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Hitzefrei

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  1. Meines Erachtens nicht möglich, sich durch ne Heirat da rauszumogeln, hatte damals noch nen 27jährigen Familienvater mit 3 Kindern in meinem Zug! Und dem soll mann dann noch was über Disziplin und Verhalten erzählen! Da war ich noch jünger und hatte weniger Kinder als der!! Das war '99, aber das hat sich glaubich noch nicht geändert. Ich frag meine Frau, melde mich heut abend wieder.. CU
  2. Solange er noch nicht angefangen hat, brauchen sie ihn nicht unbedingt übernehmen... Aber er ist ja eigentlich im Vorteil, wenn er denn den Wehrdienst tatsächlich abgeleistet hat, weil er dann planbar ist, jetzt ist er noch ne unbekannte Größe... Schreib bloß nicht an den Wehrbeauftragten, der ist nämlich dafür nicht zuständig... da wirst du dann bloß rumgereicht, und rauskommen tust du bei diesem Kontaktoffizier!!! Das hat keinen Sinn!! Dumm ist nur, solange Du im ersten Lehrjahr bist, kannst du jederzeit gezogen werden, danach bist du safe. Wirst du jedoch aus deinem Arbeitsverhältnis heraus gezogen, ist dein Betrieb verpflichtet, dich hinterher für min. 3 Monate wieder zu beschäftigen, da bist du doch eigentlich gleich wieder eingearbeitet, und warum sollten die dich dann nicht behalten? Viel Glück!!
  3. @byteshidda Ja , ich bin OL, 99 ausgeschieden, dafür ist meine Frau jetzt als Uffz beim Bund, daher weiss ich da auch jetzt noch ne Menge.. Nach den 3 Monaten soll mann ne Pause machen können, um die anderen 6 Monate später abzuleisten, aber das kannste nicht auf 20 Jahre verteilen. Ich frag sie nachher nochmal, wie das genau läuft...
  4. Krankheiten vortäuschen ist da wohl eher schwierig... Vor allem müsstest Du Dich nachmustern lassen, und dann die Krankheit ärztlich belegen. Einfach hingehen und sagen : Ich hab die und die Symptome.. Die sind ja auch nicht blöd! Wegen Wohnung: Die Idee, das er so und so viel verdient hat und deswegen eine Wohnung hat, die im Monat ca 900 € kostet funktioniert nicht, weil die Unterhaltssicherungsbehörde nur ca 60 qm und da auch nur den Satz, der in der Gegend Schnitt ist bezahlt. Alles was darüber ist, muss er selbst bezahlen. Weiterhin wird ne Wohnung auch nur dann bezahlt, wenn du ALLEINE im Mietvertrag stehst, und die Wohnung mindestens schon 6 Monate hast. Steht mehr als einer im Mietvertrag, wird nur anteilig bezahlt. Heimatnah eingesetzt erreichst Du nicht immer, weil da immer Leute, die Frau und Kind haben vorgezogen werden. ABER... die momentane Situation ist relativ günstig, dass man nicht gezogen wird. 1. Die Bundeswehr kann gar nicht soviele nehmen, da Ihnen nicht so viel Geld bewilligt wird und die Armee verkleinert wurde 2. Wenn Du ausgelernt hast mit 24, musst Du dich nur 3 Jahre sorgen, mit 28 Jahren wirst Du nicht mehr gezogen Witerhin, wenn Du gezogen wirst, sieht die momentane Ausbildung bei der Bundeswehr so aus, Dass Du splitten kannst. Dass momentane Ausbildungskonzept sieht vor, dass man nach 3 Monaten (jetzt wieder 3 !) Grundausbildung die restlichen 6 Monate zu einem späteren, günstigeren Zeitpunkt machen kann. Ich denke, dass dies keinen relevanten Einbruch deiner Karriere nach sich ziehen würde.... Ausserdem ist Bund nicht wirklich schlimm, eher witzig. Hitzefrei Oberleutnant der Reserve :D
  5. Hitzefrei

    C

    Meinst Du jetzt eigentlich, dass sich dein Proggi sofort nach ausführen schließt, oder eine DATEI (das hast du ja geschrieben), die du öffnest und in irgendeiner Form nutzen willst??? Bisschen mehr Auskunft wär nicht schlecht....
  6. hmm... eigentlich soll es ja die Schleife durchlaufen, solange nicht 'n' gedrückt wird. Das bedeutet doch, dass die Abbruchbedingung heissen muss " solange wie abfrage nicht 'n' ist. Müsste das ganze dann nicht so aussehehn??? do { . . . } while (abfrage !='n') dies bedeutet doch den Abbruch erst bei Eingabe von 'n', alle anderen Eingaben werden ignoriert, bzw. die Schleife läuft weiter.
  7. Was hat den deine Ausbildung als Bürokaufmann mit der zum FISI zu tun? Kannst doch durchaus auch sagen , das Du Dir darunter was anderes vorgestellt hast, oder ? Den Wechsel in der Berufswahl müsstest Du doch locker begründen können. Aber Fehlzeiten müssen belegt sein, sonst kreidet man Dir das doch an.... vor allem, wenn Sie dann tatsächlich nachfragen.
  8. Da ich ne Weile bei der Bw war, hab ich mit den ganzen Bewertungen einen Haufen Erfahrung gesammelt, das sieht dort aus, wie die hier von dir vorgestellte. Es gibt dort eine ZDv, eine zentrale Dienstvorschrift, wo sich so eine Bewertung komplett aufziehen lässt, auch mit Benotung. Die erste Fassung war tatsächlich maximal eine 3, eher schlechter... Die überarbeitete Version ist um längen besser, eher ne 2 +. Wen Ihr euch für sowas wirklich interessiert, kann ich ja mal was ins Forum stellen.

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