Stoffes betragen, kann man die Fachrichtungen auch weglassen und das zum Fachinformatiker zusammenstreichen.......aber ich glaube nicht, daß in den 3 jahren genügend Zeit ist, beide Seiten entsprechend abzudecken. Warum muss ein Systemintegrator SQL aus dem ff beherrschen (im Tabellenbuch steht ja nur, daß es einen Select gibt.) und warüm müssen Systemkaufleute (man beachte das kaufmännische im Berufstitel) Bildschirmauflösungen berechnen? Das sind alles nicht die schwersten Sachen, aber das muss ja nicht sein.
Also liebe IHK, denkt doch mal darüber nach, was Ihr mit der Prüfung erreichen wollt und ob man die Grenze zw. Fach- und Kernqualifikation nicht nochmal überdenken kann. Nur weil es 1997 (oder war das früher) mal so definiert wurde, heisst es ja noch lange nicht, daß das der Weisheit letzter Schluss ist. Man kann sowas auch nochmal Revue passieren lassen.
Ob andere auch meiner Meinung sind, oder das völlig anders sehen, weiss ich nicht und ist für mich auch nicht weiter wichtig. Nach der Prüfung bin ich für mich zu diesen Ergebnissen gekommen.
Und um nach meinem Abschweifen wieder auf den Anfang meines Postings zurückzukommen....
Weiss irgendwer, ob eine Beschwerde/Protest bei der IHK Aussicht auf Erfolg hat bzw. was noch wichtiger ist, gibt es dafür einen formellen/zeitlichen Rahmen wie sowas auszusehen hat oder ist man da frei in der Wahl der Mittel (normalerweise wahrscheinlich Schreiber und Papier.... ).
so, jetzt bin ich erstmal am Ende meiner Ausführungen angekommen. Ich habe versucht mich kurz zu fassen, aber irgenwie ist es dann doch etwas länger geworden....ich hoffe
ihr habt euch nicht zu sehr gelangweilt.
cya
Groovy