Alle Beiträge von bimei
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Der "Wie wars" Thread
Wie kommst Du denn darauf? Der Prüfling kann nicht beliebig eine mündl. Nachprüfung beantragen. Eine mündl. Ergänzungsprüfung ist nur dann möglich "...,wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann" (Zitat Prüfungsordnung). Oder meintest Du das mit "auf der Kippe stehen"?
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Gutgelaunte Lobpiraten mit Kurs auf das Wochenende
Moin, oh, ich bin nicht allein. Frühstück, danke, Gany. :nett:
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Der "Wie wars" Thread
"Verbockt" ist wohl etwas zuweitgehend. Hier schreiben Leute, die einfach ein schlechtes Gefühl nach der Prüfung hatten, es nicht geschafft zu haben. Das ist bei jeder Prüfung so und auch völlig in Ordnung. Sie brauchen den Austausch, nicht allein ein schlechtes Gefühl zu haben. Dass wenige hier schreiben, die mit der Prüfung gut zurecht kamen, ist auch normal. Sie setzen sich ja auch der Gefahr aus, angepampt zu werden, weil sie sich positiv äussern (wenn Du alle Threads zu den jeweiligen Prüfungen liest, wirst Du feststellen, dass genau das auch vorkommt), was dann auch zu gegenseitigen Beleidigungen, Threadschliessungen und schlimmerem führen kann (und in der Vergangenheit geführt hat). Vielleicht wollen sie sich auch nicht verunsichern lassen und lesen hier nichtmal? Wie auch immer, beides ist für mich in Ordnung. Nur akzeptieren sollte man beide Seiten und Meinungen, nicht verurteilen und schon gar nicht in persönliche Beleidigungen verfallen. Auch das ist bisher jedes Mal so gewesen. Hilft aber denen, die die Höhen und Tiefen gerade durchmachen nicht viel, weil es zu wenig ist, um ein besseres Gefühl zu machen. ;-) Ja, und es ist gut zwischendurch gegenteilige, aufmunternde Postings zu lesen. Leider werden nicht alle Postings mit dem Tenor positiv aufgenommen, weil manchmal nicht die Gesamtaussage gesehen wird, sondern ein unglücklich ausgedrückter Satz dazu führt, dass sich Einzelne angegriffen fühlen. Immerhin, die Nachprüfungszeit auf dem Forum ist deutlich "harmloser" und sehr viel "gesitteter" geworden. ;-)
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Nr. 179 - Sonnige Liegestuhlarbeiten und erneute Horoskopschlachten
Wie egoistisch von Dir. Andere machen wenigstens eine anonyme Unterschriftenaktion für alle.
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WISO 03.05.2005 und nur WISO, bitte
§ 105 BetrVG Leitende Angestellte Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
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Gutgelaunte Lobpiraten mit Kurs auf das Wochenende
Du warst also zwischenzeitlich ein Nebelsichthühni?
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WISO 03.05.2005 und nur WISO, bitte
§ 5 BetrVG [...](3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte.[...] ;-)
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Der "Wie wars" Thread
Wer "wir"? Ihr 50 User von einem Vielfachen an Prüflingen in Deutschland, die hier im Forum geschrieben haben, dass die Prüfung, bzw. ein Teil davon zu schwer war? Oder ihr xx User/xxx an Prüflingen in Deutschland, die in einem anderen Forum ein anonymes Posting gelesen haben, in dem ähnliche Themenvermutungen geäussert wurden, wie hier in einigen Threads vor der Prüfung (nur dass die Bestimmtheit des Tons eine andere war und gleichzeitig aber auch die Anonymität)? Na dann ... @mardin Ich weiss, es hilft Dir hier und jetzt nicht, aber meine Hochachtung vor Deiner Selbstkritik. :e@sy
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Tabellenbuchbenutzung
Welches Rundschreiben? Quelle? Zugelassenen Hilfsmittel siehe z. B. http://www.aka-nuernberg.de/
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2005 - Schätzergebnis schriftliche Pruefung
Das ist hier nicht so ganz das richtige Forum und auch nicht der passende Thread. Guck einfach mal hier rein: http://forum.fachinformatiker.de/forumdisplay.php?f=35
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Diskussion um vorherige Themenbekanntgabe
Siehe Posting über Deinem von ingh http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=716757&postcount=13 , etwas anderes wird Dir keiner antworten können.
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Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Siehe weiter oben (Posting #18) "Fiktive Bemessung", § 132 SGB III.
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Wann muss ich aufs Arbeitsamt gehen?
Wenn man sich nicht árbeitssuchend meldet oder selbst versichert ist man nicht versichert (das meinte ich mit "eine Meldung hat erstmal keine Nachteile, eher Vorteile"). Oder hab ich die Frage jetzt falsch verstanden?
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Wann muss ich aufs Arbeitsamt gehen?
Sich arbeitssuchend melden heisst, den gesetzlichen Anspruch auf Vermittlung usw. in Anspruch zu nehmen. Meldest Du Dich also nicht, bekommst Du keine Angebote, kannst keine Leistungen wie Mobilitätshilfen etc. in Anspruch neghmen. Und Du kannst kein Arbeitslosengeld beantragen. Müssen musst Du Dich nicht melden, aber eine Meldung hat für Dich erstmal keine Nachteile, eher Vorteile. Beim Arbeitsamt wird man nicht als "Arbeiter" geführt. Jemand, der sich nie dort meldet hat eben nur keinen Anspruch auf Leistungen. Richtig, Du bekommst keine Abzüge wegen verspäteter Meldung. Allerdings hast Du auch erst Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Tag der Meldung. D.h., wenn Du z.B. ab 01.06. arbeitslos bist, Du Dich aber erst am 03.06. meldest, hast Du auch erst ab dem 03.06. Anspruch auf ALG.
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2005 - Schätzergebnis schriftliche Pruefung
http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html --> Notenrechner
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Wann muss ich aufs Arbeitsamt gehen?
§ 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.
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Spoiler: Nur lesen wer HIDE AND SEEK gesehen hat!
Hab den Threadtitel noch etwas angepasst, wer es dann liest, ohne den Film zu kennen ... der ist eben zu neugierig oder was auch immer.
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Gutgelaunte Lobpiraten mit Kurs auf das Wochenende
Moinsen, *Frühstück aufbau* *Sekt und Erdbeeren dazu* (Nein, kein Geburtstag oder sonstetwas, einfach nur so, morgen ist schliesslich Feiertag :floet: .... und zur Abwechslung mal für alle. ) Nacht :schlaf:
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Der "Wie wars" Thread
Beschwerden kann man sicherlich in jeder Form abgeben. Frage ist aber erstmal, worüber beschwert man sich und was will man erreichen? Willst Du Dich bspw. beschweren, dass die Prüfung zu schwer war, ist das subjektiv, solange kein Ergebnis, und da auch nicht nur Deins, vorliegt. Usw. usf. Das soll keine Kritik sein, sondern zum "klare Gedanken fassen".
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Der "Wie wars" Thread
Welche? Die Prüfungen werden nicht von den IHKn erstellt, insofern würde Dein Wunsch zumindest nichts bringen.
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Von Einsatzflaute bis Großbrand - Fi.de Feuerwache Teil 4
Huhuuu, Arbeit für euch. http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=715863&postcount=102
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Der "Wie wars" Thread
Och doch, bei den meisten IHKn stehen da auch die Noten drauf.
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Der "Wie wars" Thread
http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html --> Notenrechner
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Gehaltsabrechnung
Bayern und BaWü 8% (Stand 01.01.2005 und gilt nicht bei pauschalisierter Kirchensteuer). ;-)
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Projektdoku: Kosten-Nutzenplanung (Arbeitszeit pro Monat in Stunden?)
Wenn man schlampig rechnet, vielleicht. :floet: Ganz korrekt sind aber die 4,33 Wo./Mon., daher die 13/3 = 4,33 (was nichts anderes ist als 52 Wo./12 Mon.). Die Wochenstundenzahl ist schliesslich unterschiedlich, ergo auch die Monatsstunden. Es schleichen sich zu grosse Rundungsfehler ein, wenn man nicht genau rechnet (Rundungsfeher, die z.B. jemand, bei dem das Arbeitslosengeld o.ä. berechnet wird, nicht so klasse finden würde. )