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Muadibb

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Beiträge von Muadibb

  1. Ja, der Prozess läuft ständig, bis er manuell beendet wird. Es wird eine private JRE 1.4.2 benutzt.

    Also, du meinst er braucht deshalb lange, weil es auf diesem System lange dauert eine JVM zu initialisieren?

    Warum könnte es mit derselben AIX und private JRE Version auf diesem Server länger dauern als auf einem anderen? Die Optionen sind immer gleich eingestellt.

  2. Hi,

    danke erstmal für Deine Antwort. Ja, es werden Java Optionen mitgegeben, u.a. auch "-Xms512m -Xmx512m". Da habe ich auch nochmal nachgefragt, wieviel Speicher belegt ist.

    Der Prozess ist in erster Linie dafür verantwortlich, Anfragen von weiteren Prozessen zu verwalten und weiterzuleiten.

    Da ich kein AIX Admin bin, habe ich noch eine Frage. Kann ich verschiedenen LPARs unterschiedliche Prioritäten für die Ausführung von Prozessen mitgeben, also keine Regelung auf Prozessebene (nice) sondern für eine ganze LPAR?

    Leider war Google und Co bei meinen Suchen nicht sehr ergiebig.

    Gruß,

    Muadibb

  3. Hallo zusammen,

    ich benötige Anregungen für folgendes Szenario:

    ich habe eine AIX 5.3 ML 4 mit einer LPAR, die 1 CPU und 3,5 GB hat. Dort starte ich einen JAVA-Prozess. Dieser Prozess schreibt ein Log-File in das gleiche Verzeichnis, wo sich mein Skript zum Starten befindet. Wenn ich tail -f auf das Logfile mache, sehe ich 10 Minuten lang, dass kein Output in das Log geschrieben wird. Danach wird innerhalb von 2 Sekunden der erwartete Ouput beim Starten dieses Prozesses geschrieben. Während der 10 Minuten Wartezeit kann ich den Prozess auch nicht ansprechen und ich bekomme mit netstat -an|grep <port> auch keinen Eintrag mit Status LISTEN zurück.

    Die Frage, die sich mir dabei stellt, ist folgende:

    Was kann betriebssystemseitig dazu führen, dass ich eine so große Verzögerung habe. Ich muss dem Kunden diesbezüglich die richtigen Fragen zur Konfiguration seines Servers stellen, damit das Problem eingegrenzt werden kann.

    Mein erster Anhaltspunkt wäre die Auslastung, was meiner Meinung nach aber nicht sein kann, da ein anderer Prozess auf der selben LPAR große Datenmengen in akzeptabler Zeit verarbeitet.

    Könnt Ihr mir bitte mit weiteren Ideen helfen?

    Danke und Gruß,

    Muadibb

  4. Trotz des Versuchs mit Stürmern in der Verteidigung zu spielen, um nicht auzusteigen, bin sicherer 2. und bekomme nächste Runde wahrscheinlich nur Haue ;)

    Naja, mal sehen, vielleicht habe ich bis dahin einen 18 jährigen mit SA hervorragend, was mich aber auch nciht retten wird ;)

  5. zu 3)

    § 286 Verzug des Schuldners

    (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung steht die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    Definition Mahnung

    Meine Interpretation des Falles:

    Dadurch das der Käufer eine weitere Frist zur Zahlung gesetzt hat, hat er den Verkäufer in Zahlungsverzug gebracht. Es ist ein Schuldverhältnis zwischen den beiden und somit schuldet der Verkäufer die Versandkosten.

    Soweit ich das aus meinen Vorlesungen weiß, gibt es eigentlich kein Mahnverfahren mit 1., 2. und letzter Mahnung. Einmal in Verzug (durch eine Mahnung, die auch nicht Mahnung heißen muss) gesetzt, benötigt man eigentlich nur noch eine Klage gegen den Verkäufer. Es ist natürlich dann fraglich, ob bei diesem Streitwert weitere Schritte sinnvoll sind.

    Ich hoffe, das reicht Dir als Antwort ;)

  6. Also gut:

    zu 1)

    Nach 440 BGB ist der Weg bis zum Schadensersatzanspruch eingehalten, also kann generell ein Schadensersatzanspruch entstehen. Ob er wirklich durchkommt hängt von der Verhältnismäßigkeit" und der Zumutbarkeit für den Verkäufer ab. Diese Frage beantwortet das BGB nicht in absoluten Zahlen. Da müsste man wohl auf Urteile der Rechtssprechung zurückgreifen.

    Merke: Die am häufigsten benötigte Antwort eines Juristen ist:

    "Es kommt drauf an" ;)

    zu 2)

    siehe 1) ;), wie du selber schon gesagt hast.

    Die anderen Fragen schaue ich mir später nochmal an.

  7. Ich sehe das so:

    1. Der Prüfungszyklus ist halbjährlich:

    Der Azubi darf 2 Mal wiederholen und das liegt dann auch innerhalb von einem Jahr, wie der Chief schon erklärt hat.

    2. Der Prüfungszyklus ist jährlich:

    Der Azubi darf nur ein Jahr verlängern, d.h. der erste Wiederholungsversuch liegt in dieser Jahresfrist. Sollte es zu einem 2. Wiederholungsversuch kommen, dann liegt der 2. Versuch in keinem rechtlich abgedeckten Bereich. Somit sehe ich das als "Privatsache" des Azubis, diesen 2. Wiederholungsversuch zu absolvieren. Dadurch würde der Betrieb in gewisser Weise geschützt werden. So könnte ein Azubi theoretisch 5,5 Jahre Ausbildung machen, wenn man von der längsten normalen Ausbildungsdauer ausgeht. Das liegt sicherlich nicht im Interesse der Unternehmen.

  8. Ich gerade noch einen Interessanten Link gefunden:

    Klick mich!

    Dort geht es um die Bezahlung von Praktikanten, die Arbeit einer Fachkraft verrichten. Ich lasse das mal unkommentiert ;)

    Ich hoffe, es ist ok, wenn ich deinen Wortlaut wiederverwende, da ich diese Frau (ja, ich habe mittlerweile eine direkte Durchwahl) vom Arbeitsamt dann heute noch einmal anrufen werde.
    Mach das ruhig ;). Ich hoffe nur, dass ich nicht irgendeinen dramatischen Denkfehler habe.
  9. Also, nur nochmal zum Mitschreiben für meine langsam mahlenden Mühlen:

    Den Ausbildungsvertrag habe ich schon unterschrieben, aber das erste Gehalt gibt es ja erst ende August, somit muss ich mir mal überlegen, wie ich in dieser Zeit an Geld komme.

    Irgendwie verstehe ich trotzdem nicht, warum Dir der Anspruch auf Unterstützung verwehrt wurde. Wie lpd schon sagte, ist das Ziel eine Einarbeitung (in Deinem Fall ja schon produktive Arbeit) zur Ausbildung. Wir haben jetzt erst Juni und Du bist auch schon bald 2 Monate bei der Firma im Praktikum. Dein erstes Azubi-Gehalt gibt es Ende August.

    Es ist fakt, dass Du trotz einer Beschäftigung momentan kein Einkommen hast.

    Ich kann mir aber recht leicht vorstellen, wie der Chef reagiert, wenn ich ihm morgen mitteile, dass ich bis Ausbildungsbeginn nicht mehr erscheine.

    Das ist in der Tat eine knifflige Situation. Vermutlich wird sich Dein Chef das mit der Ausbildung nochmal überlegen, wenn er es wirklich drauf anlegen möchte. Das könnte nach den bisherigen Schilderungen eine wahrscheinliche Möglichkeit sein. Auf der anderen Seite hast Du Dich vermutlich auch schon ein Stück unentbehrlich gemacht, da Du ja erfolgreich an den Projekten mitgearbeitet hast.

    Meiner Meinung nach ist es aber der richtige Weg Deinem Chef zu zeigen, dass Du nicht alles mit Dir machen lässt, auch wenn Du schon vorher zu "gutgläubig" warst.

    Du solltest dennoch versuchen, eine andere Ausbildungsstelle zu bekommen. Vielleicht hast Du wirklich Glück, dass eine andere Firma noch kurzfristig einen Azubi sucht.

  10. Hallo,

    das ist schon eine schwierige Situation.

    Wohnst Du noch zu Hause? Wenn nicht, dann wird Dir sicherlich Wohngeld zustehen.

    Wie sieht es mit Unterstützung durch Deine Eltern aus?

    Am Wochenende bietet sich aus eigener Erfahrung das Jobben in der Gastronomie an. Es gibt sicherlich auch bessere Jobs. Je nach dem, wo Du wohnst, hast Du aber schnell die Chance, dort einen Nebenjob zu bekommen.

    Arbeitslosengeld II wäre hier wahrscheinlich auch denkbar.

    Ich hoffe, diese Tipps bringen Dich weiter.

  11. Mit der B spielen und bei Friendlies mit der A!?

    Naja, ich habe sowohl in der A als auch in der B (die aber nicht genau 11 Leute sind) ein paar ambitionierte 17 und 18-jährige ;) Ich habe auch schon einmal mit den etwas schlechteren der B-Formation gespielt, aber trotzdem nicht verloren...

    Naja, hoffen wir mal weiter. Mal sehen, was das nächste Spiel bringt.

    Bringen eigentlich diese PR-Assistenten was? Ich würde gerne mein Fan-Kontingent schneller erhöhen. Ich habe erst 281 Anhänger.

  12. Könnt Ihr mir einen Tip geben, wie ich am besten ein Spiel verlieren kann? ;)

    Hört sich vielleicht komisch an, aber ich bin im Moment 2. in meiner Liga und möchte nicht aufsteigen, da ich eine Liga drüber überfordert wäre.

    Von der Spielstärke bin ich laut ht-deutschland.de schon der 2.-Stärkste, aber es würde mir nichts bringen, da ich gerade erst meine Mannschaft aufbauen möchte. Es ist ja erst die 2. Saison, die ich Hatrick spiele.

  13. Ich würde das bei 5 Stunden nicht mehr Vorstellungsgespräch nennen, sondern Assessment-Center ;)

    Die können auch noch länger gehen.

    Es wird sicherlich so etwas sein wie die Vorredner beschrieben haben und eventuell auch Präsentationen in kurzer Zeit vorbereiten und diese dann selber halten. Das wurde in unserem Unternehmen auch schon gemacht.

    Eventuell werden auch Einzelgespräche geführt, die nicht unbedingt fachlich sein müssen.

  14. Ich frage mich warum die Akademien versuchen den Bachelor als Abschluss anzubieten wenn das Dplom (BA) gleichwertig sein soll zu Diplom (FH) oder Diplom (Uni)? Imho (vorsicht subjektiv) ist BA-Diplom sogar weit unter Diplom (Uni) anzusiedeln.

    Ist ein wenig OT zum Ersteller-Post, aber da muss ich Dir schon zustimmen. Die theoretische Ausbildung liegt BA sicherlich zwischen Ausbildung und Uni. Jedoch ist der praktische Teil schon ein Vorteil für die BA. Wobei es da sehr sehr stark von den Kooperationsunternehmen abhängt, was Du in den Praxisblöcken machen kannst.

  15. Ich habe denselben Weg eingeschlagen, allerdings bei 2 unterschiedlichen Firmen.

    Meine Begründung war:

    Das bisher Gelernte im Studium zu vertiefen bzw. die BWL-Aspekte deutlich vertiefen und einen anderen Blickwinkel zu den bisher erlernten Dingen zu bekommen.

    Diese Kombination bzw. Entwicklung spricht auch für deine praktische Veranlagung ;) Du möchtest weiterhin im Betrieb an Projekten mitarbeiten und die Themen nicht nur theoretisch beackern.

    Ich hoffe, das reicht Dir als Begründung ;)

    Für einige Bereiche trifft es schon zu, aber wenn du das wirklich glaubst, was ich oben geschrieben habe, dann bist du hinterher doch enttäuscht.

  16. Was will der Chef denn machen wenn er nicht zahlt ? Finde es etwas übertrieben vom Chef ... ausserdem ist "meiner meinung und meines wissens" die Firma für so etwas versichert ... den wenn ich einen Server schrotte ... zahlt das auch die Versicherung der Firma ...

    Jein, die Firma zahlt eben nur, wenn Du nicht über ein gewisses Maß hinaus fahrlässig gehandelt hast.

    Das wurde bereits angesprochen, dass der Chef sagen kann: Es war grob fahrlässig, mit einem Messer darin rumzustochern.

    Jedoch bezweifle ich, dass ein Praktikant dafür haftbar gemacht werden kann. Wo war denn bitteschön die Aufsichtsperson für den Praktikanten? Hat er sogar auf Anweisung eines anderen Mitarbeiters mit dem Messer rumgestochert?

    Das Problem wird eben sein, diese Anweisung zu beweisen. Ich würde auf gar keinen Fall was bar zahlen.

  17. Eventuell kannst Du das auch legal machen:

    Ich habe mal gelesen, dass Du nach einem Verstoß gegenüber der Magiergilde mit Erfüllung einer Aufgabe wieder rein darfst. Ich denke Du solltest mal Polius in der Uni fragen. Eventuell sagt er Dir was zu einer Aufgabe, um den Haussegen wiederherzustellen ;)

    Keine Ahnung, ob das funktioniert.

  18. Als Tipp für den Thread-Ersteller:

    Du musst in erster Linie selber mit dieser Summe zufrieden sein und "leben" können. Damit meine ich Miete, Verpflegung etc.

    Wenn Dir das alles reicht, dann ist es doch ok, oder?

    Eigentlich kann diese Frage nicht objektiv beantwortet werden. Es ist einer dieser Momente im Leben, wo Du Dich entscheiden musst und Dir eigentlich sonst keiner helfen kann ;)

  19. Magierschüler habe ich noch nciht getestet. Der Arena-Verehrer nervt ein wenig, da immer ne Fackel anhat und ich eigentlich schleichen will.

    Wenn Du mal keinen Bock hast selber zu kämpfen, ist es bestimmt witzig. Überleg mal: Ein Kämpfer, ein dunkler Bruder, ein Dieb, ein Magier. Dann hast Du direkt ne gute Gruppe. Ich vermute, das ist für die höheren Schwierigkeitsgrade wichtig.

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