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Menzemer

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Beiträge von Menzemer

  1. Herr Meier nutzte die ihm angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten sehr intensiv. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er stets gründlich, genau und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Besonders hervorzuheben sind sein Fleiß und seine Fähigkeit, sich in neue Aufgaben einzuarbeiten und gestellte Aufgaben über das zu erwartende Maß hinaus in praktisch nutzbare Ergebnisse umzusetzen.

    Also ich sehe das deutlich besser als zwei. Natürlich kann man am Fleiß und der intensiven Nutzung der Möglichkeiten mäkeln. M.E. kommt es hier aber auf den Zusammenhang an, in dem diese Sätze stehen. Und hier wird ja gerade nicht nur auf Fleiß etc... abgehoben (das wäre abwertend) sondern es werden die Arbeitsergebnisse mit der Bewertung stets zu unserer vollsten Zufriedenheit mit dem Standardsatz für die Note 1 bewertet. Insofern sind die weiteren Herausstellungen m.E. als zusätzliches Lob zu verstehen.

    Und über das zu erwartende Maß hinaus praktisch nutzbare Ergebnisse zu erzielen... wo soll da der Haken sein? Sollte dastehen. Er hat vor allem theoretischen Ausarbeitungen abgeliefert?

    Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Kunden war stets vorbildlich.

    Gibts nichts zu meckern

    Wir bedauern einen so tüchtigen Mitarbeiter zu verlieren. Herr Meier verlässt uns auf eigenen Wunsch.

    Das sagt doch alles...

    Für mich in Richtung 1. Auch wenn ich meinem geschätzten IJK

    widersprechen muss. :)

    Gruß

    Menzemer

  2. Das 4 P-Modell sind die 4 Prämien

    Arbeitnehmersparzulage --> Anlageart: spezielle Fonds

    Arbeitnehmersparzulage --> Anlageart: Bausparvertrag

    Wohnungsbauprämie --> Anlageart: Bausparvertrag

    Riesterprämie --> Riesterrentenanlagen (diverse Möglichkeiten)

    Hierbei handelt es sich um vom Staat geschenktes Geld. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage bekommst du vom Arbeitgeber häufig VL. Diese solltest du entsprechend aufstocken. DAS Geld von Arbeitgeber und Staat würde ich mir dann doch nicht entgehen lassen. Das macht auch eine ansonsten evtl. nicht so attraktive Anlage relativ attraktiv.

    Über einen Zeitraum von 10 Jahren (jetzt 20, mit 30 möchtest du dir "was leisten", bieten sich evtl. Fonds an. Über einen längeren Zeitraum bringen die i.d.R. je nach Risikopräferenz ganz gute Renditen - ich merke es gerade jetzt bei meinen...)

    Für das Alter würde ich klar auf eine Risikodiversifizierung setzen. Also nicht alles Geld in eine Anlage. Hier wäre m.E. an einen Rentensparplan zu denken. Ob du dabei die Riesterprämien mitnehmen solltest, bin ich mir nicht so sicher. Oftmals sind die Ertragschancen bei anderen Anlageformen trotz Nichtförderung besser. Gerade bei jungen Leuten macht sich das über den Zinseszinseffekt bemerkbar. Da würde ich mich - nicht nur von der Bank - gut beraten lassen. Ansonsten ist Bausparen natürlich dank Förderung ein Thema. Die Zinsen sind zwar nicht die Welt. Allerdings kannst du dir die derzeitig niedrigen Kreditzinsen u.U. sichern und kannst dann in einer wahrscheinlichen Höherzinsphase z.B. in 10 Jahren Eigentum erwerben. Ich halte das als Teil der Altersvorsorge für gut, weil es sich um einen Sachwert handelt. Was die Inflation oder eine Weltwirtschaftskrise aus deinen Banksparplänen und Versicherungen in 40 Jahren macht, kann dir keiner versprechen. Sachwerte haben eben einen Wert "an sich".

    Ansonsten hängt das so sehr von deiner Risikotoleranz und deinen persönlichen Wünschen ab, dass ein guter Berater erst ein Mal ausführlich diese feststellt. Erst danach wird er konkrete Produkte empfehlen. Das Standard 4-P-Programm muss nicht für Jeden die beste Alternative sein.

    Gruß

    Menzemer

  3. Ihr legt bei euren Betrachtungen aber schon die Splitting-Tabelle zugrunde?

    Heiraten lohnt sich nur dann nicht, wenn beide Partner in etwa gleich verdienen.

    Verdient einer mehr und der andere weniger kommt es zum Teil zu erheblichen Steuerspareffekten, weil nicht nur das Einkommen gemeinsam veranlagt wird, sondern auch durch 2 geteilt wird. Dadurch sinkt aufgrund der Progression der Steuersatz.

    Letztlich fördert der Staat damit nicht die Ehe, sondern den Zustand, dass beide Partner möglichst unterschiedlich verdienen. Ich nenne es immer in Anlehnung an alte Rollenklischees das "Dienstmädchenprivileg". ;)

    Gruß

    Menzemer

  4. Ich habe BWL studiert. Die Pädagogik waren 4 Seminare im Grundstudium und das Lesen zweier Bücher im Hauptstudium (eines für die schriftliche und eines für die mündliche Prüfung).

    Die Sache ist (leider) immer noch mehr ein FAchstudium als ein Pädagogikstudium. Man beschäftigt sich bis in die Tiefe mit Dingen, die an der Schule gar nicht benötigt werden. Fachdidaktik und Pädagogik lernt man erst im Referendariat.

    Gruß

    Menzemer

  5. Das ist wohl richtig. Meine Aussagen gelten für BW. Ich gehe davon aus, dass es in anderen Bundesländern ähnlich ist.

    Das von dir zitierte Zitat (klingt das doof... ;)) gilt für allgemeinbildende Schulen und spricht außerdem auch von einem Studium. Wir reden hier doch von beruflichen Schulen?

    Gruß

    Menzemer

  6. Der klassische Berufsschullehrer wird im Studiengang Diplom-Gewerbelehrer oder Diplom-Handelslehrer erlernt.

    Für den Handelslehrer zumindest gilt: man könnt das Ganze eigentlich auch Diplom-Betriebswirt nennen. Die STudiengänge sind nahezu identisch.

    Wichtig: man erwirbt nicht nur ein Staatsexamen sondern ein Diplom.

    Wie sich das jetzt mit Bachelor und Master verändern wird, weiß ich nicht.

    Gruß

    MEnzemer

  7. Nun ja: Hochschulstudium mit Diplom nicht unter 8 Semestern. 2 Jahre Referendariat + Prüfungen sind zusätzlich 4 "Semester".

    Mich wundert schon, welche Vorstellungen über die Qualifikation von Lehrkräften hier herumgeistern.

    Ohne Hochschulstudium bleibt in BW nur die Möglichkeit des "technischen Lehrers" der entsprechend geringer bezahlt wird und nicht in der Oberstufe unterrichten darf. Nach vielen Jahren Bewährung + Zusatzprüfungen käme ein Bewährungsaufstieg in Betracht.

    Akademiker ohne Lehramtsstudium müssen bei ca. 18 Stunden Lehrauftrag ein Referendariat "on the job" erledigen. Wobei 1 - 2 Tage dann in Stuttgart bei diversen Vorlesungen, Veranstaltungen etc... zu verbringen sind. Die Prüfungen sind die Gleichen wie beim 2. Staatsexamen und werden nach 2 Jahren abgelegt. Dies gilt für "Mangelfächer" für die es nicht genügend Lehrer gibt.

    Eine Lehre und ein wenig Weiterbildung hat noch nie gereicht. Diese Aussage gilt nur für BW.

    Gruß

    Menzemer

  8. [quote name='janlutmeh

    Prinizpiell muss gar nicht mehr gemahnt werden, da inzwischen automatisch 30 Tage nach Leistungserbringung der Verzug einsetzt. [/quote']

    Von prinzipiell kann keine Rede sein. Das gilt nur zwischen Unternehmen und Verbraucher und auch nur dann, wenn beim Kauf ausdrücklich auf die 30-Tage-Frist hingewiesen wurde. Und mal ehrlich. Da kann man gleich einen Zahlungstermin setzen. Wer das vergisst, vergisst auch die 30-Tage-Sache.

    Gruß

    Menzemer

  9. E-mails sind auch als Willenserklärung immer gültig - zumindest solange das zugrundeliegende Rechtsgeschäft formfrei ist. Nur als Beweis sind E-mails in der Regel nicht ausreichend.

    Will man eine elektronische Willenserklärung abgeben, sieht das Gesetz die elektronische Form in Form einer qualifzierten elektronischen Signatur vor.

    Gruß

    Menzemer

    (auch wenn der Thread schon älter ist)

  10. Die Ausführungen von Itsme sind einer der ausgewogensten Posts in diesem Thread und in keinster Weise auf irgend jemand hier im Forum bezogen.

    Und die Art und Weise, wie hier offensichtlich mit Kritik umgegangen wird ist allerdings kein Ruhmesblatt.

    Wenn mir Schüler nahelegen, dass sie etwas an mir oder meinem Unterricht auszusetzen haben, sollen sie das sagen. Punkt. Besser als wenn es unter dem Tisch bleibt.

    Ein Schüler, der sich die Mühe macht, mir Kritik mitzuteilen, hat sich mit mir, meinem Unterricht etc... auseinander gesetzt und verdient es zumindest gehört zu werden. Ich will keine Duckmäuser. Was ich dann daraus mache und ob ich zum Ergebnis komme, dass die Kritik ungerechtfertigt oder gerechtfertigt ist, ist eine andere Frage und wird kraft der mir verliehenen Autorität dann nicht weiter diskutiert. Aber Gedanken darf man sich schon machen, wenn so massiv Kritik geübt wird. Es könnte ja was Wahres dran sein.

    Sich selbst und seine Tätigkeit zu hinterfragen gehört m.E. zu den Kernkompetenzen eines Lehrers oder jedes in der Ausbildung Beschäftigten. Darauf muss man weder beleidigt noch beleidigend reagieren sondern aufgeschlossen. Erwarten wir von unseren Azubis oder Schülern nicht auch Fähigkeit zur Selbstkritik? Wo ist die Vorbildfunktion?

    Mit einer Klage zu drohen ist hingegen lächerlich. Ich kann im Posting von itsme noch nicht mal einen juristischen Ansatzpunkt finden.

    Warum kann man das nicht einfach mal akzeptieren, dass es offensichtlich viele Azubis gibt, die schlechte Erfahrungen machen. Ich habe auch eine sehr differenzierte Meinung zu den Gegebenheiten in den IT-Berufen und kann durchaus nachvollziehen, dass das nicht alles optimal ist.

    Damit wird keiner beleidigt, sondern ein Sachverhalt festgestellt.

    Gruß

    Menzemer

    der diesen Post nochmals sorgfältig gelesen hat, bevor ihm auch mit einer Klage gedroht wird.

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