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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Es gibt keine Rechtsgrundlage für das Anfordern von Prüfungen. Massgeblich ist die Prüfungsordnung der für Dich zuständigen Kammer, soweit dieser Punkt darin geregelt ist, und im Allgemeinen muss natürlich das Datenschutzgesetz beachtet werden.
  2. *IJK zustimm und ergänz*: Da bei Steuerklasse eins 2200 Eur Brutto ca. 1400 Eur Netto sind, sieht so eine Aussage etwas *hust* "unprofessionell" aus. ;-)
  3. verschoben --> Security
  4. Das bezieht sich ausschliesslich auf ALG II.
  5. Das beruhigt mich insofern, dass ich wenigstens auch irgendetwas gefunden hatte. Ok, ich versuchs dann morgen erstmal mit dem "Chieftreiber".
  6. *lach* Die beissen doch gar nicht. Danke Dir, aber das ist der PCI-Treiber, den ich schon vergeblich gezogen hatte.
  7. Irgendwie hatte ich geahnt, dass Du zuerst antwortest. Hätte ich "Chief" geschrieben, hätte AVEN zuerst ... Test bestanden also. Wenn ich das richtig gesehen habe, 23 MB, den ziehe ich dann mit "mehr Leitung" morgen früh und gebe dann Rückmeldung. Danke auf jeden Fall schonmal. :nett: Hm, einen von Aureal für Windows 2000 hatte ich auch gefunden, stellte sich dann aber raus, dass er für PCI war und nicht für On-Board. Mail aber dennoch gleich per PM, alles was helfen kann nehme ich gern. Dir auch danke für die Hilfe. :nett:
  8. Moin, ich suche einen Audio-Treiber für einen Toshiba Equium 3200M mit Aureal Vortex 8820 On-Board Chip für W2K, bisher erfolglos. Kann jemand helfen? AVEN?
  9. *Tauchbrille aufsetz* *Schwimmflügel anleg* *Gewicht am Hinterkopf befestige* *Ins Whiskeyfass spring und ein paar grosse Schlucke nehm* *Gewicht vom Hinterkopf abmach und mit dem Kopf wieder auftauch* Oh Mann, ich glaubs einfach nicht ... ok, ich geh dann mal BG-Vorschriften auswendig lernen fürs Prüfungsforum...
  10. Das ist kein Buch, das ist eine Verordnung. Wenn Du mal BGV D 36 bei google eingeben würdest und Dir ein bisschen Mühe gibst, selbst an die von Dir gewünschte Information zu gelangen, dann müsstest Du hier nicht pampig mit Fettbuchstaben nachfragen, als ob Dir keiner helfen will. Oder möchtest Du, dass ich oder jemand anders die Verordnung auf Deine Frage hin lese und Dir die Antwort präsentiere? *kopfschüttel*
  11. Cool. :cool: Durch die Rippen pfeiffen kann er übrigens schon, in die richtige Windrichtung gedreht (also Chief insgesamt, nicht nur die Rippen ), hört sich das schon ganz interessant an. :floet:
  12. Bist Du waaaaahnsinnig? :beagolisc Dann nimmt das nichtmal mehr jemand geschenkt oder wenn Du etwas dazu gibst.
  13. Und Du glaubst tatsächlich, Du bist so anonym hier unterwegs, dass Dir kein Betrugsversuch nachgewiesen werden kann? Weia ...
  14. Des was? Falls Du Anhang meintest, Bsp.: hier im Thread: oder http://81.169.182.26/showpost.php?p=708833&postcount=3 etc.
  15. Wenn überhaupt geregelt, dass steht das in der BGV D 36 (Leitern und Tritte), die hat die UVV VGB 74 im Oktober 1992 ersetzt.
  16. Hey Soapies, wie habt ihr das hinbekommen? :beagolisc :floet:
  17. Vielleicht hab ich eine tolle Verschlüsselungstechnik entdeckt, die nur ich dann sehen kann und die ich nicht nochmal bewusst hinbekomme. Nicht nachvollziehbar für mich, sah jedenfalls aus wie codierter Kabeljau. Sagen wir, Du warst auf dem richtigen Weg, nur etwas ungenau und ich hab mal wieder böse nachgefragt. Nachtrag für die Mitlesenden, sich wundernden: Ich hatte den allgemeingültigen Gesetzestext zum Führen von Berichtsheften zitiert, der das Führen während der Arbeitszeit (bzw. im Betrieb) nur mit viel Interpretation zulässt.
  18. Jeder Ausbildungsberuf hat eine eigene Ausbildungsverordnung, ein Link von Dir führt glaube ich zu der von Informatikkaufleuten. Darum auch meine Nachfrage, es macht wenig Sinn, hier jemand mit einer für ihn nicht gültigen Aussage zum Chef rennen zu lassen. *grummel* schon wieder Murks... *nochmal abschick*
  19. Nee, ist nicht egal, ich hatte hier eine Murksanzeige meiner Beiträge und das nicht nur hier. Sorry. Du schriebst etwas von § 6, darum die Nachfrage. Da vermutete ich eine betriebliche Ausbildungsordnung, es sei denn Du meintest die der Schorsteinfeger.
  20. Gegenfrage: Hast Du, bevor Du das hier fragst, geprüft, ob die für Dich zuständige IHK eine bstimmte Form verlangt? (Frage, weil es das durchaus bei einigen IHKn gibt, unsere wollte damals bspw. Schnellhefter, 6-fache Ausfertigung.)
  21. *Whiskey aus zehn Schokobohnen von Gany auf Ex trink* Doch, doch, ich weiss sie zu würdigen, Gany, nach dem Vormittag sowieso. :nett: Ob die wohl in Kaffee aufgelöst schmecken? Schokowhiskeykaffee hört sich doch gut an.
  22. Moin, :schlaf: *Koffein in Form von Kaffeepralinen hinleg* *Brötchen leicht abkratz* Ich mag sie, wenn sie wie gegrillt schmecken. :cool: Danke Gany. *starken Kaffee einschenk* *Sachen zusammensuch für gruseligen Montagsauftrag*
  23. Sorry Manitu, kleine Korrektur, es heisst nicht bis zu 15 Std.. § 141 SGB III Anrechnung von Nebeneinkommen (1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, [...] Nimmst Du die Frechheit zurück?
  24. Kurz gesagt: Kürzen. Eine Pauschalantwort zum Anhang gibt es nicht, weil die Beschränkung des Anhangs nicht bei allen IHKn so ist. Welche ist die für Dich zuständige IHK?
  25. Was soll so eine pauschalisierte, unterschwellige Verunglimpfung von Beamten?

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