Menzemer
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Beiträge von Menzemer
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Ich verstehe auch nicht, wo die "Frechheit" lag. Sicher ist es nicht ganz so gut wie das Selbstverfasste. Die Frage ist halt, wo die Wahrheit liegt.
Du selbst hast dir auf jeden Fall eine 1 gegeben.
Gruß
Menzemer
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Hallo,
m.E. lässt folgender Paragraph des Urheberrechtsgesetzes (Stand September 2003) keinen Interpretationsspielraum:
UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Gruß
Menzemer
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wohl war... habe das Verfahren aber bereits an anderer Stelle (für BW) erläutert.
Gruß
Menzemer
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Einreichungsnoten einfach, Prüfungsnoten zweifach. (grob gesagt)
Gruß
Menzemer
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da die Abschlussprüfungen in BW von den SChulen gemacht werden, müssen natürlich alle Noten an die IHK. Dort findet ja "nur" noch die Projektprüfung statt.
Gruß
Menzemer
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Mir fehlt eine Leistungsbeurteilung. Nett wären auch ein paar Dankesworte am Ende.
Wenn noch eine Leistungsbeurteilung im guten - sehr guten Bereich drin wäre, wäre das auch m.E. die Gesamtnote des Zeugnisses.
Gruß
Menzemer
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Das willst du also wirklich wissen...
AAAALSO:
Man nehme:
1. Einreichungsnoten BWL, SAE, ITS auf eine Nachkommastelle genau.
2. Man ermittle den arithmetischen Durchschnitt aus 1 und runde auf eine
Nachkommastelle. (= JAHRESNOTE FACHTHEORETISCHER BEREICH)
3. Man nehme die Prüfungsleistungen GA1 und GA2 und ermittle den
arithmetischen Durchschnitt und runde das Ganze auf eine
Nachkommastelle.
4. Man nehme die gemittelte Prüfungsleistung * 2 + JAHRESNOTE
FACHTHEORETISCHER BEREICH * 1 und teile durch 3.
(FACHTHEORETISCHE ENDNOTE)
5. Man nehme die Anmeldenoten des allgemeinen Bereichs (Wi, GK, D) und
runde diese auf ganze Noten. Diese Note * 1 + Prüfungsleistung (Auf eine
Nachkommastelle genau) * 2 geteilt durch 3. Das Ganze wird auf ganze
Noten gerundet und taucht bei den allgemeinen Fächern als Zeugnisnote
auf.
6. Man nehme die FACHTHEORETISCHE ENDNOTE * 6 + Note Wi + Note GK +
Note D (alle auf ganze Noten gerundet) und teile durch 9. Falls der
Schüler von GK und D befreit war, fallen diese Noten weg und man teilt
durch 7. (= DURCHSCHNITTSNOTE)
Das Ganze führt zu einem nicht mehr nachvollziehbaren Ergebnis. Durch die Runderei gehen je nachdem viele Zehntel verloren oder man wird besser als man eigentlich ist. Im Ergebnis hat jeder eine 3 ... fast zumindest.
Es steht in der Prüfungsordnung so geschrieben, weswegen wir daran gebunden sind. Ich habe inzwischen ein "kleines" Excel-Sheet gemacht, dass ich großzügigerweise ohne Gewähr zur Verfügung stelle. Bitte per PN.
Angaben gelte für BW. In den anderen Bundesländern sollte es ähnlich (gleich?) sein.
Gruß
MEnzemer
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also alles was man hier noch finden könnte wäre kleinkariert. Das ist ein sehr gutes Zeugnis. Habe fertig.
Gruß
Menzemer
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Schön!
Und da dieser Text weniger als 10 Zeichen enthält noch dieser Satz
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Na, schönes Deutsch ist es nicht. Aber noch besser geht es ja wohl kaum.
Gruß
Menzemer
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eigentlich ist das Drumherum viel Ekliger als die Schraube
Gruß
Menzemer
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Ich denke, man muss hier unterscheiden.
Individuell mag es sein, dass derzeit in manchen Bereichen tatsächlich die Gefahr der Impfung stärker ist, als die Gefahr die Krankheit zu bekommen. Das liegt schlichtweg daran, dass die Krankheiten aufgrund der Impfungen so gut wie nicht mehr existieren. Der Nichtimpfer profitiert also als Trittbrettfahrer von den vielen Geimpften. (für den Volkswirt ein typisches Beispiel für ein "öffentliches Gut": jeder profitiert, auch wenn er selbst nichts einbringt, was dazu führen kann, dass bald keiner mehr was einbringt und somit auch keiner mehr was davon hat.)
Hier ist der Staat gefordert!
Das "Nichtimpfen" scheint eine Mode zu werden. Damit steigt auch die Infektionsgefahr wieder. Die Gefahren dieser Krankheiten werden dann für alle wieder größer.
Gegen gefährliche Krankheiten sollte ein Kind daher geimpft werden müssen.
Gruß
Menzemer
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Meine Kenntnis is, das du das Spiel innerhalb von zwei Wochen ohne wenn und aber zurück geben kannst!
Nö, ist Kulanzfrage des Verkäufers... und hat mit 2 Wochen rein gar nichts zu tun.
Gruß
Menzemer
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ich kannte auch eine Dame, die solche Ansichten vertrat. Für Sie war die Schulmedizin eine einzige Giftküche. Alle Statistiken waren gefälscht. Ihrer Meinung nach, wären Impfungen alles andere als harmlos, aber die Schulmedizinlobby würde dafür sorgen, dass davon keiner erfährt.
Neben Dummheit kommen hier auch noch Verschwörungstheorien ins Spiel. Dagegen kann man nicht andiskutieren. Jedes sachliche Argument beruht ja auf "gefälschten" Statistiken.
Ich kann es auch nicht verstehen aber solche Sachen sind auch unter Akademikern schick. Man gibt sich was besonders intellekturelles (!?) und hebt sich vom normalen "Dummvolk" ab.
Gruß
Menzemer
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Also... hier käme unter Umständen eine Gewährleistung in Frage.
Bei nicht funktionierenden Kopierschutzmechanismen (Spiel läuft nicht) habe ich vor kurzem in der C't gelesen, wird inzwischen ein Gewährleistungsrecht bestätigt.
Dein Fall ist ja (leider) nicht ganz so krass. Zu prüfen ist nach dem Gesetz, ob das Produkt die üblichen oder vereinbarten Eigenschaften nicht erfüllt. Bei einem durch Bugs unspielbaren Spiel würde ich das Bejahen. Kleinere Bugs werden hinzunehmen sein, weil sie (meine Auffassung) üblich sind. Voraussetzung ist natürlich, dass dein Rechner, die Vorgaben auf der Packung erfüllt.
Wenn es also unspielbar ist kannst du mit dem Händler Nacherfüllung verlangen. (Neulieferung, Reparatur dürfte ja nicht in Frage kommen) Neulieferung hat aber nur Sinn, wenn es z.B. inzwischen eine gepatchte Version gibt. Dann wäre der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
Falls nicht kommen die nachrangigen Rechte in Betracht. Dazu zählt u.a. der Rücktritt vom Vertrag (Geld zurück, CD zurück)
Falls der Händler n bisschen rumzickt, würde ich ihn mit deinen ausgiebigen BGB-Kenntnissen und den Verweis auf einen Anwalt beeindrucken. Da er es auch nicht besser wissen wird, stehen die Chancen nicht sooo schlecht.
Gruß
Menzemer
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... immer wiiiiieeeeder KSC!
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... Lehrer nicht vergessen
Gruß
Menzemer
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hast du denn ein schlechtes Gewissen?
Ne, würde ich nicht so sehen. Die Formulierungen sind Standard. Wenn der Aussteller was anderes ausdrücken wollte, hätte er es "komischer" formulieren können.
Gruß
Menzemer
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Ich sehe da kein Problem. Das Zeugnis ist wirklich nicht so besonders.
Du kannst doch mit Hilfe der Unterlagen aus den Personalgesprächen deine 1er und 2er nachweisen? Wenn du die überdurchschnittliche Leistung beweisen kannst, müssen die das ändern.
Gruß
Menzemer
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ganz so schematisch wie Saga das meint, ist es nicht. Der Lehrer hat (ich bin vorsichtig: das gilt zunächst nur für BW) einen weiten Ermessensspielraum. Er soll als Pädagoge urteilen und nicht als Durchschnittsrechner. Eine Endnote ist keinesfalls eine einfache Rechenaufgabe. Der Lehrer muss es zwar pädagogisch begründen können. Aber da gibt es genug Möglichkeiten. Man könnte z.B. anführen, dass die Notentendenz in letzter Zeit nach unten gezeigt hat und daher die zuletzt gezeigten Leistungen den "wahren" Leistungszstand zum Zeitpunkt des Zeugnisses entspricht. Man kann einzelne Noten als Ausreißer ansehen und nicht oder nur geringer werten. Letztlich ist das ein großer Spielraum, der aus Sicht der Schüler natürlich irgendwo willkürlich erscheint.
Ich nutze den Ermessenspielraum meist zugunsten meiner Schüler, obwohl ich zugeben muss, dass das auch oft Feigheit vor dem "Feind" (bitte die Anführungszeichen beachten) ist. Außerdem glaube ich an das Gute im Menschen.
Gruß
Menzemer
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Für das Abgangszeugnis im 3. Jahr zählen tatsächlich nur die Noten des 3. Jahres.
Bei den vorzeitigen Prüflingen (2,5 Jahre) rechnen wir aus Fairnessgründen die Abschlussnote des 2. Jahres mit ein. Das kann aber auch anders geregelt sein. Die mündliche Note und ihre Gewichtung spielt natürlich auch noch eine Rolle.
gruß
Menzemer
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als BWL-Lehrer finde ich das super.
Inventur gehört zum betrieblichen Ablauf. Ist doch kein Thema, dass man das auch mal machen muss. 3 Wochen sind schon relativ lang, aber im Verhältnis zu 3 Jahren jetzt auch icht unangemessen. Du verbringst insgesamt wahrscheinlich mehr Zeit mit privaten Mails und auf diesem Forum
Und wie mein Vorposter schon sagte. Argumentieren kann man immer. Ich sehe keine Chance, dass das illegal sein soll.
Gruß
Menzemer
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Hab nochmals darüber nachgedacht und bin zu der Überzeugung gelang, dass die Zinsen für die Finanzierung durchaus mitgerechnet werden müssen.
Der Unterschied zwischen einer dynamischen und einer statischen Amortisationsrechnung ist dass bei der dynamischen Rechnung der Zeitpunkt der Zahlungsflüsse über einen Zinssatz berücksichtigt wird. Das ist ein gedachter Zinssatz um frühe Zahlungen höher zu werten als späte Zahlungen.
Das hat aber nichts mit den Finanzierungskosten des Kredites wie in diesem Fall zu tun.
Ich denke auch, dass wir die Aufgabe nicht übermäßig komplizieren sollte. Immerhin ist das keine BWL-Aufgabe für Studenten im Grundstudium. Hier handelt es sich um wahrscheinlich um eine statische Rechnung wo ganz einfach die Zahlungsausgänge mit den Zahlungseingängen verrechnet werden. Fertig.
Gruß
Menzemer
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Ok mit den Zinsen könntest du Recht haben, obwohl es auch dynamische Verfahren gibt.
Auch gegen die Gewinne + Abschreibungen habe ich als Näherungslösung nichts einzuwenden. (Gewinn + Abschreibungen = Näherungslösung für Einzahlung - Auszahlung) Da in der Aufgabenstellung aber von Nettoeinzahlungen die Rede war, sind die Abschreibungen nicht mehr zu berücksichtigen.
Gruß
Menzemer
Urheberrecht
in Allgemeine Themen
Geschrieben
Ich nehme meinen Post zurück und gebe euch Recht. Jetzt habe ich mich bereits stundenlang mit dem Gesetz beschäftigt... und dann das... ;(
Gruß
Menzemer