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Menzemer

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Beiträge von Menzemer

  1. Ihr bemerkt schon, dass ihr von BW redet? Da läufts ein wenig anders. Die Schule macht die Noten und gibt sie an die IHK weiter. Dort gibts dann nur noch die Projektprüfung. Ob nun durchgefallen oder nicht, wisst ihr also erst nach der Projektprüfung.

    Gruß

    Pauker

  2. Ergänzend zu bimei:

    Geregelt ist die Pflicht zur Schriftform eines Ausbildungsvertrages in § 11 BBiG.

    Aber auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag bedarf der (allerdings nachträglichen) Schriftform, siehe § 2 NachwG.

    Darf ich da mal nachhaken? Auch im Berufsbildungsgesetz steht, dass der Ausbildende, die wesentlichen Inhalte des Vertrages niederzulegen hat. Das heißt für mich, dass der Vertrag selbst sehr wohl mündlich abgeschlossen werden kann. Die Inhalte müssen eben vorher noch schriftlich festgehalten werden. (ist nur meine unerhebliche Lesart des Gesetzestextes) Das ist aber wohl eher ein juristisches Problem. Das Problem der Probezeit beim Ausbildungsvertrag wurde ja bereits angesprochen.

    Gruß

    Menzemer

  3. Bei dem Zeugnis ist aufgrund der Standardformulierungen so deutlich das Bemühen zu erkennen, eine "2" zu geben, dass dies eigentlich auch so ankommen sollte. War auch mein erster Eindruck. Man kann immer das Haar in der Suppe sehen. Man wird nie eine Formulierung finden, bei der niemand etwas findet. Der Gesamteindruck zählt mehr als die Einzelformulierung. Steht auch in jedem guten Zeugnisübersetzungsbuch.

    Gruß

    Menzemer

  4. Also den Teil mit der fehlenden Abstimmung zur Schule kann ich bestätigen.

    In der Zwischenprüfung wurden immer wieder Fragen gestellt, die nicht mit dem Schulstoff abgestimmt sind.

    1) So finden sich z.B. allgemeine Warnhinweise und Warn-Gebots-

    Verbotsschilder nicht im Lehrplan. Vielleicht sollte das ja auch nur im

    Betrieb vermittelt werden. In der Schule jedenfalls nicht.

    2) Themen aus dem 3. Jahr (Märkte, Unternehmensformen, Marketing...)

    werden immer wieder im 2. Jahr in der Zwischenprüfung gefordert. Ein Blick

    in den Schullehrplan zeigt, dass diese Themen in der Regel noch nicht

    durchgenommen wurden.

    3) Die Kammerfragen in der Abschlussprüfung zeichneten sich häufig durch ein

    unangemessenes Betonen von Detailwissen anstelle von Fertigkeiten und

    Verständnisfragen aus. Das geht bei MC-Fragen auch gar nicht anders.

    Unvergessen die Frage zur Länge des Mutterschaftsurlaubes bei

    Zwillingsgeburten. Oder die Frage, wie lange man Lohnfortzahlung

    bekommt, wenn man 5 Monate krank war, dann 2 Monate gesund und

    danach wieder 3 Monate krank. Nach meinem Dafürhalten sollte die

    Befähigung zum Zurechtkommen in der Arbeitswelt beinhalten, dass bei

    diesen Fragestellungen das Lämpchen "Mutterschutzgesetz,

    Entgeltfortzahlungsgesetz" aufleuchtet. Danach ist den Schülern der

    Gesetzestext auszuteilen und die richtige Antwort herauszufinden. So

    etwas auswendig zu lernen, ist m.E. Zeitverschwendung.

    Aber letztlich sind das alles Detailprobleme. Inhaltlich ist an den Themen recht wenig auszusetzen. Auch Grundkenntnisse in Arbeitsplatzergonomie gehören dazu.

    Gruß

    Pauker

  5. Richtig. Ich sehe das erstmal nicht als nichtig an, da dort nicht steht, dass auf den kompletten Urlaub verzichtet wird, es kann ebensogut ein Verzicht von 5 Tagen von vorher 30 sein. Und noch etwas lässt die Fregestellung offen, ob das nicht ein einmaliger Verzicht und einmaliger Vertrag für das Jahr xy ist. ;-)

    bimei

    Wie sieht es mit der Regelung aus, dass einzelvertragliche Vereinbarungen prinzipiell den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen dürfen als der zugrundeliegende Tarifvertrag. Wobei hier die Frage ist, was "schlechter stellen" heißt.

    Gruß

    MEnzemer

  6. 1. In einem Einzelhandelsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Angestellte auf urlaub verzichtet, dafür aber 10% Gehalt über dem Tarifvertrag bekommt.

    Das Bundesurlaubsgesetz schreibt 24 Werktage vor. Eine solche Regelung ist nichtig.

    2.Ein Gewerkschaftsmitglied verlangt für alle Gewerkschaftsmitglieder eine Sonderzahlung von 150 EUR in Tarifverhandlungen.

    Prinzipiell möglich. Eigentlich gilt der Tarifvertrag sowieso nur für Gewerkschaftsmitglieder (außer bei Allgemeinverbindlichkeit).

    3. Ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter, weil er der Gewerkschaft beiteten will.

    Ist mit Sicherheit unzulässig. Die Gewerkschaftsmitgliedschaft darf ja noch nicht mal im Vorstellungsgespräch erfragt werden.

    4. In einem Arbeitsvertrag wird ein Gehalt vereinbart, dass 5% über dem Tariflohn liegt. Er soll 3 Jahre unabhängig von weiteren tariflichen Bestimmungen gleich bleiben

    Ist m.E. ok, so lange die Bestimmung zugunsten des Arbeitnehmers vom Tarifvertrag abweicht. Ansonsten geht es nicht. Voraussetzung ist natürlich die Tarifbindung des Arbeitgebers über den ARbeitgeberverband und (eigentlich) des Arbeitnehmers über die Gewerkschaft.

    5. Welche Auswirkung hat der Kündigungsschutz auf die Kündigung von Schwerbehinderten ?

    Ein Schwerbehinderter darf nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Die Kündigung wird dadurch erschwert.

    6. Ein Angestellter, der seit 4 Monaten im Betrieb ist bewirbt sich für den Betriebsrat

    Nicht möglich. Nach Betriebsverfassungsgesetz sind mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit für die Wählbarkeit Voraussetzung.

    7. Ein Lohnbuchhalter nennt am Stammtisch die Gehälter der Geschäftsleitung

    Treue oder Loyalitätspflicht (obwohl formaljuristisch als eigenständige Pflicht umstritten). Dazu gehört dann auch die Verschwiegenheitspflicht.

    8. Beim Ausscheiden aus einem Forschungslabor der chemischen Industrie verlangt der Firmeninhaber von dem Chemilaboranten, dass er für die nächste Zeit nicht in der gleichen Branche tätig sein wird.

    Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich das jetzt auch nicht genau weiß. M.W. kann ein nachwirkendes Konkurrenzverbot vereinbart werden. Allerdings müssen dann Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen.

    Gruß

    Menzemer

  7. Wer im Arbeitsleben die Wichtigkeit von Arbeitsrecht (Kündigungsfristen) und Lohnsteuer (weiterer Hinweis: Allgemeinbildung!) nicht erkannt hat, lebt auf einem anderen Planeten oder belästigt im Ernstfall in diesem Forum mit Fragen die Allgemeinheit, die er bei verständiger Würdigung des Faches Wirtschaftskunde nie hätte stellen müssen.

    Gruß

    Menzemer

  8. also Organigramme sollte schon nicht alles sein. Aber ja, das ist speziell für die Zwischenprüfung SEHR wichtig. Mit "Arbeitsplänen" in dem Umfang kann ich derzeit nichts anfangen. Das sehe ich auch nicht aus dem Lehrplan. Aber da wird sicher noch mehr kommen... Geschäftsprozesse etc...

    4 Klassenarbeiten in Wi sind schon enorm. Aber siehs mal so: dann kann in jeder einzelnen nicht mehr so viel Stoff dran kommen.

    Ansonsten hab ein wenig Rücksicht. Ich kann mich an meine ersten ein oder zwei Jahre in den IT-Berufen erinnern. Ich bin fast wahnsinnig geworden und so manche Nacht vor der Unterrichtsvorbereitung gesessen. Aus dem Lehrplan ergibt sich nämlich nichts "konkretes" und geeignete Bücher für den Unterricht gibt es zumindest in BW m.W. bis heute nicht... alles Eigenarbeit. Der Unterricht war trotzdem in der Regel besch**** (aus heutiger altersweiser Sicht). Die übt noch... so wie ihr in der Ausbildung noch übt und sie wird vom anderen Kollegen vermutlich "angeleitet". Dazu zählt eben auch das Anfertigen und Korrigieren eigener Klassenarbeiten.

    Gruß

    Menzemer

  9. Die schriftlichen Prüfungen GA1, GA2 sind projektbezogener und können teilweise wie bereits erwähnt am PC bearbeitet werden.

    Die Wirtschaftskunde enthält keine Multiple-Choice-Fragen sondern nur anwendungsbezogene Aufgaben mit Graphiken, Gesetzestexten etc...

    Ich würde sagen, du schaust dir einfach mal alte Prüfungen von BW an. Die sollten an eurer Schule wenigstens zur Einsicht bereit liegen.

    Die Verrechnung zur Endnote ist auch etwas komplizierter. Die Schulnote gilt als Einreichungsnote und zählt einfach. Die Prüfungsnote 2-fach. Der fachliche Teil BWL, SAE, ITS + GA1 und GA2 zählt zur Zeugnisdurchschnittsnote 6-fach. Die Nebenfächer Wi, GK und D je einfach.

    Das Ganze landet im Schulzeugnis, das 50 % der Gesamtprüfung zählt. Die restlichen 50 % sind normale Projektprüfung bei der Kammer.

    Gruß

    Menzemer

  10. Die Zusammensetzung der Klassen ist ein Lottospiel. Leider bilden die Betriebe ja nicht regelmäßig genau so viele FISIs und FIAEs aus. Die eine Klasse wäre dann übervoll und die andere fast leer. Die Inhalte sind in den ersten beiden Jahren m.W. gleich. (kann mich jetzt aber täuschen). Im ersten Jahr ist es sogar der selbe Stoff wie bei den IT-Systemelektronikern.

    Wir versuchen durch Klassensplittung an der Schule uns den Lehrplanvorgaben anzunähern. Es ist halt schlicht auch ein organisatorisches Problem. (Räume, Lehrer, Schüler, Rechner)

    Gruß

    Menzemer

  11. Ich vermute mal schon, dass das eine 1 oder 2 geben sollte. Zumindest lässt das ständige "stets" und "außerordentlich" darauf hindeuten. Warum ausgerechnet bei der Schule (als Bester) nur "mit Erfolg" steht bleibt aber ein Geheimnis. Ansonsten sieht das Zeugnis wie aus dem Satzbaukasten aus. Schön ist es nicht.

    Gruß

    Menzemer

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