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xd1990

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  1. Antwort der IHK: "Es muss sich um eine betriebliche Projektarbeit handeln - so lautet die Vorgabe in der Verordnung über die Berufsausbildung. Wenn Sie selbständig sind, können Sie das Projekt in Ihrem eigenen Betrieb durchführen."
  2. @Bitschnipser die Frage gefällt mir, danke! 1. pleite gehen/Erfolg haben und Ahnung von dem haben, was man tut sind zwei verschiedene Dinge. Es gibt viele, die keine Ahnung von dem haben, was sie tun, aber viel Geld verdienen - genauso kann es andersherum sein. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein Unternehmen nicht nur wegen Unfähigkeit der Mitarbeiter oder der Geschäftsführung pleite gehen kann. Ein Berufsabschluss hilft diesbezüglich dann auch recht wenig, wenn man ein Unternehmen durch die Insolvenz führen muss. Ich bin anschließend wieder aufgestanden und meine darauffolgenden Jahre waren die bisher erfolgreichsten meines beruflichen Lebens. 2. Geld verbrennen tut jeder auf gewisse Weise, der unternehmerisch tätig ist und in etwas investiert, was grundsätzlich mit kleinem bis großem Risiko behaftet ist. 3. Ein Berufsabschluss ist erst der Anfang - und die Grundlage, um sich weiterzubilden. Siehe auch https://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/weiterbildungsstruktur.html Mir bringt der Berufsabschluss Fachinformatiker tatsächlich rein gar nichts - seit ich selbstständig bin ist die Reaktion eher: "Wow, du hast keinen Berufsabschluss und bist trotzdem erfolgreich!". Inwieweit das aber auch bei Nicht-Selbstständigkeit so gesehen wird, kann ich nicht sagen. Es lässt sich jedoch davon ausgehen, dass der Bedarf an guten ITlern in bestimmten Bereichen sehr gefragt ist und der Abschluss dann gar nicht mehr so wichtig ist. Leider verfüge ich nicht über den nötigen Schulabschluss, um für ein Studium zugelassen zu werden, allerdings interessiert es mich rein inhaltlich, Informatik zu studieren. Man kann sich sehr viel Wissen aneignen, ohne eine Berufsausbildung zu absolvieren und durch selbstständiges Lernen und Erfahrung sammeln mindestens genauso gut werden in dem was man tut, wie jemand der die Ausbildung genossen hat. Aber irgendwann ist ein Punkt erreicht, an dem das selbstständige, autodidaktische Lernen nicht mehr so einfach möglich ist, weil man einfach nicht mehr an das Wissen heran kommt. Auch wird es immer schwieriger, inhaltlich die Dinge zu verstehen, wenn man niemanden hat, der sie einem vermittelt und einem erklären kann. Sicher geht das irgendwie, aber dann wird es halt enorm anstrengend und dann kommt noch ein Punkt dazu: irgendwann wird man nicht mehr ernst genommen. Für mich ist der Berufsabschluss also ein Türöffner in Richtung Studium.
  3. Naja bei einer Reklamation wird ja nicht nur gesagt "etwas passt nicht", sondern auch, was nicht passt (es wird kommuniziert).
  4. Manch Anderer ist nicht in der Lage zu diskutieren und schreibt dumme Kommentare in Foren, die niemanden weiter bringen.
  5. Es ergibt sich doch aus dem Kontext, dass eine falsche Lieferung nicht angenommen wird, wenn sie reklamiert wurde. Wird echt erwartet, dass man das so hin schreibt, um alle Punkte zu kriegen? Ist die Prüfung derart realitätsfern? Man könnte hier auch argumentieren, dass in der Fragestellung "meine" Aufgabe nur darin besteht, die Ware zu kontrollieren, nicht aber auch in Kontakt mit dem Lieferanten zu treten, falls nötig. Beispielsweise könnte es sein, dass eine Reklamation bei der Einkaufsabteilung des Unternehmens, bei dem "ich" beschäftigt bin, stattfinden müsste, die anschließend wiederum in Kontakt mit dem Lieferanten tritt o. ä.
  6. Das so zu trennen scheint mir in Ordnung zu sein, denn es wird so unterschieden zwischen Urlaubsanspruch aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs (20 Tage) und Urlaub, den der Arbeitgeber "freiwillig" gewährt (10 Tage). Diese Formulierung verstehe ich so, dass der gesetzliche Anspruch entsprechend gesetzlicher Regelungen verfällt, wenn er nicht genommen wird, und vom AG auszubezahlen ist bei Kündigung. Der "freiwillg" gewährte Anspruch verfällt entsprechend wie im Arbeitsvertrag geregelt, da es sich um eine individuelle Vereinbarung handelt. Ob meine Aussage diesbezüglich einem Gericht standhält, kann ich allerdings nicht sagen (ich gebe nur meine Erfahrung als Arbeitgeber wieder) - ich empfehle, bei Unsicherheit oder Unklarheit einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Siehe auch https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/urlaub/
  7. Fragestellung (Abschlussprüfung Sommer 2019): Sie sollen die Wareneingangskontrolle für die bestellten Materialien (Netzwerkkabel) durchführen. Nennen Sie eine Prüfung, die Sie vor Annahme der Waren durchführen müssen und beschreiben Sie zu dieser genannten Prüfung die entsprechende Reaktion, wenn ein Mangel festgestellt wurde. Meine Antwort wäre: Geprüft werden sollte, ob die richtigen Kabel (Cat 5, ...) geliefert wurden. Wenn die falschen geliefert wurden, wird dies beim Lieferanten/Verkäufer reklamiert. Ist die Antwort korrekt? --- Da ich die Prüfung als Externer absolvieren möchte, kenne ich nicht den Berufsschulstoff und muss mir auf andere Weise die Antworten beschaffen. Danke für die Unterstützung.
  8. Hallo, ich bin seit ca. 8 Jahren im Bereich Softwareentwicklung tätig, davon ca. 6 Jahre selbstständig. Inzwischen habe ich ein eigenes Unternehmen (juristische Person) und bin dort als Geschäftsführer tätig. Da ich jedoch noch keinen Berufsabschluss habe, habe ich mich entschlossen, die IHK-Prüfung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung als externer Prüfling zu absolvieren, um anschließend diverse Aufstiegsfortbildungen absolvieren zu können. Für die Abschlussprüfung ist ein Projekt durchzuführen. Als nicht-externer Prüflung hat man dafür in der Regel einen Ausbildungsbetrieb. Da ich weder angestellt bin noch einen Ausbildungsbetrieb "habe", stellt sich nun die Frage: Ist es zwingend erforderlich, das es sich bei dem Projekt um eines handelt, das bei einem "fremden" Unternehmen durchgeführt wird, oder kann es auch ein Projekt sein, das in meinem eigenen Unternehmen durchgeführt wird? Hat jemand Erfahrung damit?

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