Das ist Absatz 2 Punkt 3 aus der Fachinformatikerausbildungsverordnung - § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung. Teil 2 der Prüfung besteht (zunächst) "nur" aus 4 Prüfungsbereichen. Denn PB 2 ergibt sich aus Doku und Präsi zu einer Note. Da gefordert ist, mindestens drei Prüfungsbereiche mit ausreichend abzuschließen, also einer 4, sind im Umkehrschluss zwei 5en verboten.
Du kannst aber eine 5 in einer Ergänzungsprüfung ausgleichen. Die Ergänzungsprüfung bildet dann (doch noch) einen fünften Prüfungsbereich für Teil 2. Wenn das dort erzielte Ergebnis den gesamten Teil 2 auf die Note 4 bringt, hast Du drei Teile von Teil 2 mit mindestens ausreichend bestanden und die Gesamtnote für Teil 2 hoch genug gebracht. Da Du in Teil 1 der Prüfung 73 % erreicht hast, hast Du dann auch insgesamt bestanden.
Das noch zum Verständnis. Du kannst das auch noch einmal im Notenrechner nachvollziehen.
Das ist juristendeutsch, keine Sorge.
Also, mit ner Doppelfünf und einer MEP kannst Du bestehen sofern die Gesamtnote dann >= 50% liegt
Ich muss gestehen ich weiss gar nicht wie das funktioniert, da wir als Prüfer die Damen und Herren fertig zugelassen bekommen. Ich vermute, Du beantragst ne MEP und die IHK nimmt die schlechtere Note, aber keine Ahnung, sorry