Janojano
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Sorry, aber das ist doch Quatsch.
Wenn man schon einmal zur Prüfung zugelassen wurde, hat man ja die Anforderungen erfüllt und das ist nicht einen Ausbildungsbetrieb zu haben.
https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/abschlusspruefung-nicht-bestanden-3414874 oder
https://www.hwk-koeln.de/artikel/wann-endet-das-ausbildungsverhaeltnis-32,0,1237.html
Hier steht das auch noch mal.
Und aus persönlicher Erfahrung: ein ehemaliger Mitazubi wurde entlassen und hat nur die mündliche Prüfung abgelegt. Er hat seine schriftliche Prüfung ein Jahr später nachgeholt, als Externer.
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Janojano hat auf charmanta in Mündliche PrüfungJanojano kommt scheinbar aus NRW
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Janojano hat auf allesweg in Mündliche PrüfungEs gibt
Kenntnisprüfung / Prüfungsteil B / schriftliche Abschlussprüfung Fertigkeitsprüfung / Prüfungsteil A / betriebliches Projekt mit Dokumentation und Fachgespräch Und wenn du im Teil B knapp durchgefallen bist, besteht die Möglichkeit auf
mündliche Ergänzungsprüfung -
Janojano hat auf Rienne in Mündliche PrüfungIch glaube, hier wird aneinander vorbeigeredet.
Wenn du in der schriftlichen Prüfung in einem gewissen Rahmen eine mangelhafte Leistung erbracht hast, gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Das ist vermutlich das, was @MarcGuemeint.)
Die schriftliche und die mündliche Abschlussprüfung sind zwei autonome Prüfungsteile. D.h. du kannst einen Teil bestehen und im anderen durchfallen. Dann musst du bei der Wiederholung auch nur den Teil wiederholen, den du nicht bestanden hast. Dementsprechend solltest du auch eine Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten, wenn du in der schriftlichen Prüfung durchgefallen bist.
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Janojano hat auf MarcGue in Mündliche PrüfungHallo Jano,
du bekommst nur eine Einladung zur mündlichen Prüfung, wenn du unter 50 Prozent liegst, jedoch mindestens 40 Prozent erreicht hast.
Mit freundlichem Gruß,
Marc