Bei mir im selben Exemplar von 1997 steht unter V 2. - Gestaltung der Abschlußprüfung:
In der betrieblichen Projektarbeit soll (nicht muß) ein aktuelles Thema aus dem Betriebsgeschehen des Einsatzgebietes oder Fachbereiches des Prüflings zum Ansatz kommen, das möglichst auch für den Betrieb verwendbar sein sollte.
Daraus läßt sich m.E. keine Pflicht für eine Verwendbarkeit ableiten.
Ich persönlich bin allerdings der Meinung, dass sich in jedem Betrieb der vernünftig ausbildet, auch ein reales, für die Prüfung geeignetes Projekt finden lässt. Mit meinem Post wollte ich eigentlich nur darauf hinweisen, dass man auf keinen Fall eine gefakte Doku (=ohne Projekt) machen sollte.