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weirdculture

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  1. ich finde das schade das man seine vom gesetzt gesetzt gegebenen rechte so fallen lässt. und ich würde mir an deiner stelle das weiterhin überlegen ob du bei der firma weiterarbeiten willst, wenn die so ein verhalten zu tage legt. ich weiss nicht ob das hilft aber du kannst dich ja mal an die entsprechenden IHKs wenden. PS: Erzieherische massnahmen kann ein Erziehungberechtigter ausführen oder der Staat. Wiso lässt du dir dein sauer verdientes Geld den wegnehmen?
  2. servus, ich weiss zwar net ob das hier schon mal gefragt worden ist, ich habs nähmlich nicht gefunden: die prüfung besteht ja sozusagen aus insgesammt 5 teilen: 3 schriftlich (IHK prüfung), und 2 die mit dem Projekt zu tun haben. nr meine frage zur schriftlichen prüfung: kann man da wie im ABI punkte sammeln? das heisst wenn man ein treil gut bestanden hat und den anderen teil ein bisschen vergurkt hat, kann man mit den einen teil den anderen ausgleichen?? zum beispiel : GH1 = 70%, GH2 = 40% und WISO= 60% muss ich dann die GH2 nochmal machen oder nicht? (GH= Ganzheitliche Aufgaben)

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