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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Offenheit.
  2. Ausschnitt
  3. Schildpatt
  4. Bettlaken.
  5. War eine Frage mit Zwinkersmiley, weil ich genau das damit sagen wollte, Verband im Namen muss nicht eindeutig ein Verband im rechtl. Sinne sein. Steht also GmbH "dahinter", würde ich das auch als GmbH interpretieren.
  6. März 2004? Da biste aber spät dran.
  7. Bsp.: Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH, kein Verein, aber ein Verband?
  8. Das ist zwar gängige Praxis und eventuell in Prüfungszulassungsbedingungen der einzelnen IHKn festgehlaten, aber gesetzlich ist eine Unterschrift nicht zwingend. § 6 BBiG Berufsausbildung (1) Der Ausbildende hat 1. [...] 2. [...] 3. [...] 4. den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, 5. [...]
  9. Super Threadtitel, sehr aussagekräftig. Und falsches Forum. verschoben --> Security
  10. Selbst wenn das so wäre, dann rechnet man mit ILV und/oder internen Projektkosten (die bösen unproduktiven Zeiten). Dein Problem ist mir ehrlich gesagt ein wenig ein Rätsel.
  11. Warum macht ihr dann nicht selbst ein entsprechendes Board auf? (<-- rhetorische Frage!)
  12. Wieso das nicht? Ein Verband ist nicht = ein Verein!
  13. bimei

    IT'ler Laptop

    verschoben --> Hardware
  14. Sie werden überall, bis auf BaWü, vom ZPA erstellt. In BaWü werden die Prüfungsaufgaben durch Lehrer erstellt. Klar, weil sie die Organisation der Prüfung übernimmt. Stand ja auch in dem von mir zitierten Text, für die Ausstellung von Abschlusszeugnissen sind die IHKn zuständig. Stand auch bereits da, wer das macht. Nö, sie organisieren die Durchführung der Prüfung. PA-Mitglieder sind nicht Angestellte der IHK! Aus Mitgliedsbeiträgen. Kannst Du auf jeder IHK-Seite nachlesen. IHKn sind Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft. Aha. Nun, wenn Du keine Hilfe willst, alles anzweifelst und am Ende doch nur stänkerst, weil Hilfen nicht zu Deiner Zufriedenheit ausfallen, macht dieser Thread wenig Sinn. ~~closed~~
  15. 1. Müssen sie auch nicht, denn sie haben mit den Aufgaben nichts zu tun, auch nicht in BaWü. Zitat Prüfungspage, was u. a. Aufgabe der IHKn ist: Hinsichtlich der Prüfungen obliegt den IHKs die gesamte organisatorische und administrative Abwicklung. Jede IHK erläßt eine Prüfungsordnung und legt Fristen und Termine für jedes Prüfungsverfahren fest, organisiert Räume und Aufsichtspersonal, verschickt Einladungen und Begleitinformation, teilt Zwischenergebnisse mit und erteilt das Abschlusszeugnis. 2. Finanzieren sich die IHKn nicht durch Steuergelder. Fazit: Dein Eingangssatz zu Deiner Meinung über eine oder alle IHKn beruht auf äusserst schlechter Information deinerseits.
  16. *urghs* Den Lehrer? Ein etwas risikoreicher Tip.
  17. Sofern Du mit Deiner Vermutung richtig liegst, nein, kein AlG ---> Unterhaltsgeld. ;-)
  18. Vielleicht erstmal zu den Grundbegriffen: Es gibt eine Definition von "ungelernt", "angelernt" und "gelernt". Gelernt ist klar, denke ich; ungelernt heisst keinen Abschluss im ausgeübten Beruf zu haben; angelernt heisst eine Tätigkeit auszuüben, die es als Ausbildungsberuf mit Abschluss nicht gibt. (Gerade "angelernt" verstehen viele oft miss, da sie sich mit Erfahrung in ihrem Job als Angelernte verstehen.) Ca. 1980 (nagelt mich nicht fest, kann auch '85 gewesen sein) wurden zusätzlich zu jedem "Status" die Kriterien "qualifiziert" und "hochqualifiziert" für Gehaltseinstufungen zu Rate gezogen, beurteilt nach Arbeitsproben u. ä.. Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es sowohl die knallharte Einstufung nach den Kriterien mit z. B. Neubeurteilung nach einem Zeitraum x, aber auch Einstufungen mit Berücksichtigung der Erfahrung im Job von vornherein. Ist eben alles betriebsabhängig. Lange Rede, kurzer Sinn, ob die Erfahrung eine Rolle spielt, was das Gehalt anbelangt, kann der Arbeitgeber ebenso frei entscheiden, wie eine Zulage für schöne Nasen zu zahlen (Ausnahme: tarifgebundene Betriebe, Stellenbeschreibungen - selbst da gibt es aber fast immer ein Weg einen Nasenfaktor einzubinden). Ob die Erfahrung für den Status "ungelernt" eine Rolle spielt, ist hoffentlich klar geworden, nein, spielt sie nicht.
  19. Klar, darum ja auch immer mal wieder die Korrektur oder Präzisierung von pauschalierten Aussagen bzgl. irgendwelcher Vorschriften/Gesetze Auszubildende betreffend.
  20. Du interpretierst etwas in eine Aussage hinein, was nicht da steht. Was so ein unbelegtes Schlaumeierlaberschwätzposting soll, bleibt mir zum Glück ("wessen" lass ich mal aussen vor) verborgen.
  21. Möglicherweise ist nicht jedem die aktuelle Rechtslage zum "Taschengeldparagraphen" bekannt. Der entsprechende Paragraph: § 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Auslegung der aktuellen Rechtsprechung: Die Willenserklärung beschränkt Geschäftsfähiger ist auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gültig, wenn … a) … dem beschränkt Geschäftsfähigen ausschließlich ein rechtlicher Vorteil erwächst (Schenkung). … das Rechtsgeschäft mit Mitteln abgewickelt wird, die ihm vom gesetzlichen Vertreter zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde (Taschengeldparagraph). Arbeitslohn und Ausbildungsvergütung gehören nicht zum Taschengeld. Über ihre Verwendung bestimmen die gesetzliche Vertreter (zum Wohle des Kindes). c) … der beschränkt Geschäftsfähige ein eigenes Erwerbsgeschäft betreibt, [...] Aber: Das bezieht sich alles auf Personen vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr!
  22. 1. Für den Job ist er theoretisch, und eventuell auch praktisch, als "Ungelernter" eingestellt worden. 2. 1300 Eur Netto können je nach Steuerklasse von 1650 Eur Brutto bis 3310 Eur Brutto sein. Die Aussage über das Gehalt hat also so in der Form schonmal keine Bedeutung. Zu allen Postings: Ebensowenig wie sich über eine Nullaussage zum Gehalt aufzuregen und die Intention des Eingangspostings, verstehe ich die meisten Folgepostings hier, die auf eine vermeintliche Provokation mit Provokation antworten. Das ist sowas ähnliches wie ein Streit über Eier, die ein Huhn, das gackert, noch gar nicht gelegt hat. Kommt bitte mal langsam wieder in normale Tonlagen zurück, sonst hat der Thread hier ein Limit.
  23. Ja klar ... :beagolisc Antwort nicht nur falsch, sondern auch zu spät, Problem ist seit gestern ca. 11:40 Uhr erledigt. ;-)
  24. verschoben ---> Anwendungsforum
  25. Streitet euch nicht, jeder lernt nunmal anders, einer braucht zwei Wochen, ein anderer braucht gar nicht zu lernen, wieder andere benötigen drei Monate Vorbereitungszeit. Das muss hier nicht "diskutiert" werden und ist auch keine besondere Hilfe.

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