Das hätte man vielleicht dann auch so im besagten "Handbuch für die Abschlußprüfung IT-Berufe" (welches mir übrigens von sehr vielen Leuten empfohlen wurde) so kenntlich machen sollen..
So wie es dort scheinbar schlichtweg verallgemeinert worden ist, empfinde ich es nämlich als sehr verwirrend.
Nun ja, ich halte den Beginn der Durchführung nach dem Projektantrag und dessen Genehmigung so oder so für die sinnvollste Lösung, denn die Arbeit ein bereits durchgeführtes Projekt auf Grund einer Ablehnung neu zu überarbeiten oder gar durch ein anderes ersetzen zu müssen, wünsche ich keinem.