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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Jeder Ausbildungsberuf hat eine eigene Ausbildungsverordnung, ein Link von Dir führt glaube ich zu der von Informatikkaufleuten. Darum auch meine Nachfrage, es macht wenig Sinn, hier jemand mit einer für ihn nicht gültigen Aussage zum Chef rennen zu lassen. *grummel* schon wieder Murks... *nochmal abschick*
  2. Nee, ist nicht egal, ich hatte hier eine Murksanzeige meiner Beiträge und das nicht nur hier. Sorry. Du schriebst etwas von § 6, darum die Nachfrage. Da vermutete ich eine betriebliche Ausbildungsordnung, es sei denn Du meintest die der Schorsteinfeger.
  3. Gegenfrage: Hast Du, bevor Du das hier fragst, geprüft, ob die für Dich zuständige IHK eine bstimmte Form verlangt? (Frage, weil es das durchaus bei einigen IHKn gibt, unsere wollte damals bspw. Schnellhefter, 6-fache Ausfertigung.)
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    *Whiskey aus zehn Schokobohnen von Gany auf Ex trink* Doch, doch, ich weiss sie zu würdigen, Gany, nach dem Vormittag sowieso. :nett: Ob die wohl in Kaffee aufgelöst schmecken? Schokowhiskeykaffee hört sich doch gut an.
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Moin, :schlaf: *Koffein in Form von Kaffeepralinen hinleg* *Brötchen leicht abkratz* Ich mag sie, wenn sie wie gegrillt schmecken. :cool: Danke Gany. *starken Kaffee einschenk* *Sachen zusammensuch für gruseligen Montagsauftrag*
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Sorry Manitu, kleine Korrektur, es heisst nicht bis zu 15 Std.. § 141 SGB III Anrechnung von Nebeneinkommen (1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, [...] Nimmst Du die Frechheit zurück?
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Kurz gesagt: Kürzen. Eine Pauschalantwort zum Anhang gibt es nicht, weil die Beschränkung des Anhangs nicht bei allen IHKn so ist. Welche ist die für Dich zuständige IHK?
  8. Was soll so eine pauschalisierte, unterschwellige Verunglimpfung von Beamten?
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Moinsen, boah war der Zug voll, wie gut, dass ich eine Reservierung hatte. Und das Büro hier ('nover) ist irgendwie überheizt, ... wie immer, ... komische Binnenländer. :floet: Davon könnte ich jetzt etwas brauchen. *starken Kaffee nehm* Erstmal die Körperinnentemperatur der Raumtemperatur ausserhalb des Körpers anpassen... :cool:
  10. Urlaub ist gesetzlich geregelt und bezahlte Freistellung (Lohnfortzahlung), nur zusätzliches Urlaubsgeld ist verhandelbar und muss nicht gezahlt werden.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    http://www.fachinformatiker.de/index.php?option=com_docman&Itemid=41 www.begga.de
  12. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=42947 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=704868#post704868
  13. Damit wollte ich lediglich sagen, dass die IHKn nicht die Prüfungen erstellen. also nicht für die Aufgaben selbst verantwortlich gemacht werden können. Vorm Aufregen bitte richtig lesen und im Zweifel nachfragen. ;-)
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Schon wieder, aha. Threads zusammengeführt.
  15. An welcher IHK? Und selbst wenn es nur die IHK gäbe, warum sollte es an ihr liegen, wo sie lediglich für die organisatorische und administrative Abwicklung von Prüfungen zuständig ist?
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Threaddoppel ---> http://81.169.182.26/showthread.php?t=76786 hier closed
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Darum hab ich auf Juky's Aussage ja auch erstmal drei Kreuze gemacht. T-2 Std.
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Moinsen :e@sy Das kann ich jetzt gut gebrauchen. *Milch aufschäum und in Kaffee giess* Wieso hat der Server kein Milchaudschäummodul? *grübel* *stift nehm* x x x Bestätigt!
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    In welchem Ausbildungsvertrag? Wie kommst Du darauf, dass die alle gleich sind? Und wo steht, dass vom Gesetz abweichende Regelungen nicht rechtswidrig sind?
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Wo steht das denn? Das sehe ich anders. §6 BBiG Berufsausbildung (1) Der Ausbildende hat 1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. [...] [...] § 25 BBiG Ausbildungsordnung (1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie [...] kann das Bundesministerium für Wirtschaft oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie durch Rechtsverordnung, [...], Ausbildungsberufe staatlich anerkennen, die Anerkennung aufheben und für die Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen erlassen. (2) Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. [...] 5. die Prüfungsanforderungen. [...] Die Ausbildungsordnung dürfte bekannt sein. Darin sind u. a. die Prüfungsanforderungen enthalten, darin wiederum u.a. die Durchführung einer Projektarbeit einschl. Erstellung einer Dokumentation. Über die Anfertigung der Präsentation während der Arbeitszeit liesse sich vielleicht eher streiten, da sie nicht in den zeitlichen Rahmen des Durchführungszeitraums gehört, das ist bei der Dokumentation aber anders. Kittyluka, wenn Du das "defenitiv nicht das Recht" Deiner Aussage belegen kannst, hol das doch bitte nach.
  21. Wie kommst Du darauf, dass das so ist?
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Dann schreib doch bitte hier noch auf, welches mailprogramm ihr nutzt.
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Schnell und einfach geht es, wenn Du bei To: euch selbst einträgst, und dann bei BCC: die Firmen, die das bekommen sollen. Thread verschoben ---> Anwendungen
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=76565 hier closed
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das ist noch nie anders gewesen! Auch das ist gesetzlich geregelt: § 127 SGB III Grundsatz (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich 1. nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um ein Jahr erweiterten Rahmenfrist und 2. dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluss von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend. (2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... 12 Monaten ---> 6 Monate 16 Monaten ---> 8 Monate 20 Monaten ---> 10 Monate 24 Monaten ---> 12 Monate 30 Monaten ---> 12 Monate 36 Monaten ---> 12 Monate nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 30 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ---> 15 Monate und nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 36 Monaten und nach Vollendung des 55. Lebensjahres ---> 18 Monate. Heraufgesetzt wurde lediglich die Altersgrenze zu einem über 12 Monate liegenden Anspruch, die war bis 31.12.2003 nach Vollendung des 48. Lebensjahres gestaffelt zwischen 14 und 32 Monaten. (Auch das findest Du im SGB III, in den Übergangsvorschriften, genau § 434l SGB III. Es heisst immer Arbeitslosengeld II (Gesetz), spar Dir deshalb Worte wie Beamtendeutsch und Hartzgeld. Auch letzteres steht in Gesetzen, das schrieb ich Dir bereits an anderer Stelle!

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