Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

bimei

User
  • Registriert

  • Letzter Besuch

Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Dir ist aber schon klar, dass es sowas wie "üble Nachrede" und "Verleumdung" gibt, Du nicht so anonym bist, wie Du vielleicht glaubst, wenn jemand einen Strafantrag stellen möchte?
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Wie kommst Du denn darauf? Der Prüfling kann nicht beliebig eine mündl. Nachprüfung beantragen. Eine mündl. Ergänzungsprüfung ist nur dann möglich "...,wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann" (Zitat Prüfungsordnung). Oder meintest Du das mit "auf der Kippe stehen"?
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Moin, oh, ich bin nicht allein. Frühstück, danke, Gany. :nett:
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    "Verbockt" ist wohl etwas zuweitgehend. Hier schreiben Leute, die einfach ein schlechtes Gefühl nach der Prüfung hatten, es nicht geschafft zu haben. Das ist bei jeder Prüfung so und auch völlig in Ordnung. Sie brauchen den Austausch, nicht allein ein schlechtes Gefühl zu haben. Dass wenige hier schreiben, die mit der Prüfung gut zurecht kamen, ist auch normal. Sie setzen sich ja auch der Gefahr aus, angepampt zu werden, weil sie sich positiv äussern (wenn Du alle Threads zu den jeweiligen Prüfungen liest, wirst Du feststellen, dass genau das auch vorkommt), was dann auch zu gegenseitigen Beleidigungen, Threadschliessungen und schlimmerem führen kann (und in der Vergangenheit geführt hat). Vielleicht wollen sie sich auch nicht verunsichern lassen und lesen hier nichtmal? Wie auch immer, beides ist für mich in Ordnung. Nur akzeptieren sollte man beide Seiten und Meinungen, nicht verurteilen und schon gar nicht in persönliche Beleidigungen verfallen. Auch das ist bisher jedes Mal so gewesen. Hilft aber denen, die die Höhen und Tiefen gerade durchmachen nicht viel, weil es zu wenig ist, um ein besseres Gefühl zu machen. ;-) Ja, und es ist gut zwischendurch gegenteilige, aufmunternde Postings zu lesen. Leider werden nicht alle Postings mit dem Tenor positiv aufgenommen, weil manchmal nicht die Gesamtaussage gesehen wird, sondern ein unglücklich ausgedrückter Satz dazu führt, dass sich Einzelne angegriffen fühlen. Immerhin, die Nachprüfungszeit auf dem Forum ist deutlich "harmloser" und sehr viel "gesitteter" geworden. ;-)
  5. Wie egoistisch von Dir. Andere machen wenigstens eine anonyme Unterschriftenaktion für alle.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    § 105 BetrVG Leitende Angestellte Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Du warst also zwischenzeitlich ein Nebelsichthühni?
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    § 5 BetrVG [...](3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte.[...] ;-)
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Wer "wir"? Ihr 50 User von einem Vielfachen an Prüflingen in Deutschland, die hier im Forum geschrieben haben, dass die Prüfung, bzw. ein Teil davon zu schwer war? Oder ihr xx User/xxx an Prüflingen in Deutschland, die in einem anderen Forum ein anonymes Posting gelesen haben, in dem ähnliche Themenvermutungen geäussert wurden, wie hier in einigen Threads vor der Prüfung (nur dass die Bestimmtheit des Tons eine andere war und gleichzeitig aber auch die Anonymität)? Na dann ... @mardin Ich weiss, es hilft Dir hier und jetzt nicht, aber meine Hochachtung vor Deiner Selbstkritik. :e@sy
  10. Welches Rundschreiben? Quelle? Zugelassenen Hilfsmittel siehe z. B. http://www.aka-nuernberg.de/
  11. Das ist hier nicht so ganz das richtige Forum und auch nicht der passende Thread. Guck einfach mal hier rein: http://forum.fachinformatiker.de/forumdisplay.php?f=35
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Siehe Posting über Deinem von ingh http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=716757&postcount=13 , etwas anderes wird Dir keiner antworten können.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Siehe weiter oben (Posting #18) "Fiktive Bemessung", § 132 SGB III.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Wenn man sich nicht árbeitssuchend meldet oder selbst versichert ist man nicht versichert (das meinte ich mit "eine Meldung hat erstmal keine Nachteile, eher Vorteile"). Oder hab ich die Frage jetzt falsch verstanden?
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Sich arbeitssuchend melden heisst, den gesetzlichen Anspruch auf Vermittlung usw. in Anspruch zu nehmen. Meldest Du Dich also nicht, bekommst Du keine Angebote, kannst keine Leistungen wie Mobilitätshilfen etc. in Anspruch neghmen. Und Du kannst kein Arbeitslosengeld beantragen. Müssen musst Du Dich nicht melden, aber eine Meldung hat für Dich erstmal keine Nachteile, eher Vorteile. Beim Arbeitsamt wird man nicht als "Arbeiter" geführt. Jemand, der sich nie dort meldet hat eben nur keinen Anspruch auf Leistungen. Richtig, Du bekommst keine Abzüge wegen verspäteter Meldung. Allerdings hast Du auch erst Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Tag der Meldung. D.h., wenn Du z.B. ab 01.06. arbeitslos bist, Du Dich aber erst am 03.06. meldest, hast Du auch erst ab dem 03.06. Anspruch auf ALG.
  16. http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html --> Notenrechner
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    § 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Hab den Threadtitel noch etwas angepasst, wer es dann liest, ohne den Film zu kennen ... der ist eben zu neugierig oder was auch immer.
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Moinsen, *Frühstück aufbau* *Sekt und Erdbeeren dazu* (Nein, kein Geburtstag oder sonstetwas, einfach nur so, morgen ist schliesslich Feiertag :floet: .... und zur Abwechslung mal für alle. ) Nacht :schlaf:
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Beschwerden kann man sicherlich in jeder Form abgeben. Frage ist aber erstmal, worüber beschwert man sich und was will man erreichen? Willst Du Dich bspw. beschweren, dass die Prüfung zu schwer war, ist das subjektiv, solange kein Ergebnis, und da auch nicht nur Deins, vorliegt. Usw. usf. Das soll keine Kritik sein, sondern zum "klare Gedanken fassen".
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Welche? Die Prüfungen werden nicht von den IHKn erstellt, insofern würde Dein Wunsch zumindest nichts bringen.
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Huhuuu, Arbeit für euch. http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=715863&postcount=102
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Och doch, bei den meisten IHKn stehen da auch die Noten drauf.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html --> Notenrechner
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Bayern und BaWü 8% (Stand 01.01.2005 und gilt nicht bei pauschalisierter Kirchensteuer). ;-)

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.