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Talon

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Beiträge von Talon

  1. sorry für doppelpost (edit war nicht mehr möglich)

    .......24Tage Urlaub...........

    Bei Blockschule dauert die Schulzeit/Arbeitszeit 29,50 ink Pausen.........

    - 131,50 Std pro Ausbildungsjahr die abgearbeitet werden müssen.......

    1. 24 tage urlaub sind sehr wenig...

    2. das mit deinen schulzeiten solltest du regeln

    laut berufschulverordnung (bayern) und (aussage des lehrkörpers) laut IHK (Nürnberg) zählt eine schulstunde (45 minuten) wie eine Arbeitsstunde (60 minuten)

    desweiteren ist der schüler nicht verpflichtet bei einem unterrichtstag mit mindestens 5 schulstunden danach noch in den ausbildungsbetrieb zu gehen (wobei hier natürlich abzuwägen ist was einem wichtiger ist: paar stunden freizeit oder ärger auf der arbeit)

    ich würde dir empfehlen zuerst mit deinem klassenlehrer zu sprechen wie die situation sein sollte....

    danach mit deinem chef (erklähr ihm das es so und so sein müsste)

    wenn er darauf nicht eingeht solltest du zu deiner IHK gehen

  2. ja aber da ich morgen dieses Seminar habe und die IHK meint, dass ich da mein Berichtsheft mitbringen soll (welches ich ja noch nicht habe), weiß ich nun nicht was ich machen soll. Ich mein, ich weiß ja auch noch nicht was ich schreiben soll, da morgen ja erst das Seminar ist. :D

    Mein Chef meinte eben, dass ich es lassen soll und mich da morgen drüber informieren soll ^^

    geh nach feierabend in einen gut sortierten schreibwarenladen

    die haben berichtshefte (muss dir dein betrieb stellen... also vorher betrieb fragen und dan quittung mitbringen.....)

    wenn dein betrieb meint du sollst ohne dahin lass dir das bestätigen.... nicht das du deswegen noch ärger bekommst bei deiner ihk

    nicht so toll, dann darf ich jetzt ein Jahr nachschreiben.

    Weiß jemand noch was darüber?

    als wenn du in dem schuljahr nicht durchweg geschlafen hast

    dann solltest du in deinem ordner/heft jede menge info haben was ihr durchgenommen habt... gut geführt natürlich entsprechend mit datum

    es gibt nichts einfacheres als berufschule "nachtragen" im berichtsheft

  3. Hi,

    Ja, die werden durchgeschaut, aber nur Stichprobenweise. Die gucken ob es da ist und danach schauen die so einmal drüber machen mal ne Stichprobe und gucken was drin steht. Aber ganz durchschauen tun die es nicht.

    das ist nur halb richtig....

    beim berichtsheft muss der verantwortliche ausnahmslos jede seite zumindest einmal in die hand nehmen......

    der betrieb muss ja im berichtsheft mit unterschreiben....

    allein aus diesem grund heraus werden berichtshefte normalerweise sorgfältig durchgesehen..... zumindest anfangs..... ein guter ausbilder (die machen das meistens) kennt seine "pappenheimer" und wird entsprechend die berichtshefte genauer durchsehen bzw sie nur überfliegen.....

    PS: an alle die berichtsheft schreiben....

    vergesst um himmels willen nicht für die berufschulzeit euren klassenlehrer unterschrieben zu lassen....

    das kann euch bei der prüfung kopf und kragen kosten

  4. Das stimmt nicht. Wenn man über 23 Jahre als ist, muss man nicht mehr zum Bund oder Zivi machen.

    Wenn man mit 20 Jahren eine Ausbildung anfängt, und sie beendet, wenn man 23 ist (wie bei mir :D), dann wird man nicht mehr eingezogen.

    Also am Besten immer drücken, also BFS Informatik oder sowas machen, dann ist man 23, eh man sich versieht :)

    1. wird der gute man erst 19

    und dann hab ich hier noch etwas um diesen irrglauben mal aus der welt zu schaffen.....

    Seit dem 1. Juli 2003 gilt in Deutschland eine neue Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst. Die neue Praxis besteht aus folgenden Punkten:

    1. Absenkung der Heranziehungsgrenze vom 25. auf das 23. Lebensjahr

    2. Keine Heranziehung von Verheirateten und in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Wehrpflichtigen

    3. Nicht-Einberufung von "T3"-gemusterten Wehrpflichtigen (Anmerkung: T3 = ein niedriger Tauglichkeitsgrad)

    4. Abiturienten und Fachoberschüler

    Wehrpflichtige mit Hochschul- oder Fachhochschulreife werden zunächst nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn sie einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben. Die Zurückstellung gilt bis zum Ende der betrieblichen Ausbildung, der dann die Einberufung zum Wehrdienst folgt. Bereits zugestellte Einberufungsbescheide werden widerrufen. Nach der Berufsausbildung ist eine Einberufung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Die Regelung gilt nicht für Abiturienten oder Fachoberschüler die ein Studium aufnehmen wollen.

    früher galt diese regelung bis zum 27. Lebensjahr

    aber durch die rückstufung von 25 auf 23 wurde das entsprechend angeglichen

    /edit: ich dachte früher auch so.... wollte die zeit überbrücken mit drücken....

    mit 26 1/2 Jahren wollte mich die Bundeswehr dann einziehen.....

    das ist erstmal super wenn man jahre im berufsleben steht und schon richtig gut geld verdient.......

    und auf einmal liegt der einberufungsbescheid im briefkasten.....

    die aussicht die nächsten 9 monate mit 400,- DM leben zu müssen fand ich nicht klasse

  5. ich persönlich würde zusehen die musterung zu machen

    und dann den wehr oder zivildienst ableisten

    1. hast du es dann hinter dir (egal was die zukunft bringt.... zur zeit muss man noch wehr oder ersatzdienst leisten)

    das erleichtert danach die suche nach ausbildungsstellen (aufgrund bereits geleistetem wehrdienst)

    2. vieleicht gefällt es dir dort sogar

    dann kannst du eine ausbildung beim bund (zeitsoldat) oder eben im sozialen bereich anfangen (beide haben auch bedarf an fachinformatiker)

  6. 100% agree Menzemer

    in vielen betrieben ist es doch so (einschließlich in meinem) da werden betriebsinterne projekte nur deswegen gemacht das der angestellte bei leerlauf beschäftigt ist und nicht nasebohrend auf den feierabend wartet.....

    ich bin sicher das man für (aus kaufmänischer sicht) geringere kosten gleichwertige oder zumindest annähernd vergleichbare software auch fertig auf dem markt bekommt.....

    ich werde mich mit diesem teil meiner projektarbeit sicher auch schwer tun.... da ich meinem chef noch nie irgendeine kosten / nutzen rechnung vorlegen musste.......

    da heist es nur... "wir brauchen das und das... mach mal....."

  7. in fürth zb gibt es keinen richtigen deutschunterrricht.... das fach nennt sich DUA und befasst sich im großen und ganzen mit dem vermitteln von lernhilfen (mind mapping und so zeug) und dem schreiben und vortragen von präsentationen usw....

    und jeder der nicht in religion wollte/musste wurde in das fach plus gesteckt (uns hat man keine wahlmöglichkeit gelassen)

    sport gab es garkeinen (zum glück)

    und sozialkunde kann man da auch nicht abwählen (was auch nicht weiter tragisch ist.... schließlich gibt es ja den WISO teil... da schadet sozialkunde nicht)

  8. auch ein "bäcker" muss sich weiterbilden

    du wirst in jedem beruf fortbildungen machen müssen

    selbst in einer fabrik am fließband wirst du im lauf der jahre sicher einmal fortbildungsmaßnahmen über dich ergehen lassen müssen......

    und gerade in der IT hast du kaum möglichkeiten wenn du dich nicht weiterbildest

    das wissensgebiet ist so groß das du ohne spezialisierung kaum weiter kommst

    ein recht gutes sprichwort:

    wer nicht geht mit der zeit, geht mit der zeit

  9. .........Es ist eh schwachsinning, alles, noch so kleines da zu vermerken, warum dann nicht einfach allgemein zusammenfassen.

    ganz einfach...

    sollte es jemals probleme geben währen der ausbildung (zb mangelnde leistung bei der zwischenprüfung)

    ist es sehr wichtig haarklein nachweisen zu können wann man was wie lange macht hat

    wenn jetzt jemand täglich 4 std botengänge erledigt

    das aber nur unter einem punkt sonstiges zusammen legt

    wird er später schwierigkeiten haben das glaubhaft zu belegen

  10. nochmal zum risiko

    das berichtsheft ist in erster linie für dich

    damit kannst du später deinem arbeitgeber und der ihk vorlegen was du gelernt bzw nicht gelernt hast

    lass dir von niemanden erzählen das du dieses und jenes nicht ins berichtsheft schreiben darfst

    das ist kein märchenbuch sondern ein nachweiß deiner tätigkeiten

    und wenn du botengänge erledigst gehört das da mit rein

    fertig :)

  11. zum einen:

    lehrjahre sind keine herrenjahre

    zum anderen:

    schreib es in berichtsheft... das berichtsheft ist ein nachweis deiner tätigkeiten

    egal was du machst...

    also wenn du montag morgens den hof kehrst schreib rein

    -hof gekehrt

    es muss kein roman werden kurz und knapp genügt vollkommen

    ich finde sowas gehört da auch mit rein..... abgesehen davon ist es nichts verwerfliches wenn die azubis sowas machen.....

    sowas hat noch keinem geschadet :)

  12. kommt ganz darauf an bei welcher firma du dich für welche tätigkeit bewirbst

    das variiert von einem schnellhefter (klarsichtmappe) bis hoch zur ledermappe

    nur beim inhalt gibts keine unterschiede....egal welche hülle... du solltest immer "vernünftiges" (festes schweres) papier nehmen

    und auch die kopien der zeugnisse sollten in guter qualität auf gutem papier gemacht sein

    und scheu dich nicht bei den betrieben nach dem verbleib deiner unterlagen zu fragen..... das sie dir die unterlagen wieder zurück geben..... ist ja nicht gerade günstig einen satz bewerbungsmappen in einer gewissen qualität bereitzustellen

  13. hi,

    ich habe gerade mal was durchgerechnet ... über die 10 Tage mit Überstunden bin ich alleine im letzten Monat drüber. Auf die letzten 8 Wochen beziehend habe ich eine durchschnittliche Tages-Arbeitszeit von 8,6h!!!

    Und bisher - keinen Ausgleich. Arztbesucher während der Arbeitszeit --- niet, schön Urlaubnehmen dafür!

    der übersicht halber währe es sinnvoll nicht quer durch alle deine (zu ein und demselben thema) aufgemachten threads zu posten....

    sondern sich auf einen zu konzentrieren.....

    meinst du nicht auch ?

  14. mein tip....

    1. sprich mit deiner IHK (wegen der überstunden ohne ausgleich = verstoß gegen das arbeitszeiten schutzgesetz... vor allem bei azubis)

    die werden mit sicherheit genau zuhören und danach mit deinem chef telefonieren

    2. stelle diese "frohndienste" sofort ein (das wird deinen chef zusätzlich die augen öffnen)

    wenn er sich beschwert verweise ihn auf deinen arbeitsvertrag (8 std regelarbeitszeit bei 40 std / woche) und auf das arbeitszeiten schutzgesetz.....

    dein AG hat nach diesem gesetz maximal anrecht auf 10 tage im jahr an denen du mehr als 8 std aber maximal 10 std arbeiten musst....

    diese ihm gesetzlich zugesicherten überstunden muss er die aber in jedem fall mit freizeit ausgleichen

    die beiden sachen sollten genügen um dieses arbeitsverhältniss schnellstmöglich aufzulösen

    durch die überstunden ohne ausgleich solltest du auch dein außerordentliches kündigungsrecht haben (frag diesbezüglich deine IHK oder einen anwalt)

    sprich am besten heute noch mit der firma wo du anfangen könntest

    ob sie dir den lehrvertag zuschicken können

    ob sie dir dann trotz unterschrift unter umständen noch bis zu 6-8 wochen zeit geben (wegen kündigungsfristen)

    es ist wichtig das du erst den vertrag dort sicher hast bevor du kündigst....

  15. so ein projekt ist jederzeit möglich....

    hier ein beispiel (auszug)

    Umsetzungshilfen für die neue Prüfungsstruktur der IT-Berufe

    Entwicklungsprojekt

    Umsetzungshilfen für die neue Prüfungsstruktur der IT-Berufe

    auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung 17.11.1997

    FKZ: K 3395.00

    Herausgeber:

    Bundesministerium für Bildung und Forschung

    Referat 222

    Heinemannstraße 2

    53175 Bonn

    Durchführungsträger:

    ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.

    Projektleitung: Dipl. Wirt.-Ing. Karlheinz Müller

    Stresemannallee 19

    60596 Frankfurt am Main

    Wissenschaftliche Beratung:

    Univ.-Prof. Dr. Klaus Ullrich Breuer

    Universität Mainz, FB 03 – Wirtschaftspädagogik

    Jakob-Welder-Weg 9

    55099 Mainz

    Laufzeit:

    September 1998 bis März 2000

    Diese Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

    (BMBF) erstellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung war an der

    Abfassung der Aufgabenstellung und der wesentlichen Randbedingungen beteiligt.

    BMBF-Entwicklungsprojekt IT-Prüfung: Antrag für die betriebliche Projektarbeit

    Berufsbezeichnung/Fachrichtung/Einsatzgebiet/Fachbereich

    Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung

    Antragsteller(in): Ausbildungsbetrieb:

    Mustermann, Andreas Software GmbH

    Sophienweg 58 Bahnhofstr. 5

    46483 Wesel 12345 Ort

    Prüfungsnummer Abschlussprüfung Datum:

    4711 Winter 1998 07.08.1998

    Projektbezeichnung (Auftrag/Teilauftrag)

    Konzeption und Produktion einer Software-Präsentation

    Kurze Projektbeschreibung

    Erstellung einer Präsentation für ein Symposium inklusive

    - Sammeln fachlicher Informationen

    - Analyse der Inhalte

    - Planung mit Produktverantwortlichen

    - Gliederung des Vortrages

    - Erstellung und Aktualisierung der Folien

    - Abstimmung mit Konzernrichtlinien

    Die Präsentation wird als gedruckter Foliensatz sowie in Datenform dem Referenten zur Verfügung gestellt.

    Projektumfeld:

    Die Software GmbH ist ein Systemhaus mit einem Schwerpunkt auf der Software-Entwicklung.

    Projektphasen mit Zeitplanung in Stunden:

    - Konzept: Inhalt und Struktur des Vortrages 25 Std.

    - Folienerstellung 10 Std.

    - Unternehmensabstimmung 10 Std.

    - Abstimmung mit Konzernrichtlinien/Marketing 5 Std.

    - Projektdokumentation 20 Std.

    Dokumentation zur Projektarbeit (Nicht selbstständig erstellte Dokumente sind zu unterstreichen!):

    - Projektbericht

    - Folienvortrag mit Sprechernotizen

  16. ich würde dir aber empfehlen das vorher noch mit deinem arbeitgeber abzusprechen

    das gesetz verpflichtet deinen arbeitgeber dazu, das du deine arbeitszeiten nicht überschreitest (bzw nur im äußersten notfall)

    dafür verpflichtet dich das gesetz dazu, während der arbeitszeit volle leistung zu bringen,

    das wird geregelt indem du die verbleibende zeit des tages zur erholung nutzen solltest.

    wenn du jetzt eine weitere tätigkeit ausübst (egal ob unentgeltlich oder gegen bezahlung) ist nichtmehr gewährleistet das du während deiner regulären arbeitszeit 100% leistung bringst….

    dein arbeitgeber hätte das recht dich fristlos zu kündigen wenn du dir eine nebentätigkeit nicht vorher ausdrücklich genehmigen lässt

    also sprich vorher mit deinem arbeitgeber über dein vorhaben… und lass es dir am besten schriftlich genehmigen…. hat er etwas dagegen bleibt dir leider keine andere möglichkeit als es nach deiner ausbildung zu machen.

  17. ich weis nicht was ihr alle wollt :)

    ich finds nett auf der BS 3 in fürth

    die lehrer sind überwiegend sehr nett (außer man führt sich auf wie die sau unterm sofa... das drückt immer den sympatiepegel der lehrer gegenüber dem betreffenden schüler)

    über den stoff lässt sich streiten

    man darf doch jederzeit zuhause weiterlernen....

    wer sich nur auf den in der schule vermittelten stoff verlässt ist sowieso verlassen :)

    ich find die BS in fürth immer recht erholsam (ich hab demnächst nochmal 3 wochen am stück.... meine letzten vor der abschlussprüfung)

  18. nunja... nachdem die mobbingversuche der frau vom chef, mich los zu werden nicht geholfen haben, und mein chef die beiden, von ihr geschriebenen, abmahnungen wieder zurückziehen musste (waren beide mit erfundenen haltlosen gründen gefüllt)

    bekomme ich keine arbeit mehr zugeteilt.....

    und selbst wenn ich doch ma arbeit zugeteil bekomme lasse ich pünktlich zum fieierabend den hammer fallen......

    ich bin keiner der sich vor arbeit drückt.... oder auf seinen feierabend besteht....

    aber wer mich so ärgert der darf sich warm anziehen..... ich würd mich nicht als "feind" haben wollen

  19. nochmal was zu arbeitszeiten

    ich kenne beide seiten

    ich hab mir wissentlich einen sehr kleinen betrieb ausgesucht für meine umschulung in der hoffnung durch praxis viel zu lernen (man wird in kleinen betrieben ja mehr praxisbezogen eingesetzt)

    ich hatte viel zu tun.....

    50-60 wochenstunden waren normal..... auch am wochenende.....

    oft auch im außendienst tagelang unterwegs und garnicht zuhause

    irgendwann hab ich dann angefangen die überstunden etwas konsequenter abzufeiern.....

    es entstanden dann wohl probleme mit meiner person.... ich weis bis heute noch nicht wieso und was genau die gründe waren....

    ich hab jedenfalls darauf dann entsprechend reagiert....

    heute arbeite ich streng nach meinen "muss" stunden.... keinen strich mehr

    arbeitsbeginn ist früh (je nach dem wann ich ankomme) zwischen 7:50 uhr und 8:00 uhr und arbeitsende ist dann genau 8 std später (also spätestens 16:00 uhr)

    pause mache ich ab 16:00 uhr zuhause :D

    ich arbeite seit den zwischenfällen nur noch mein 40 std / woche.....

    mitgemacht hab ich beides.....

    wenn das umfeld stimmt, man sich mit den kollegen versteht und die arbeit spaß macht sind auch arbeitszeiten von 60 std/ woche nicht schlimm.....

    das umfeld macht die musik :)

  20. hier die quelle...

    Arbeitszeitgesetz

    Aktuelle Fassung: zuletzt geändert durch Art. 4b des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002; in Kraft getreten am 1. Januar 2004)

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

    ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.........

    weiter unten gibt es eine ergänzung zu §3

    bezieht sich auf tarifverträge......

  21. mal abgesehen davon das für jugendliche recht strenge richtlinien bestehen diese also sonderstatus haben was arbeitszeit angeht.....

    bestimmt einzig dein betrieb von wann bis wann du zu arbeiten hast

    der betrieb muss sich dabei an gewisse richtlinien halten (stehen zb in tarif verträgen usw)

    eine arbeitszeit von 8 std darf nur in ausnahmefällen überschritten werden (usw)

    alles in allem liegt es an deinem chef in wie weit er auf deine wünsche eingeht....

    beispiel gleitzeit.... aber selbst da dürfen nicht alle kommen und gehen wie sie wollen..... schließlich müssen zu gewissen zeiten ansprechpartner im betrieb sein.....

    stell dir doch nur mal vor es würden auf einmal alle mo - do 30 minuten länger arbeiten wollen....

    was macht dann dein betrieb wenn alle freitag mittag den "hammer" fallen lassen.....

    dem kunden sagen das niemand mer da ist und er am monatg wieder kommen soll ?

  22. Sicher das ich da was von der IHK bekomme??

    Ich habe 2 Tage vor der Zwischenprüfung (oder wars sogar nur 1Tag?) erfahren, das ich ganz woanders die ZP schreibe als der grossteil meiner Klasse. Komischerweise mussten andere, die logischerweise (gut kombinieren) auch mit mir an der Schule hätten schreiben müssen, auch ganz woanders die prüfung geschrieben haben. Also irgendwie total durcheinander. Und, eine benachrichtigung hab ich keine bekommen, und zufälligerweise hab ich dann 1-2 Tage vorher erfahren, das ich ganz woanders hin muss als der rest meiner Klasse

    der betrieb bekommt von der IHK einen anmeldebogen (zur ZP genauso wie zur AP)

    da stehen termin und alles andere drauf

    wenn dich dein betrieb nicht anmeldet bekommst du auch keine enladung

    ohne schriftliche einladung darfst du keine prüfung schreiben ( ich musste meine einladung zur prüfung vorlegen bzw dabei haben bei der ZP )

    /edit: hier mal eine info deiner IHK zur abschlussprüfung winter 04/05..... zu deiner AP wird es genau das gleiche sein...

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