Hallo Leute!
Habe nach der Prüfung noch kurz mit unser Prüfungsaufsicht gequatscht
(ein Nachschreiber hat mir ebenfalls das gleiche erzählt).
Es gibt folgende Möglichkeit:
Angenommen man hat in GH1 nur 29 % (also durgef.) und hat GH2 u WISO bestanden, dann kann man SOFORT NACH Erhalt der PRüfungsergebnisse einen Antrag schreiben, dass man nur die GH1 nacholen will. Ist bei meiner IHK (München), dann z B in Augsburg.
Die gute Frau konnte mir nur nicht sagen, wie dass dann mit der Bewertung ist. Also würde ja nur zwei Möglichkeiten in Betracht kommen:
a) Die bereits bestandenen GH2 und WISO werden zu der nachgeholten GH1 zur Bewertung hinzugezogen (wie jetzt beim ersten Schreiben halt auch).
Die nachgehohlte GH1 wir gesondert bewertet (z B man muss 50 % erreichen).
Würde evtl (!!!hoffentlich bitte nicht!!!) auf mich zutreffen, GH2 und WISO waren sehr gut bei mir.
Seid Ihr da informiert???