-
-
Klausel im Arbeitsvertrag zu Urlaub
Für die Firma selber stehen natürlich auch keine Vertragsstrafen im Vertrag drin.
-
Klausel im Arbeitsvertrag zu Urlaub
Vielen Dank für eure klaren Worte! Ich werde den Vertrag dann vermutlich ablehnen. Vielleicht noch schauen, ob da Nachbesserungen möglich sind. Aber letzten Endes ist das dann nur einzelnes Symptom einer miesen Firma, und ich wette, dass ich mich bei der Firma dann noch auf ganz andere Arten ärgern werde, wenn ich dort anfangen sollte. Da hilft es nichts, ein Symptom zu flicken. Da wird es dann noch genug andere Symptome geben.
-
-
-
-
-
Klausel im Arbeitsvertrag zu Urlaub
Das ist ein Vertragsangebot. Ich möchte eigentlich meinen Arbeitgeber wechseln. Weitere Klauseln sind eine ungünstige Kündigungsfrist (anderthalb Monate zum Quartalsende), die im Vorab-Angebot nicht angesprochen wurde. Fühlt sich wie ein Knebelvertrag an, wenn ich nur viermal im Jahr kündigen kann. Außerdem Vertragsstrafen bei fristloser Kündigung oder wenn ich die Stelle nicht antrete. Letztes ist auch völlig sinnlos. Dann trete ich halt einfach die Stelle an, anstatt vor Antritt zu kündigen, überreiche am ersten Tag meine Kündigung und bin in zwei Wochen doch wieder raus. Kriege dann sogar noch ein halbes Monatsgehalt, anstatt das als Vertragsstrafe zu zahlen... Vertragsstrafen hatte ich noch nie in einem Arbeitsvertrag. Da gehen bei mir alle Alarmglocken an. Eine fristlose Kündigung ist schnell fabriziert, da gibt es immer Mittel und Wege. Das abgesprochene Jahresgehalt kann auch nur erreicht werden, wenn ich ein dreizehntes Jahresgehalt kassiere, das am Jahresende ausgezahlt wird. Kündige ich innerhalb des Jahres, ist das Gehalt 1/13 niedriger. Plus, es wurde ein Unternehmensbonus mit eingerechnet, für den betriebliche Übung etc ausgeschlossen wurde, und auf den ich weder Anspruch habe, noch dessen Höhe vorab fix ist. Das beworbene Jahresgehalt kann ich auch gar nicht erreichen, weil ich unterjährig eintrete und das dreizehnte Gehalt und der Bonus pro rata gezahlt werden. Wenn ich das alles rausrechne, komme ich auf ein Gehalt, das mich nicht glücklich macht, und das unter der marktüblichen Bezahlung liegt. Im Gespräch hat die Firma eigentlich einen guten Eindruck gemacht. Aber bei all diesen Klauseln gehen bei mir die Alarmglocken an.
-
-
Klausel im Arbeitsvertrag zu Urlaub
Hallo zusammen, ich habe einmal eine Frage zu einem Arbeitsvertrag. Mich würde interessieren, wie bei euch der Urlaub geregelt ist. Steht da einfach nur "Arbeitnehmer hat Anspruch auf X Tage"? Hintergrund ist, dass ich einen Arbeitsvertrag vorliegen habe, in dem sinngemäß steht, dass ich Anspruch auf 20 Tage gesetzlichen Urlaub habe, sowie zehn Tage vertraglichen Urlaub, der aber verfällt, wenn er nicht genommen wurde, und bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nicht ausgezahlt wird. So etwas hatte ich noch nie in einem Arbeitsvertrag zu stehen. Bei mir standen einfach immer nur X Tage Urlaub drin. Mich würde deshalb interessieren, ob soetwas mittlerweile üblich ist (habe seit vielen Jahren den Arbeitgeber nicht mehr gewechselt) und wie ihr das beurteilen würdet. Vielen Dank, DaWa
DaWa
User
-
Registriert
-
Letzter Besuch