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Mr.Floppy

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  1. Ich sag nur Mobil-CPU's mit Speed-Step, da wird im laufenden Betrieb die CPU runtergetaktet. Also ein automatischer Underclocker
  2. Ist das dein Ernst? Habt Ihr die Ergebnisse schon? Was für ne IHK ist das? Also wo?
  3. Also soweit ich mich erinnern kann hab ich die selben Zahlen. Hätte nie gedacht dass das IT-Handbuch sooo nützlich sein kann
  4. Laut den anwesenden Prüfern von der IHK gelten beide Lösungen als richtig. Sowohl die Lösung mit den 4 Subnetzen und die mit 8.
  5. Erstens: Schau ins Betriebsverfassungsgesetz (die relevanten Auszüge habe ich dazu gepostet !!) Zweitens: Lies es auch durch !!!!! Drittens: "Bei der Aufstellung des Urlaubsplans hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht" (O-Ton Prüfungsantwort) Viertens: Wer es jetzt immer noch nicht glaubt, der kann keine Gesetze lesen und hat die Frage FALSCH beantwortet !!!!! Betriebsverfassungsgesetz § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: "...... 5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird; ......"
  6. Aha, dann würde ich mir an deiner Stelle mal das BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ anschauen. AAAARGH, oben steht doch alles !!!!
  7. Bei 802.11b sind Übertragungsraten bis 11 Mbps möglich. Und mit der neuen Spezifikation arbeiten die Geräte unterschiedlicher Hersteller besser miteinander (oder so ähnlich ) ------------------------------------------------------------------- 802.11 -- applies to wireless LANs and provides 1 or 2 Mbps transmission in the 2.4 GHz band using either frequency hopping spread spectrum (FHSS) or direct sequence spread spectrum (DSSS). 802.11b (also referred to as 802.11 High Rate or Wi-Fi) -- an extension to 802.11 that applies to wireless LANS and provides 11 Mbps transmission (with a fallback to 5.5, 2 and 1 Mbps) in the 2.4 GHz band. 802.11b uses only DSSS. 802.11b was a 1999 ratification to the original 802.11 standard, allowing wireless functionality comparable to Ethernet.
  8. So, jetzt nochmal zur 7. Aufgabe, Falsch ist: " Erst durch die Zustimmung des Betriebsrats wird eine Kündigung wirksam" Rechtsgrundlage: Betriebverfassungsgesetz §99 (2) + (3) Richtig ist: "Bei der Aufstellung des Urlaubsplans hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht" Rechtsgrundlage: Betriebsverfassungsgestz § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Auf Deutsch: Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer Kündigung nur VERWEIGERN. Tut er nichts ist die Kündigung WIRKSAM, d.h. er muss NICHT zustimmen das eine Kündigung wirksam wird!!!!!!! Ich weiss nicht wie ich das noch anders Formulieren sollte. Und wers immer noch nicht glaubt, dem kann man nicht mehr helfen. Akzeptiert es halt wenn Ihr was falsch habt !!!! Unten stehen die Auszüge aus dem Betriebsverfassungsgesetz. (Bin seit zwei Jahren in der JAV) ---------------------------------------------------------------------------- § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: "...... 5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird; ......" ------------------------------------------------- Betriebverfassungsgesetz §99 (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn 1. die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde, (3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.
  9. Jetzt muss ich doch auch mal was zu der 7. Aufgabe was schreiben. Da sollte man die Antwort genau durchlesen. Die 4. Antwort lautet: "Erst durch Zustimmung des BR wird eine Kündigung wirksam." Und das ist so nicht richtig. Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen und die Kündigung unwirksam machen, aber wenn er NICHTS tut (und das ist hier ausschlaggebend) dann ist die Kündigung wirksam.

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