Zusammengefasst heisst das wohl: Du hast bei Eröffnung des Threads Meinungen/Ratschläge gesucht; die, die Du bekommen hast, gefallen Dir nicht; nun strafst Du die, die hier helfen wollen/wollten und vorsorglich vorher auch schonmal Dritte mit Beleidigungen bis hin zu übler Nachrede.
Ja, genau.
Deinen Frust und Ärger kann ich vielleicht nachvollziehen, Deine Unsachlichkeit nicht. Besser macht man die Angelegenheit damit auch nicht.
Moinsen,
danke Jusky.
Ähm ja, ich auch nicht und auch nicht vor dem Wachwerden. Dennoch bin ich bei strömendem Regen brav über die Autobahn ge ... fahren und nuuuuun ....
.... mach ich Frühstück, während die Datenanpassungen laufen. :floet:
*Kaffee schnapp*
Nein, nicht ganz, denn es kommt auf die Art der Beendigung an:
§ 15 BBiG Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
(3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) ....
Aber Achtung, nur auf Dein Verlangen hin:
§ 14 BBiG Beendigung
(1) ...
(2) ...
(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Ja:
§ 34 BBiG Abschlußprüfung
(1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlußprüfungen durchzuführen. Die Abschlußprüfung kann zweimal wiederholt werden.
(2) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen.
(3) Die Abschlußprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Mit vorangegangener Beschwerde, ja, das hab ich schon verstanden. ;-)
Richtig. Die verursacht so viel Traffic, dass wir die Suche z. B. in Prüfungshochzeiten zeitweise abschalten müssen.
Du unterliegst eventuell einem Irrglauben. Die Schnellsuche greift nicht anders auf die Suche zu, als eine Suche über das Suchformular, wenn jemand nur eine Eintragung bei Schlüsselwörter vorgenommen hat. Und das machen die meisten leider, egal ob ob es weitere Auswahlmöglichkeiten gibt.
Oh fein.
Deine mail ist erst gestern am späten abend bei mir eingegangen, wenn Du sie vor 3 Tagen abgeschickt hast, dann wird sie wohl irgendwo hängengeblieben sein. Abgerufen werden die von mir mehrmals täglich.
Zum Inhalt der mail: Bitte Geduld, das bearbeite ich von zu Hause aus.
Mir ist unverständlich, da Du das Suchformular kennst und aufrufen kannst, warum Du dann nicht, um Deine Schnellschüsse zu vermeiden und Dir über Deinen Suchwunsch Gedanken zu machen zu können, das Suchformular benutzt. Warum muss dazu ein Link entfernt werden?
Nein, nicht "öhm". Also weisst Du, ich bin ein geduldiger Mensch und drücke auch mal die Augen zu, z. B. wenn es um Boardregeln geht. Auch, weil Anliegen in den Prüfungsforen bis zu einem gewissen Grad verständlicherweise Geduld vermissen lassen. Du bist nicht erst seit gestern Mitglied, als ich Dein zweites Threadpushing sah, hab ich mich dann doch ... *räusper* ... sehr gewundert ....
Hab bitte etwas mehr Geduld, nicht immer kommt man mit Hartnäckigkeit in dieser Form schneller zum Ziel.
Sorry timmi, aber das ist nicht überall so. Wir hatten hier auch schon Auszubildende, die mussten das Berichtsheft zur schriftlichen Prüfung mitbringen und abgeben und haben es dann später, nicht am gleichen Tag, wiederbekommen. Was Du schreibst, ist aber durchaus die Regel.
Moinsen,
*Frühstückstisch deck*
Habt ihr schonmal Gummibärchentee getrunken? Schmeckt ja wirklich ... interessant.
Was mach ich denn heute mal so den ganzen Tag auf der Arbeit? :floet: :cool:
Ähm, nein. Erst wird eine Kopie gemacht und die dann anhand des Originals beglaubigt.
Juppe, genau so.
Nun ja, das mag, wie oben schon erwähnt, heute nicht mehr üblich sein. Aber ebensowenig bezweifel ich, dass, wenn man sich bei 20 Firmen bewirbt, allle 20 Firmen Personaler haben, die eine Täuschung in Form von Urkundenfälschung nicht durchschauen.
Du hast das in den Notenrechner eingegeben? Antwort steht doch da:
"Sie bestehen mit Nachprüfung in Fach-Qualifikation, wenn Sie hier 54 Punkte erreichen."
Moinsen,
*Kaffee einschenk und mal wieder einen Löffel Kaffeepulver extra reinrühr*
*Gurkenscheiben aus komischen CD-Schubladen nasch*
War klar, dass Du Pfannen kennst, die offensichtlich Übergrösse für den grossen Hunger, bzw. den kleinen HawkHunger haben.
<Psssst, Zwischenbemerkung>
Spielt niiiiemals mit Bako ein Filmratespiel, ihr habt keine Chance, er kennt sie alle.
</Psssst, Zwischenbemerkung>
:floet:
Tja, das ist nun gaaanz schwer zu beantworten, weil die einzelnen IHKn nicht eine IHK sind, das bei den einzelnen IHKn unterschiedlich sein kann und Du leider nicht angegeben hast, welche IHK für Dich zuständig ist.