Alle Beiträge von bimei
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Monitoauflösung berechnen !
Klick --> http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=74024
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Absage einer schon gegebenen Zusage
Nur ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform (nachzulesen im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge TzBfG), ansonsten gild das BGB in Verbindung mit dem oben von perdi schon erwähneten Nachweisgesetz.
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Projektdoku
Joo, z. B., gar nicht so weit weg: http://www.fachinformatiker.de/index.php?option=com_docman&Itemid=41 oder bei www.begga.de unter Downloads.
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Nr. 159 - Kurvige Kyffhäuser, Nagelneue Ninjas und Biker ohne Fahrerlaubnis - Treffen
Man sagt bei euch da unten zu einer Streichholzschachtel Kiste? :confused: :floet:
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nicht programmierbarer Taschenrechner!?
Wenn ich das richtig lese, hast Du die Prüfung noch vor Dir und kennst somit noch gar nicht die Regeln der zuständigen Stelle (gesetzlicher Ausdruck = für Dich zuständige IHK/PA). Etwas viel Aufregung über ungelegte Eier, oder?
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nicht programmierbarer Taschenrechner!?
Wozu braucht ihr überhaupt einen Taschenrechner?
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Unterschriften Berichtsheft
Nach der gesetzlichen Grundlage muss niemand unterschreiben. Ob die für Dich zuständige IHK Unterschriften und von wem verlangt, solltest Du im Zweifel dort erfragen.
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Musterlösung Herbst 2000
Ist ja auch richtig, jeder übernimmt 50%. Die 50% des AG kommen sind im angegebenen Brutto aber nicht enthalten, sie kommen noch zusätzlich dazu. Auf einer Lohnabrechnung werden üblicherweise nur die Beträge aufgeführt, die dem AN abgezogen werden. Der Anteil des AG von 231,28 DM steht also nicht drauf. Antwort 2 ist eine allgemeingültige Aussage, die ganz einfach nicht stimmt, denn die Zahlung von Lohnsteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
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HILFE!!! STEHE kurz vor PRAKTIKUM!
Was für ein Parktikum soll denn das überhaupt sein? Im Rahmen einer Umschulung? Zweiwöchiger Schnupperkurs in einer anderen Firma? [...]
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750€ in Monat, was kann ich machen ?
Folgende Zitate sind nur zwei Beispiele aus mehreren Postings hier: Was sollen solche unqualifizierten Aussagen, die eher eine zusätzliche Watsche sind, als hilfreich? Wenn ihr nicht helfen wollt oder könnt, lasst es. Weitere "ich blöck auch mal einen Spruch in die Menge, um etwas dazu zu sagen"-Postings werde ich entfernen oder in die Kantinenabteilung, das Coffehouse, verschieben.
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750€ in Monat, was kann ich machen ?
Wofür? Für "übliche" Vergütungen? Dafür gibt es ein Gesetz.
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Zwischenprüfungen 01
1. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=42947 <-- Das Lesen! 2. Hattest Du das bereits gefragt: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=680392#post680392 3. closed
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Nr.158 - mal wieder Hottehüüs und allesfallenlassende Azubinen
*gierig Glas schnapp und auf Ex austrink* *Glas wieder hinhalt* Danke :nett:, ich dachte schon, ich verdurste. Mein Hals war schon so ausgedörrt, dass ich nicht mehr posten, äh, sprechen konnte. Ja, bitte, forsch mal. War eins der leckersten Alt, die ich kenne, gab es hier aber nur vom Fass (vielleicht auch überhaupt nur vom Fass, k. A., ich brauchte eben auch nur Fässer. :floet: Und es waren 60 Liter-Fässer, auch eher ungewöhnlich.)
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Absage einer schon gegebenen Zusage
Soso, hast Du gehört ... §5 BBiG Nichtige Vereinbarungen (1) [...] (2) Nichtig ist eine Vereinbarung über 1. die Verpflichtung des Auszubildenden für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen, 2. Vertragsstrafen, 3. den Ausschluß oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen, 4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen.
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Wieder ein Jahr voller Montage und Kaffee fuer die Lobpiraten?
Melde: Hier gibt es "ich hol alles aus meiner Kiste raus, was geht" oder "man kann mir die Reifen während der Fahrt wechseln, so vorsichtig fahre ich". Zusammen können die den Verkehr aber auch fast zum Erliegen bringen.
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Nr.158 - mal wieder Hottehüüs und allesfallenlassende Azubinen
*schnell mal noch ein Fass Stern-Alt für Pinhead reinroll* :hawk zum Geburtstag. Ok, Argumentation, Intention und abschliessende Verdünnisierung der Markensortenabweichung bis zur ursprünglichen Reinheit des Alt kann kaum mit Teeren und Federn bestraft werden. Sorry, wenn ich Dich mit dem Stern-Alt der Markenuntreue aussetze, aber zum Einen ist das auch echt lecker, soweit ich weiss nicht mehr zu bekommen (darum auch Stangen- oder Hahnanstich, kein neumodischer Schnellverschluss), und letztendlich kann es somit nur Deine Markentreue festigen, egal wie gut es munden wird. *Zapfhahn und Hammer reich* *Glas hinhalt*
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Bush in mainz
... und folgende Postings --> hier sind ja einige mit Nachholbedarf am nicht sinnbefreitem Lesen, wo, wurde auch in Folgepostings beschrieben. ~~closed~~
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anschreiben wohl zu lang...oder ?
Siehe Posting #7, drei über Deinem.
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52,77%
Dafür hast Du dann sicher auch eine Quelle? Mit der Neugestaltung der Elektroberufe wurde folgendes angestrebt: "Die „gestreckte“ Prüfung wird über eine Erprobungsverordnung nach § 28 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz mit einer Befristung von fünf Jahren realisiert. Die Sozialparteien streben eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an, um die „gestreckte“ Abschlussprüfung künftig als Regelfall realisieren zu können." Beispiel Systeminformatiker/-in § 1 Gegenstand und Struktur der Erprobung (1) Zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform sollen die Leistungen der Zwischenprüfung nach den §§ 8, 12, 16, 20, 24 oder 28 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1144) als Teil 1 der Abschlussprüfung bewertet und in ein Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einbezogen werden. So besteht die Abschlussprüfung aus Teil 1 und Teil 2. Durch diese Regelungen wird die bisherige Zwischenprüfung aufgewertet, indem ihr Ergebnis in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt. Die Teile 1 und 2 gehören zusammen, die Prüfungsleistungen werden nur an unterschiedlichen Terminen erbracht.[...] [Quelle: IHK Frankfurt, Rostock, Nürnberg usw.]
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Bildungsurlaub, wenn ich zur CEBIT fahre
Bildungsurlaub muss i.d.R. im jeweiligen Bundesland als Bildunbgsurlaub anerkannt sein.Ein Besuch der Cebit fällt in keinem Bundesland unter anerkannte Bildungsurlaube. Das wirst Du dann wohl als Sondervereinbarung mit Deinem AG aushandeln müssen.
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Neuer pc gute wahl oder her schlecht?
Vielleicht sagst Du erstmal, was an den folgenden Sätzen Du nicht verstanden hast... ... oder antwortest entsprechend.
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Nr. 157 - Burgerking Blinddates und wann wirds mal wieder richtig Sommer
Suchst Du Bestätigung? Und wenn ja, leidest Du, seit Du es gekostet hast, unter etwas Misteriösem? Oder wurdest Du gerade geteert und gefedert aus der Stadt gejagt und hoffst, bei Bestätigung wieder Einlass zu erhalten?
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Rasierklingen kaufen
[...] Wo war denn die Frage zu den Antworten? :floet:
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Arbeitszeugnis
Da ist die Verpflichtung, die der Arbeitgeber lt. Gesetz hat, aber extrem mager ausgelegt. §8 BBiG Zeugnis (1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. [...] (2) Das Zeugnis muß Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
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Vorbereitung auf die Zwischenprüfung?
Naja, wenn Dein Betrieb Dir die beötigen Kenntnisse vermittelt hat ist das ja auch schon etwas, der Zeitanteil der Ausbildung im Betrieb ist ja der grössere. debitux hat eine Linkliste zu verschiedenen Themen zusammengestellt, da kannst Du z. B. mal stöbern: http://www.pingufreak.de/linkliste/index.php