Versicherungen sind Sonderausgaben, aber ab einem gewissen Betrag kannst du soviel Versicherungen haben wie Du willst, dann wirkt sich das nicht mehr aus. (Höchstbetragsberechnung bzw. Vorsorgepauschale, neue Zahlen weiß ich nicht früher bis 2005 waren es bei ledigen normal 2001 Euro).
Steuerprogramme sind ab 2006 auch nicht mehr so einfach ansetzbar. Der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten ist nämlich weggefallen. Ggf. sind diese anteilig als Werbungkosten bei den einzelnen Einkunftsarten ansetzbar.
Was noch möglich ist, sind Spenden, außergewöhnliche Belastungen (z.B. Arztkosten, Rezeptgebühren usw.)
Ab 2007 auch aufpassen bei den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte... da gibts normal nur noch ab dem 21. Kilometer, aber das ganze geht jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
Auf jeden Fall aber die Kilometer eintragen, auch wenn unter 21, da die Höhe der Entfernungspauschale auch noch geprüft wird.