Korrekt! Die Frage ist total schwachsinnig gestellt, denn eigentlich sollte man fragen, was der Arbeitgeber nicht fragen darf und nicht, was man nicht wahrheitsgemäß beantworten muß.
Was soll denn z.B. passieren, wenn man die Frage nach den Gehaltsvorstellungen nicht wahrheitsgemäß beantwortet??? Bei zu hohen Vorstellungen wird man nicht eingestellt, bei zu niedrigen lacht sich der Arbeitgeber ins Fäustchen. Und wenn dann ein Vertrag mit dem zu niedrigen Gehalt zustande kommt und dieser dann gegen irgendein Gesetz verstößt, wird der eh wieder annuliert.
Und wenn man dann ein niedrigeres, aber gesetzlich korrektes Gehalt angibt, als man haben möchte, und dann bei der Vertragsunterzeichnung sagt: "Ätschibätsch, ich will aber viel, viel mehr haben!", was soll denn da passieren??? Wird man dann verprügelt?? Dann kommt der Vertrag eben einfach nicht zustande.
Und selbst wenn,.... wie will man denn nachweisen, was wirklich die Gehaltsvorstellungen eines Bewerbers sind??
Blödsinnsfrage!!!
Bin aber sicher, daß
1.Religion
2.Gewerkschaft
3.Verheiratet
richtig sind, weil das die einzigen sind, die vom Arbeitgeber nicht als Anlass für eine eventuelle Ablehnung genommen werden dürfen.
greetingz