Vielleicht erstmal zu den Grundbegriffen:
Es gibt eine Definition von "ungelernt", "angelernt" und "gelernt". Gelernt ist klar, denke ich; ungelernt heisst keinen Abschluss im ausgeübten Beruf zu haben; angelernt heisst eine Tätigkeit auszuüben, die es als Ausbildungsberuf mit Abschluss nicht gibt. (Gerade "angelernt" verstehen viele oft miss, da sie sich mit Erfahrung in ihrem Job als Angelernte verstehen.)
Ca. 1980 (nagelt mich nicht fest, kann auch '85 gewesen sein) wurden zusätzlich zu jedem "Status" die Kriterien "qualifiziert" und "hochqualifiziert" für Gehaltseinstufungen zu Rate gezogen, beurteilt nach Arbeitsproben u. ä..
Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es sowohl die knallharte Einstufung nach den Kriterien mit z. B. Neubeurteilung nach einem Zeitraum x, aber auch Einstufungen mit Berücksichtigung der Erfahrung im Job von vornherein. Ist eben alles betriebsabhängig.
Lange Rede, kurzer Sinn, ob die Erfahrung eine Rolle spielt, was das Gehalt anbelangt, kann der Arbeitgeber ebenso frei entscheiden, wie eine Zulage für schöne Nasen zu zahlen (Ausnahme: tarifgebundene Betriebe, Stellenbeschreibungen - selbst da gibt es aber fast immer ein Weg einen Nasenfaktor einzubinden). Ob die Erfahrung für den Status "ungelernt" eine Rolle spielt, ist hoffentlich klar geworden, nein, spielt sie nicht.