Hallo,
so, ich habe morgen auch Prüfung bei der IHK Köln und werde immer nervöser und unsicherer, deswegen nochmal der Thread hier ;-)
In unserer Einladung stand bezüglich des Tabellenbuches:
- nur ein Tabellenbuch/ Handbuch mitnehmen (checked)
- handschriftliche Ergänzungen dürfen vorgenommen werden, solange es sich um
fachlich notwendige Ergänzungen handelt.....
--> Was genau sind fachlich notwendige Ergänzungen?
Also ich hatte mich jetzt für die Prüfung für das IT-Handbuch von Westermann
entschieden, weil das schon recht gute Infos zu allen Bereichen hat...
Allerdings hat es meiner Meinung nach Mankos bei Dingen wie Netzwerke etc,
wo das Gehlen stärker ist....
Daher habe ich mir zusätzliche Infos aus dem Gehlen an die entsprechende
Stelle im Westermann geschrieben...
Sind das jetzt fachlich notwendige Ergänzungen ? Oder nur Zusatzhilfen und
nicht notwendig ?
Könnten die da meckern oder wenn cih sage, das stand aber im zugelassenen
Tabellenbuch Gehlen drin müssen die das dann durchgehen lassen?
- nur handschriftliche Ergänzungen ...
--> also gehe ich davon aus, das alles, was im Gehlen drin steht ja auch fachlich
notwendig ist und theoretisch das Gehlen ins Westermann handschriftlich
reinkopieren könnte auf die leeren Flächen der Blätter ?? (Theoretisch !)
Ich habe auch recht viele Merker, so halt an zwei Ränder für jeden Teilbereich, da die Beschriftung des Westermanns nciht wirklich prickelnd ist....
Ist das erlaubt ?
So, wenns jemand genau weiß wär ich dankbar
Ich will ja nciht wegen sowas von der Prüfung ausgeschlossen werden oder so....
Viele Grüße
Entchen