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Menzemer

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Beiträge von Menzemer

  1. Hallo,

    m.E. lässt folgender Paragraph des Urheberrechtsgesetzes (Stand September 2003) keinen Interpretationsspielraum:

    UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen

    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

    (2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

    Gruß

    Menzemer

  2. Das willst du also wirklich wissen... ;)

    AAAALSO:

    Man nehme:

    1. Einreichungsnoten BWL, SAE, ITS auf eine Nachkommastelle genau.

    2. Man ermittle den arithmetischen Durchschnitt aus 1 und runde auf eine

    Nachkommastelle. (= JAHRESNOTE FACHTHEORETISCHER BEREICH)

    3. Man nehme die Prüfungsleistungen GA1 und GA2 und ermittle den

    arithmetischen Durchschnitt und runde das Ganze auf eine

    Nachkommastelle.

    4. Man nehme die gemittelte Prüfungsleistung * 2 + JAHRESNOTE

    FACHTHEORETISCHER BEREICH * 1 und teile durch 3.

    (FACHTHEORETISCHE ENDNOTE)

    5. Man nehme die Anmeldenoten des allgemeinen Bereichs (Wi, GK, D) und

    runde diese auf ganze Noten. Diese Note * 1 + Prüfungsleistung (Auf eine

    Nachkommastelle genau) * 2 geteilt durch 3. Das Ganze wird auf ganze

    Noten gerundet und taucht bei den allgemeinen Fächern als Zeugnisnote

    auf.

    6. Man nehme die FACHTHEORETISCHE ENDNOTE * 6 + Note Wi + Note GK +

    Note D (alle auf ganze Noten gerundet) und teile durch 9. Falls der

    Schüler von GK und D befreit war, fallen diese Noten weg und man teilt

    durch 7. (= DURCHSCHNITTSNOTE)

    Das Ganze führt zu einem nicht mehr nachvollziehbaren Ergebnis. Durch die Runderei gehen je nachdem viele Zehntel verloren oder man wird besser als man eigentlich ist. Im Ergebnis hat jeder eine 3 ;) ... fast zumindest.

    Es steht in der Prüfungsordnung so geschrieben, weswegen wir daran gebunden sind. Ich habe inzwischen ein "kleines" Excel-Sheet gemacht, dass ich großzügigerweise ohne Gewähr zur Verfügung stelle. Bitte per PN.

    Angaben gelte für BW. In den anderen Bundesländern sollte es ähnlich (gleich?) sein.

    Gruß

    MEnzemer

  3. Ich denke, man muss hier unterscheiden.

    Individuell mag es sein, dass derzeit in manchen Bereichen tatsächlich die Gefahr der Impfung stärker ist, als die Gefahr die Krankheit zu bekommen. Das liegt schlichtweg daran, dass die Krankheiten aufgrund der Impfungen so gut wie nicht mehr existieren. Der Nichtimpfer profitiert also als Trittbrettfahrer von den vielen Geimpften. (für den Volkswirt ein typisches Beispiel für ein "öffentliches Gut": jeder profitiert, auch wenn er selbst nichts einbringt, was dazu führen kann, dass bald keiner mehr was einbringt und somit auch keiner mehr was davon hat.)

    Hier ist der Staat gefordert!

    Das "Nichtimpfen" scheint eine Mode zu werden. Damit steigt auch die Infektionsgefahr wieder. Die Gefahren dieser Krankheiten werden dann für alle wieder größer.

    Gegen gefährliche Krankheiten sollte ein Kind daher geimpft werden müssen.

    Gruß

    Menzemer

  4. ich kannte auch eine Dame, die solche Ansichten vertrat. Für Sie war die Schulmedizin eine einzige Giftküche. Alle Statistiken waren gefälscht. Ihrer Meinung nach, wären Impfungen alles andere als harmlos, aber die Schulmedizinlobby würde dafür sorgen, dass davon keiner erfährt.

    Neben Dummheit kommen hier auch noch Verschwörungstheorien ins Spiel. Dagegen kann man nicht andiskutieren. Jedes sachliche Argument beruht ja auf "gefälschten" Statistiken.

    Ich kann es auch nicht verstehen aber solche Sachen sind auch unter Akademikern schick. Man gibt sich was besonders intellekturelles (!?) und hebt sich vom normalen "Dummvolk" ab.

    Gruß

    Menzemer

  5. Also... hier käme unter Umständen eine Gewährleistung in Frage.

    Bei nicht funktionierenden Kopierschutzmechanismen (Spiel läuft nicht) habe ich vor kurzem in der C't gelesen, wird inzwischen ein Gewährleistungsrecht bestätigt.

    Dein Fall ist ja (leider) nicht ganz so krass. Zu prüfen ist nach dem Gesetz, ob das Produkt die üblichen oder vereinbarten Eigenschaften nicht erfüllt. Bei einem durch Bugs unspielbaren Spiel würde ich das Bejahen. Kleinere Bugs werden hinzunehmen sein, weil sie (meine Auffassung) üblich sind. Voraussetzung ist natürlich, dass dein Rechner, die Vorgaben auf der Packung erfüllt.

    Wenn es also unspielbar ist kannst du mit dem Händler Nacherfüllung verlangen. (Neulieferung, Reparatur dürfte ja nicht in Frage kommen) Neulieferung hat aber nur Sinn, wenn es z.B. inzwischen eine gepatchte Version gibt. Dann wäre der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

    Falls nicht kommen die nachrangigen Rechte in Betracht. Dazu zählt u.a. der Rücktritt vom Vertrag (Geld zurück, CD zurück)

    Falls der Händler n bisschen rumzickt, würde ich ihn mit deinen ausgiebigen BGB-Kenntnissen und den Verweis auf einen Anwalt beeindrucken. ;) Da er es auch nicht besser wissen wird, stehen die Chancen nicht sooo schlecht.

    Gruß

    Menzemer

  6. ganz so schematisch wie Saga das meint, ist es nicht. Der Lehrer hat (ich bin vorsichtig: das gilt zunächst nur für BW) einen weiten Ermessensspielraum. Er soll als Pädagoge urteilen und nicht als Durchschnittsrechner. Eine Endnote ist keinesfalls eine einfache Rechenaufgabe. Der Lehrer muss es zwar pädagogisch begründen können. Aber da gibt es genug Möglichkeiten. Man könnte z.B. anführen, dass die Notentendenz in letzter Zeit nach unten gezeigt hat und daher die zuletzt gezeigten Leistungen den "wahren" Leistungszstand zum Zeitpunkt des Zeugnisses entspricht. Man kann einzelne Noten als Ausreißer ansehen und nicht oder nur geringer werten. Letztlich ist das ein großer Spielraum, der aus Sicht der Schüler natürlich irgendwo willkürlich erscheint.

    Ich nutze den Ermessenspielraum meist zugunsten meiner Schüler, obwohl ich zugeben muss, dass das auch oft Feigheit vor dem "Feind" (bitte die Anführungszeichen beachten) ist. Außerdem glaube ich an das Gute im Menschen.

    Gruß

    Menzemer

  7. als BWL-Lehrer finde ich das super. :)

    Inventur gehört zum betrieblichen Ablauf. Ist doch kein Thema, dass man das auch mal machen muss. 3 Wochen sind schon relativ lang, aber im Verhältnis zu 3 Jahren jetzt auch icht unangemessen. Du verbringst insgesamt wahrscheinlich mehr Zeit mit privaten Mails und auf diesem Forum ;)

    Und wie mein Vorposter schon sagte. Argumentieren kann man immer. Ich sehe keine Chance, dass das illegal sein soll.

    Gruß

    Menzemer

  8. Hab nochmals darüber nachgedacht und bin zu der Überzeugung gelang, dass die Zinsen für die Finanzierung durchaus mitgerechnet werden müssen.

    Der Unterschied zwischen einer dynamischen und einer statischen Amortisationsrechnung ist dass bei der dynamischen Rechnung der Zeitpunkt der Zahlungsflüsse über einen Zinssatz berücksichtigt wird. Das ist ein gedachter Zinssatz um frühe Zahlungen höher zu werten als späte Zahlungen.

    Das hat aber nichts mit den Finanzierungskosten des Kredites wie in diesem Fall zu tun.

    Ich denke auch, dass wir die Aufgabe nicht übermäßig komplizieren sollte. Immerhin ist das keine BWL-Aufgabe für Studenten im Grundstudium. Hier handelt es sich um wahrscheinlich um eine statische Rechnung wo ganz einfach die Zahlungsausgänge mit den Zahlungseingängen verrechnet werden. Fertig.

    Gruß

    Menzemer

  9. Ok mit den Zinsen könntest du Recht haben, obwohl es auch dynamische Verfahren gibt.

    Auch gegen die Gewinne + Abschreibungen habe ich als Näherungslösung nichts einzuwenden. (Gewinn + Abschreibungen = Näherungslösung für Einzahlung - Auszahlung) Da in der Aufgabenstellung aber von Nettoeinzahlungen die Rede war, sind die Abschreibungen nicht mehr zu berücksichtigen.

    Gruß

    Menzemer

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