Alle Beiträge von bimei
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Berichtsheft während der Arbeitszeit?
Jeder Ausbildungsberuf hat eine eigene Ausbildungsverordnung, ein Link von Dir führt glaube ich zu der von Informatikkaufleuten. Darum auch meine Nachfrage, es macht wenig Sinn, hier jemand mit einer für ihn nicht gültigen Aussage zum Chef rennen zu lassen. *grummel* schon wieder Murks... *nochmal abschick*
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Berichtsheft während der Arbeitszeit?
Nee, ist nicht egal, ich hatte hier eine Murksanzeige meiner Beiträge und das nicht nur hier. Sorry. Du schriebst etwas von § 6, darum die Nachfrage. Da vermutete ich eine betriebliche Ausbildungsordnung, es sei denn Du meintest die der Schorsteinfeger.
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Wie bindet ihr eure Doku??
Gegenfrage: Hast Du, bevor Du das hier fragst, geprüft, ob die für Dich zuständige IHK eine bstimmte Form verlangt? (Frage, weil es das durchaus bei einigen IHKn gibt, unsere wollte damals bspw. Schnellhefter, 6-fache Ausfertigung.)
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Gutgelaunte Lobpiraten mit Kurs auf das Wochenende
*Whiskey aus zehn Schokobohnen von Gany auf Ex trink* Doch, doch, ich weiss sie zu würdigen, Gany, nach dem Vormittag sowieso. :nett: Ob die wohl in Kaffee aufgelöst schmecken? Schokowhiskeykaffee hört sich doch gut an.
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Gutgelaunte Lobpiraten mit Kurs auf das Wochenende
Moin, :schlaf: *Koffein in Form von Kaffeepralinen hinleg* *Brötchen leicht abkratz* Ich mag sie, wenn sie wie gegrillt schmecken. :cool: Danke Gany. *starken Kaffee einschenk* *Sachen zusammensuch für gruseligen Montagsauftrag*
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HP als 400 Euro Job (bin arbeitslos)
Sorry Manitu, kleine Korrektur, es heisst nicht bis zu 15 Std.. § 141 SGB III Anrechnung von Nebeneinkommen (1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, [...] Nimmst Du die Frechheit zurück?
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Nur 10 Seiten Anhang für die ProjektDoku ?
Kurz gesagt: Kürzen. Eine Pauschalantwort zum Anhang gibt es nicht, weil die Beschränkung des Anhangs nicht bei allen IHKn so ist. Welche ist die für Dich zuständige IHK?
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Ergebnisse ZP 2005
Was soll so eine pauschalisierte, unterschwellige Verunglimpfung von Beamten?
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Gutgelaunte Lobpiraten mit Kurs auf das Wochenende
Moinsen, boah war der Zug voll, wie gut, dass ich eine Reservierung hatte. Und das Büro hier ('nover) ist irgendwie überheizt, ... wie immer, ... komische Binnenländer. :floet: Davon könnte ich jetzt etwas brauchen. *starken Kaffee nehm* Erstmal die Körperinnentemperatur der Raumtemperatur ausserhalb des Körpers anpassen... :cool:
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Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
Urlaub ist gesetzlich geregelt und bezahlte Freistellung (Lohnfortzahlung), nur zusätzliches Urlaubsgeld ist verhandelbar und muss nicht gezahlt werden.
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Projektberichte im Internet?
http://www.fachinformatiker.de/index.php?option=com_docman&Itemid=41 www.begga.de
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Suche Lösungshinweise zu Abschlussprüfungen IT-Systemelektroniker
http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=42947 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=704868#post704868
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Ergebnisse ZP 2005
Damit wollte ich lediglich sagen, dass die IHKn nicht die Prüfungen erstellen. also nicht für die Aufgaben selbst verantwortlich gemacht werden können. Vorm Aufregen bitte richtig lesen und im Zweifel nachfragen. ;-)
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Privatuni oder öffentliche - was ist besser?
Schon wieder, aha. Threads zusammengeführt.
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Ergebnisse ZP 2005
An welcher IHK? Und selbst wenn es nur die IHK gäbe, warum sollte es an ihr liegen, wo sie lediglich für die organisatorische und administrative Abwicklung von Prüfungen zuständig ist?
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Luft-und Raumfahrttechnik
Threaddoppel ---> http://81.169.182.26/showthread.php?t=76786 hier closed
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Gutgelaunte Lobpiraten mit Kurs auf das Wochenende
Darum hab ich auf Juky's Aussage ja auch erstmal drei Kreuze gemacht. T-2 Std.
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Gutgelaunte Lobpiraten mit Kurs auf das Wochenende
Moinsen :e@sy Das kann ich jetzt gut gebrauchen. *Milch aufschäum und in Kaffee giess* Wieso hat der Server kein Milchaudschäummodul? *grübel* *stift nehm* x x x Bestätigt!
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Anfertigung der Projektdokumentation
In welchem Ausbildungsvertrag? Wie kommst Du darauf, dass die alle gleich sind? Und wo steht, dass vom Gesetz abweichende Regelungen nicht rechtswidrig sind?
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Anfertigung der Projektdokumentation
Wo steht das denn? Das sehe ich anders. §6 BBiG Berufsausbildung (1) Der Ausbildende hat 1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. [...] [...] § 25 BBiG Ausbildungsordnung (1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie [...] kann das Bundesministerium für Wirtschaft oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie durch Rechtsverordnung, [...], Ausbildungsberufe staatlich anerkennen, die Anerkennung aufheben und für die Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen erlassen. (2) Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. [...] 5. die Prüfungsanforderungen. [...] Die Ausbildungsordnung dürfte bekannt sein. Darin sind u. a. die Prüfungsanforderungen enthalten, darin wiederum u.a. die Durchführung einer Projektarbeit einschl. Erstellung einer Dokumentation. Über die Anfertigung der Präsentation während der Arbeitszeit liesse sich vielleicht eher streiten, da sie nicht in den zeitlichen Rahmen des Durchführungszeitraums gehört, das ist bei der Dokumentation aber anders. Kittyluka, wenn Du das "defenitiv nicht das Recht" Deiner Aussage belegen kannst, hol das doch bitte nach.
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Ergebnisse ZP 2005
Wie kommst Du darauf, dass das so ist?
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E-Mail
Dann schreib doch bitte hier noch auf, welches mailprogramm ihr nutzt.
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E-Mail
Schnell und einfach geht es, wenn Du bei To: euch selbst einträgst, und dann bei BCC: die Firmen, die das bekommen sollen. Thread verschoben ---> Anwendungen
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Prüfungsergebnisse?
http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=76565 hier closed
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Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Das ist noch nie anders gewesen! Auch das ist gesetzlich geregelt: § 127 SGB III Grundsatz (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich 1. nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um ein Jahr erweiterten Rahmenfrist und 2. dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluss von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend. (2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... 12 Monaten ---> 6 Monate 16 Monaten ---> 8 Monate 20 Monaten ---> 10 Monate 24 Monaten ---> 12 Monate 30 Monaten ---> 12 Monate 36 Monaten ---> 12 Monate nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 30 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ---> 15 Monate und nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 36 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ---> 18 Monate. Heraufgesetzt wurde lediglich die Altersgrenze zu einem über 12 Monate liegenden Anspruch, die war bis 31.12.2003 nach Vollendung des 48. Lebensjahres gestaffelt zwischen 14 und 32 Monaten. (Auch das findest Du im SGB III, in den Übergangsvorschriften, genau § 434l SGB III. Es heisst immer Arbeitslosengeld II (Gesetz), spar Dir deshalb Worte wie Beamtendeutsch und Hartzgeld. Auch letzteres steht in Gesetzen, das schrieb ich Dir bereits an anderer Stelle!