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Rohde

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Beiträge von Rohde

  1. Hoppla, kleiner Lapsus meinerseits!

    Man sollte selbstverständlich erst mit dem Ausbilder über die Problematik sprechen. Sollte es ergebnislos bleiben, sollte man ihn daran erinnern, daß sich das Unternehmen dazu verpflichtet hat, Euch auszubilden. Der Weg zur IHK steht erst ganz am Schluß.

    Ich habe diesen Schritt in Bezug auf die Berufsschule mal gemacht und damit ordentlich Staub aufgewirbelt. Nur hat sich mittlerweile der Staub wieder gelegt und man verfällt in den alten Trott. Der nächste Schritt wendet sich an das Kultusministerium (Vorschlag eines Lehrers). Man muß die Leute nur ab und zu mal treten (und von oben tritt es sich halt besser).

  2. Hallo, Ihr ganzen Rumsitzer!

    Wie wäre es denn mal, wenn Ihr Eure Ausbilder in den [ihr wißt schon welches Wort hier reinkommt] tretet? Das Unternehmen hat sich schließlich verpflichtet, Euch in dem entsprechenden Beruf auszubilden. Euer Ausbilder hat im Betrieb die Verantwortung dafür übernommen, daß dies auch geschieht. Außerdem heißt es ja 'Ausbildung' und nicht 'Autodidaktium' (oder so ähnlich). Ihr könnt ja auch mal mit der IHK drohen (und wenn sich nichts ändert, die Drohung wahrmachen).

    Das soll aber nicht heißen, daß Eigeninitiative nicht gefragt ist. Um sich mal übergangsweise zu beschäftigen ist es das Beste, was man machen kann. Aber als Dauerzustand ist es eigentlich nicht tragbar.

  3. Ich habe noch etwas vergessen:

    Die Truppenstärke der Bundeswehr soll ja demnächst auch noch einmal kräftig reduziert werden. Dadurch werden natürlich weniger Leute benötigt, die nachkommen. Dementsprechend werden auch weniger Wehrpflichtige eingezogen. Dadurch sinkt natürlich die Wahrscheinlichkeit, überhaupt gezogen zu werden.

    Warum sollte man sich also als potentieller Nicht-Soldat freiwillig für den Zivildienst melden (vorausgesetzt, man hat keine Ambitionen dafür). Daraus folgt, daß sich weniger Leute für den Zivildienst melden.

    Was passiert also im Gesundheits- und Pflegewesen? Genau, die Kosten werden steigen, da die fehlenden (und preisgünstigen) Zivildienstleistenden durch Vollzeitkräfte ersetzt werden müssen. Und die sind nun mal etwas teurer.

    Es wäre demnach doch eine Lösung, eine Zivildienstpflicht einzuführen. Als Ersatzdienst könnte man dann den Grundwehrdienst leisten. Somit wäre es dann auch problemlos möglich, Frauen zu ziehen!

  4. @Bommel:

    Als erstes ist wohl zu nennen, daß Dich Du noch nicht gezogen wurdest. Auch wenn Du gemustert wurdest, besteht immer noch die Möglichkeit, daß Du den Wehrdienst nicht antreten mußt. Zur Sicherheit würde ich mich aber einfach mal im Betrieb erkundigen, ob Dein Betrieb Dich nach Deiner Wehrdienstzeit einstellen würde.

    @den Rest:

    Es erstaunt mich immer wieder, daß sich manche Leute immer wieder als Unbeteiligte ein Urteil über andere Leute erlauben.

    Ich nehme für mich in Anspruch, daß ich mir ein Urteil über beide Seiten erlauben kann, denn ich war Grundwehrdienstleistender und später Zeitsoldat (Unteroffizierslaufbahn). Während meiner Dienstzeit habe ich eine Ausbildung zum Rettungssanitäter machen dürfen, d.h. ich bin auf Rettungswagen mitgefahren, ich habe im Krankenhaus auf 'ner Intensivstation gearbeitet (beides auch in Zusammenarbeit mit Zivildienstleistenden).

    Meinen Erfahrungen nach sind Zivildienstleistende keineswegs Weicheier. Ebenso wenig sind Grundwehrdienstleistende (bzw. Soldaten im Allgemeinen) ein Überbleibsel aus früheren Tagen oder Zivilversager oder was sonst noch so behauptet wird.

    Bei beiden Diensten kann man eine Menge lernen. Gerade in den Bereichen Teamgeist/Kameradschaft, Disziplin, Charakterfestigung/-bildung bekommt man eine Menge mit. Nebenbei lernt man eine Menge Leute kennen (unter denen dann natürlich auch ein paar "Härtefälle" dabei sind). Es gibt bei beiden Diensten aber auch Verwendungen, die einen überhaupt nicht (oder kaum) weiterbringen.

    Was die Bundeswehr betrifft, kann man dort sehr viel Spaß haben (in entsprechenden Einheiten bzw. mit entsprechenden Vorgesetzten) und auch viel mitnehmen (z.B. diverse Führerscheine). Zusätzlich zu den Inhalten der Grundausbildung, hat jeder Wehrpflichtige im Rahmen der Berufsförderung Anspruch auf etwa 1.300,- bis 1.400,- DM, die für diverse Schulungen zur Verfügung stehen. Dabei ist man nicht nur auf das Schulungsangebot des Berufsförderungsdienstes beschränkt, wie viele fälschlicherweise annehmen.

    Sowohl der Zivildienst, als auch die Bundeswehr haben ihre Daseinsberechtigung. Wenn es keinen Zivildienst geben würde, wären die Kosten für entsprechende Dienstleistungen im Gesundheits- und Pflegewesen mit Sicherheit kaum noch zu bezahlen. Die Bundeswehr hingegen dient immer noch zur Abschreckung, obwohl dies in einem sich immer weiter vereinenden Europa an Bedeutung verliert. Deswegen wird die Bundeswehr ja auch ständig umstrukturiert, um sich dann auch neuen Aufgaben zu widmen. Hier seien neben den Auslandseinsätzen auch Katastropgeneinsätze wie z.B. die Überschwemmung durch die Oder und das Zugunglück von Eschede zu nennen, bei denen die Bundeswehr hervorragende Arbeit geleistet hat. Gerade bei letzgenanntem Einsatz blieb die Beteiligung der Bundeswehr (z.B. Transportflüge der Heeresflieger aus Celle, die zum Glück in unmittelbarer Nähe stationiert sind) meiner Meinung nach ein wenig im Hintergrund. Auch zeigen solche Einsätze, daß sowohl die Bundeswehr als auch zivile Rettungskräfte hervorragend miteinander kooperieren können. Durch die Wehrpflicht bleibt auch die Transparenz der Truppe für die Bevölkerung erhalten.

    So, ich mach jetzt mal Schluß. Zu diesem Thema fällt mir immer so viel ein, daß ich gar nicht aufhören kann.

  5. @Uli:

    Aber wenn die berufsbildenen Schulen an die vorhergehenden allgemeinbildenen Schulen anknüpfen, warum sinkt dann das Niveau teilweise wieder auf das der siebten Klasse?

    Wir haben zwar kein Deutsch, müssen uns dafür aber mit Politik rumschlagen. Dabei habe ich nun schon zum dritten Mal Informationen (natürlich immer die gleichen) über den Bundestag, den Bundesrat, ... erhalten.

    Hätte ich das vorher gewußt, daß man bestimmte Fächer abwählen kann, wenn man schon eine Berufsausbildung hat, hätte ich das gleich getan (soviel mal wieder zum Informationsfluß Richtung Azubi - besonders an unserer Schule). Aber für die paar Tage, die ich noch da sein werde, lohnt sich das wohl nicht mehr.

  6. Mal was anderes:

    Kann mir mal jemand sagen, warum das Lernfeld Öffentliche Netze, Dienste eigentlich für den FISI und den FIAE im Rahmenlehrplan mit der gleichen Stundenanzahl bedacht wurde?

    Überhaupt frage ich mich, warum ich fast jede $*!-Abkürzung, die ISDN (Ist Sowas Denn Nötig) betrifft im Unterricht vorgekaut bekommen muß. Das kann man doch alles nachschlagen, wenn man es braucht. Und als Anwendungsentwickler fallen mir da nicht gerade viele Situationen ein. Es reicht doch, daß ich mal kurz davon gehört habe (eigentlich reicht dabei ja auch die Übertragungsrate, die evtl. mal relevant sein könnte). Für den Rest gibt es doch Systemintegratoren.

    Warum gibt es dieses Lernfeld überhaupt für Anwendungsentwickler? Ich könnte mir vorstellen, daß es an der Marktmacht der DTAG liegt. Schließlich werden die Rahmenlehrpläne ja in Absprache mit der Wirtschaft/Industrie erstellt. Tja, und wer ist da ein recht großer local player? Genau!

    Natürlich kenne ich das Argument, daß es ja mal sein könnte, daß ich mich auch mal beruflich weiterentwicklen bzw. verändern möchte. Da wäre mir dann dieses Wissen evtl. von Nutzen. Aber das könnte ich mir dann ja immer noch antun.

    Danke, daß ich hier mal meinen Frust über dieses (bei uns) sehr zähe und in valiumartiger Form verabreichte Lernfeld loswerden konnte. Nächste Woche habe ich es wieder 4 Stunden am Stück. Gute Nacht!

  7. @2-frozen:

    Tja, woran das wohl liegt?! Bis morgen in der Schule!

    @den ganzen Rest:

    Kann es sein, daß Ihr ein wenig unproduktiv in Bezug auf den Grund meines Postings seid? Könnt Ihr das nicht einfach per eMail erledigen? Wenn Ihr kleine Kinder wärd, würde ich mal vermuten, daß Ihr jetzt gleich zu Euren Mamis rennt und Euch ausheult. Damit wollte ich natürlich niemanden beleidigen, aber diesen Eindruck macht Eure ganze OffTopic-Diskussion mittlerweile auf mich.

    [Dieser Beitrag wurde von Rohde am 03. Oktober 2000 editiert.]

  8. @Uli Luethen:

    Ich hätte noch einige Anmerkungen zu Deinen o.g. Punkten (Zeig mir einen Arbeitnehmer ...):

    Es gibt viele AN, die die Kosten für Bücher etc. von Ihrem Nettogehalt aufbringen. Diese Kosten holt man sich aber mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wieder.

    Fotokopien selbst bezahlen? Bei uns werden pro Kopie 10 Pfennig eingesammelt. Nix Quittung! Und vorher wird man auch nur in den seltensten Fällen gefragt, ob man diese Kopien überhaupt haben möchte. Den Schülern wird zugemutet, sich Bücher zu kaufen, die dann vor sich hingammeln, da sie nicht benutzt werden. Dafür werden dann zig Seiten Werbebroschüren der Telekom kopiert und im Unterricht eingesetzt. Dabei würde die Telekom diese mit Sicherheit gerne zur Verfügung stellen.

    Ehrenamtliche Prüfungstätigkeit bei der IHK? Nach Angaben unserer Lehrer bekommen diese eine Aufwandentschädigung dafür. Zugegeben, der genannte Betrag war etwas mickrig.

    Die Lehrer, die bisher den DV-Kaufmann unterrichten mußten, mußten mitnichten die Inhalte von 5 neuen Berufen lernen. Die Inhalte haben sich im großen und ganzen nicht verändert. Nur die Gewichtung der Inhalte auf die einzelnen Berufe ist dazugekommen. Und in einem Monat hätte das sowieso niemand lernen müssen.

    Das mit dem Arbeitnehmer, der abends um 23 Uhr wg. Unterzuckerung ohnmächtig wird, ist dessen eigene Schuld. Er hätte halt etwas essen sollen. Zeit dafür müßte genung vorhanden sein, denn schließlich stehen ihm nach dem Arbeitszeitgesetz §4 (Ruhepausen) nach mehr als 6 Stunden Arbeit 30 Minuten und nach 9 Stunden 45 Minuten Pause zu (nachzulesen unter http://www.bma.de/download/gesetze/Arbeitszeit.htm). Man muß halt nur auf sein Recht bestehen.

    Was die Beschimpfungen weiblicher AN bzw. das Arbeiten mit Drogen konsumierenden Waffenträgern angeht, fällt mir eigentlich mal so ganz spontan die Polizei ein.

    Bei den jetzt nicht kommentierten Punkten stimme ich Dir mehr oder weniger zu. Dazu muß man aber sagen, daß nicht alle (bzw. nicht einmal ein Großteil) der von Dir genannten Punkte auf einen einzelnen Lehrer entfallen. Vielmehr trifft mal dieser oder jener Punkte einen einzelnen Lehrer.

    "Die Lehrer baden eigentlich nur aus, was andere ihnen eingebrockt haben ..."! Tja, da muß ich Dir auch voll zustimmen. Bei der Holterdipolter-Einführung der IT-Berufe ist wirklich einiges schiefgelaufen, was man besser im Vorfeld mit allen Beteiligten hätte abklären müssen. Auch fehlen natürlich Gelder, um Lehrer auf entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zu schicken. Aber wenn ich mir die jährlichen Anprangerungen des Bundes der Steuerzahler ansehe, wüßte ich schon, wo dieses Geld herkommen könnte. Es müßten für derartige Steuerverschwendungen nur mal Köpfe rollen (nicht nur Versetzungen an andere Standorte). Aber das ist halt ein Problem in Deutschland, das sich nur schwer ändern läßt, denn schließlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.

    Dumm ist nur, daß viele Schulen (unter anderem die, an der ich den Unterricht ertragen muß) sich einfach überschätzt haben und im Nachhinein nicht genug tun bzw. tun können, um diesen Zustand zu ändern. In unserem Landkreis gab es mehrere Schulen, die sich für die Durchführung der IT-Ausbildung beworben haben. Seitens der vorgesetzten Dienststelle, wurde dann die Entscheidung zugunsten meiner derzeitigen BS gefällt. Fakt ist demnach, daß die Schule ein Angebot abgegeben hat. Dieses kann sie aber nicht einhalten. Das sollte mal jemand in der freien Wirtschaft machen.

    Mal davon ausgehend, daß das stimmt, was Picard1 in seinem letzten Posting geschrieben hat, muß ich dies leider als große Sauerei Deinerseits anprangern. Das riecht verdammt stark nach Zensur, Beleidigung und Nötigung. Meiner Meinung nach wäre hier eine Entschuldigung angebracht. Schließlich handelt es sich hierbei um ein öffentliches Forum, in dem jeder seine Meinung zu bestimmten Themen abgeben kann, ohne dabei andere zu beleidigen. Und das hat Picard1 meiner Meinung nach nicht getan. Vielmehr hat er hier seine Erfahrungen kundgetan und diese bewertet.

    Übrigens darf ich nochmal an das Thema erinnern: Wie werden die Lerninhalte im Lernfeld 9 (Öffentliche Netze, Dienste) an anderen Berufsschulen vermittelt? Wenn es interessante Ansätze dafür gibt, würde ich diese nämlich gerne unseren Lehrern vorschlagen.

  9. @Wolle:

    Ich bin ebefalls AE und muß leider sagen, daß an unserer Schule für diesen Bereich fast gar nichts getan wird. Erschwerend kommt hinzu, daß wir nach über zwei Jahren immer noch mit fünf Berufen in einer Klasse sitzen. Wenn sich bis nach den Herbstferien nichts geändert hat, werde ich mir mal die Mühe machen, und an das Kultusministerium schreiben (Tip eines Lehrers). Ein Beschwerdeschreiben an die IHK und die Schulleitung meinerseits hatte leider nur kurzfristigen Erfolg. Ich glaube, die brauchen von höherer Stelle einen Tritt in den ...!

    @Picard1:

    "Erklären Sie die Ihnen unbekannten Begriffe!". Auf so etwas warte ich bei unseren Lehrern auch noch.

    Auf eine leistungsbezogene Bezahlung für Lehrer warte ich auch noch. Da würden aber einige ganz schön dumm aus der Wäsche gucken ("Wie, wieder kein Geld?!"). Besser wäre es, eine Komponente des Gehaltes leistungsbezogen zu gestalten (Weihnachts-/Urlaubsgeld). Darüber zu entscheiden, hätten zu 75% der Vorgesetzte und zu 25% die Schüler (schöne Traumwelt). Im Gespräch ist eine leistungsbezogene Bezahlung für Beamte übrigens bereits.

  10. Bei uns an der Berufsschule werden zur Zeit die Lerninhalte im Lernfeld 9 (Öffentliche Netze, Dienste) vermittelt. Dies geschieht auf eine derart staubtrockene Art und Weise, daß ich mich frage, wie das an anderen Berufsschulen vermittelt wird.

    Bei uns sieht es so aus, daß wir ca. 25 Seiten Text bekommen (aus Werbebroschüren der DTAG zusammengestellt), der die einzelnen Dienste und deren Leistungsmerkmale aufzählt. Dieser Text wird durchgelesen und soll dann anschließend von uns zusammengefaßt werden. Praktisch passiert gar nichts (vielleicht kommt ja mal was - dann dürfen 22 Schüler eine ISDN-Anlage konfigurieren). Zum Glück muß ich mir das nicht mehr lange mit ansehen.

    Wie sieht es bei Euch an den Berufsschulen mit diesem Thema aus?

  11. Kennt jemand zufällig das Buch "Anwendungsentwicklung für IT- Berufe. Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen. (Lernmaterialien)", daß man sich ebenfalls bei Amazon.de bestellen kann (43,80)?

    Gibt es zu dem "Prüfungsbuch für IT-Berufe" von Thomas Schneider noch mehr Meinungen? Besonders interessieren mich Informationen über die Qualität der Inhalte.

  12. Kennt jemand von Euch das Buch "Prüfungsbuch für IT-Berufe" von Thomas Schneider (ISBN: 3778260103, DM 39,00)? Bei Amazon.de hat es immerhin Verkaufsrang 208. Da ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, daß hier das Buch schon jemand kennt.

    Ist es zu empfehlen? Auf welche Themen wird in welchem Umfang eingegangen?

    Natürlich passend zu diesem Thema: http://devnull.owl.de/~caesar/

  13. Auch ich möchte einmal die Lehrer in Schutz nehmen. Sie sind diejenigen, die für die Misere an den Schulen (Ausnahmen bestätigen die Regel) am wenigsten können. So, wie die IT-Berufe aus dem Boden gestampft wurden, konnte man das aber auch nicht anders erwarten. Lehrer müssen auch geschult werden, und das kostet Geld, daß die Kostenträger nicht haben (oder bereit sind auszugeben). So bleibt den Lehrern nichts anderes übrig, als sich entweder privat zu schulen (was man auch nicht erwarten kann, den schließlich wollen die auch ein wenig Freizeit haben) oder von den Schülern zu lernen (wie es einige - leider nicht alle - unserer Lehrer tun).

    Auch bei uns wird Delphi unterrichtet. Und nach mittlerweile zwei Jahren Ausbildung muß ich leider zu dem Ergebnis kommen, daß wir noch nicht einmal das Anfangsstadium hinter uns gebracht haben. Mir ist das eigentlich völlig egal, da ich Delphi neben einigen anderen Sprachen seit Jahren beherrsche. Außerdem sind die Schulen nicht dazu da, aus allen Schülern Hardcore-Programmierer zu machen, sondern denen Grundlagenwissen beizubringen. So empfand ich es als äußerst sinnvoll, daß Struktogramme und Programmablaufpläne zum Erbrechen durchgenommen wurden, da diese häufig zu kurz kommen. Leider hat das bei vielen Klassenkameraden nicht gefruchtet.

    Um das Wissen dann zu vertiefen, sind dann entweder Eigeninitiative oder die Betriebe gefordert. Schließlich handelt es sich um eine duale Ausbildung. Und ein engagierter Azubi hat meines Erachtens jedes Recht der Welt, seinem Betrieb entsprechend auf die Füße zu treten, wenn dieser seinen Verpflichtungen, die er durch den Ausbildungsvertrag übernommen hat, nicht nachkommt. Dabei sollte aber immer die Form gewahrt bleiben (also erst intern, wenn das nicht hilft: IHK - die helfen einem dabei gerne).

    <a href="http://www.tobiasrohde.de/" target="_blank">www.TobiasRohde.de</a>

  14. Ich habe gerade erfahren, daß ich mich bis zum 04.08.2000 zur Prüfung angemeldet haben muß. Das ist ja kein Problem. Bis zum 11.08.2000 soll ich dann einen Projektantrag gestellt haben. Das ist eigentlich auch locker zu schaffen. Aber: Beide Daten entstammen einem Schreiben der IHK. Und in den Hinweisen zur Projektarbeit (auch von der IHK) steht ganz oben als erster Satz: "Der Projektantrag ist zusammen mit der Anmeldung zur Abschlußprüfung einzureichen."! Wissen die eigentlich noch was die da schreiben? Kurzer Anruf bei der IHK brachte folgende Reaktion: "Tja, ähm, pff! Weiß ich auch nicht so genau. (Obwohl zuständig). Wofür werden die eigentlich bezahlt.

    Also, an alle Schnarchnasen der IHK (Damit sind nicht alle IHK-Mitarbeiter gemeint. Mir sind auch einige Topleute bekannt.): fühlt Euch in den Ar... getreten und wacht endlich auf.

    Danke! Ich wollte das nur mal loswerden. Sollte jemand ähnliche Erfahrungen gemacht haben: Bitte berichten!

  15. Die IHK meint dazu:

    Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden

    1. Auszubildende dürfen nur eingestellt werden, wenn der Ausbildende persönlich geeignet ist (§ 20 Abs. 1, S. 1 BBiG). Dabei ist Ausbildender die natürliche oder juristische Person, die mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag abschließt. Ist eine juristische Person Vertragspartner, so müssen die zu ihrer Vertretung Berechtigten persönlich geeignet sein.Vom Ausbildenden ist derjenige zu unterscheiden, der die Ausbildung verantwortlich durchführt. Das kann der Ausbildende in eigener Person oder ein von ihm bestellter Ausbilder sein (§ 20 Abs. 4 BBiG).

    2. Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist (§ 20 Abs. 1, S. 2 BBiG). Wenn der Ausbildende die Ausbildung nicht selbst durchführt (sei es z. B., dass Ausbildender eine juristische Person ist oder dass der Ausbildende fachlich nicht geeignet ist), so muss er mit der Durchführung der Ausbildung einen Ausbilder beauftragen, der persönlich und fachlich geeignet ist (§ 20 Abs. 4 BBiG).

    Zu beachten ist, dass der Ausbilder überwiegend im Betrieb anwesend sein muss, damit der Ausbildungsvertrag voll wahrgenommen werden kann. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat (§ 20 Abs. 2 BBiG).

    Fachliche Eignung des Ausbilders

    1. Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse (§ 76 BBiG) besitzt, wer

    - das 24. Lebensjahr vollendet hat und

    - die Abschlussprüfung (z. B. Facharbeiterprüfung, Kaufmannsgehilfenprüfung) in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder

    - eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Ingenieurschule oder Höheren Wirtschaftsfachschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

    2. Für die Berufsausbildung in einem graphischen Gewerbe, das einem der in den Nummern 108 bis 114 der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe entspricht, ist fachlich geeignet, wer die Ausbildungsmeisterprüfung oder die handwerkliche Meisterprüfung in dem Gewerbe bestanden hat, in dem ausgebildet werden soll (§ 77 Abs. 1 BBiG).

    3. Maßgebend für die fachliche Eignung hinsichtlich der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse sind die Vorschriften der Ausbilder-Eignungsverordnung für die gewerbliche Wirtschaft (AEVO) in der jeweils gültigen Fassung.

    Ausbilder-Eignungsverordnung

    Ab 1. September 1977 dürfen Personen, die gemäß Â§ 20 BBiG als Ausbilder fungieren, nur noch ausbilden, wenn sie nach den Vorschriften der AEVO

    - eine Ausbilderprüfung mit Erfolg abgelegt haben oder

    - berufs- und arbeitspädagogisch als geeignet gelten oder

    - von der Ablegung einer Ausbilderprüfung generell befreit worden sind.

    Gefunden unter http://www.hannover.ihk.de/themen/th_be/beruf/grueinaus.htm

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