Da hast Du völlig recht. Als anderes Beispiel (Um nicht immer Ärzte zu nehmen): Für den Ein- oder Umbau eines Bordcomputers in ein Auto muss man ein Gewerbe der KFZ-Technik angemeldet haben oder als Art verwand Elektrotechnik. Ein entsprechendes Zertifikat für z.B. Autoradios fiele dann unter "festgelegte Tätigkeiten", bei denen man dann nur Autoradios einsetzen darf, jedoch keine Akkus ins Auto oder Bremsbacken wechseln. Hier jedoch:
bin ich etwas anderer Meinung. Es sollte schon geprüft werden, dass die Arbeiten von fachkompetenten Personal ausgeführt bzw. abgenommen werden. Dafür wird von der zuständigen Kammer der "Lebenslauf" hinsichtlich Aussagekraft und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen geprüft. Wiederum richtig ist, dass auch juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften), wie überwiegend für solche Gewerbe angemeldet werden können, die benötigen dann wie von Dir angeführt einen fachlichen Betriebsleiter.
Natürlich auch in der Frage, dass die konkrete Tätigkeit in der Beschreibung enthalten ist, vielleicht "versteckt" sonst nutzt das ja nichts und würde im Schadensfall schon alleine deshalb als grob fahrlässig ausgelegt.