Alle Beiträge von bimei
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Wie lange müsst ihr arbeiten?
Korrektur: 1. Satzteil JArbSchG § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung, 2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter, 3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind, 4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis. [...] bezogen auf die Aussage von SNOWMAN: ist er nicht der "Normalfall" Deiner Denke und der Satz somit eigentlich überflüssig. Bezogen auf Dein "Normalfall" sollte hier auch nicht die Annahme entstehen, Auszubildende fallen im Normalfall unter das JArbSchG. Lässt sich nicht als Normalfall pauschalisieren. 2. Satzteil JArbSchG § 8 Dauer der Arbeitszeit (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf Zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten. (2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. (3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Heisst, selbst wenn es hier um einen Jugendlichen im Sinne des Gesetzes handeln würde, ist die einfache Aussage "du darfst länger arbeiten" etwas dürftig.
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Einbinden
Hinweise zu was? Wie Du Dein Frühstücksbrot mitbringen sollst? ;-) Erkundige Dich im Zweifel besser bei der für Dich zuständigen IHK bzw. PA, bei uns waren Schnellhefter ausdrücklich erwünscht, die Projektarbeit sollte keinesfalls gebunden sein.
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Jemand auf der BS3 in Fürth ?
SNOWMAN, Dir sind die Boardregeln bekannt? Und denke bitte das nächste Mal auch daran, dass Du nicht nur nicht so anonym bist, wie Du vielleicht annimmst, sondern es auch sowas wie üble Nachrede, Beleidigung usw. gibt.
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Erfahrung mit nofost.de or no4ed.de??
verschoben ---> Hardware
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Durchschnittliche Krankheitstage pro Jahr für Azubis
Dann erkläre ich es Dir, allgemein, nicht nur auf diesen Thread bezogen. Es gibt mehre Gründe, warum wir als Moderatoren auch mal auf das eigentliche Thema zurücklenken (abwürgen ist übrigens wohl kaum der richtige Ausdruck, zumal es bittend formuliert war!): Ein Threadersteller such Hilfe. U. U. hat er deshalb den Thread abonniert und bekommt also jedesmal eine Meldung per mail, dass ein neuer Beitrag da ist. Nun muss er aber jedesmal, wenn er den Thread lädt (womöglich noch dazu als Modemuser) feststellen, dass die Antwort sich nicht mit seinem eigentlichen Problem beschäftigt. Enttäuschend für den Hilfesuchenden. In vielen Threads geht es um persönliche Probleme Einzelner, die sollte man auch in erster Linie so betrachten, das fällt unter die Rubrik "dem Einzelnen bei seinem Problem helfen wollen", wenn man dann auch genau darauf antwortet oder eben einfach mal nichts dazu sagen kann und es dann auch nicht macht (Stichworte: Mitmenschen beachten, Sozialkompetenz). In Extremfällen muss man leider sogar manchmal feststellen, dass egoistisch am Problem des Einzelnen vorbeigeredet wird. Ist jemand auf dem Forum, um eine Antwort auf eine ähnlich gelagerte Frage zu finden, liest er sich, sofern er die Suche benutzt hat, zig Postings durch, die aber nicht die Antwort liefern. Was lehrt den User das eventuell? Nächstes Mal fragt er gleich selbst, vielleicht ist es für ihn selbst nämlich "dringend" und derjenige will nicht wieder lange lesen, um keine annähernde Antwort auf sein Problem zu bekommen. Tja, macht er/sie gleich selbst einen Thread auf, und dann kommt womöglich jemand und schreibt "benutz die Suchfunktion, das Thema gab es schon x-mal". Frustrierend, den Effekt muss ich wohl nicht weiter ausführen. Nirgendwo stand, dass die Diskussion schlecht ist, sie gehört nur nicht unbedingt hierher, weil sie an dieser Stelle nicht hilfreich ist. Das hätte auch anders gelöst werden können. Ist aber nicht geschehen, deshalb ist Moderation an dieser Stelle notwendig gewesen (was moderieren heisst und bedeutet, erkläre ich jetzt nicht). Überdenke also bitte Deine Kritik und die Art des Vorbringens, was nicht nur die Wahl der Worte betrifft, sondern auch heisst, Du hättest per PM nachfragen können.
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Durchschnittliche Krankheitstage pro Jahr für Azubis
1. Es gibt keine Krankschreibung, sondern höchstens eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 2. Ein Attest ist nicht das Gleiche wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 3. Wäre es schön, wenn ihr auf die Beantwortung der eigentlichen Frage zurückkommt. Es gibt keine pauschale Aussage dazu. Rede mit Deinem Chef, keine Panik, erklär ihm, sofern Du nicht arbeitsunfähig geschrieben warst, warum nicht.
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Ratlos
Ach so, ok. (Editieren geht nach einer halben Stunde nicht mehr.)
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Ratlos
Abgesehen davon, dass Threadpushing nicht so ganz zu den Boardregeln passt *räusper*, findest Du eine halbe Stunde nicht etwas sehr ungeduldig? (Und Achtung: Das war eine rhetorische Frage.)
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Rost entfernen
Da rate ich zum Anlösen von Schrauben etc. auch zu Ballistol. Zum Entfetten? Kaltreiniger.
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Problem in der Ausbildung
Wenn Du Deinem AG jetzt nicht unbedingt mit Gesetzestexten eine FRist setzen willst, melde wenigstens Deine Ansprüche an, da Dir auch im Falle einer späteren Klage sonst nicht bis in alle Ewigkeiten eine "Nachzahlung" der ausstehenden Zahlungen zusteht. Dennoch würde ich Dir zu etwas mehr raten: Schriftlich mit Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen im BBiG um Zahlung der ausstehenden Beträge bis zum xxx bitten.
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Arbeitslos melden
Die Arbeitsbescheinigung kann man sich auch schon vorher vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Gibt es als Download, bzw. haben viele AGs die auch da und füllen die standardmässig aus. @siegfried Daran denken, die gesetzliche Meldefrist einzuhalten, um Sperren oder verspätetem Anspruch zu entgehen.
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Bücher für schriftliche Abschlussprüfung
Klärt das gegebenenfalls bitte per PM, kein Basar hier. ;-)
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[spiel]Schleudert den Sarg!
verschoben ---> Games
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Neues Yetisports
verschoben ---> Games
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Ist mein PC zu teuer?
Verschoben ---> Hardware
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Bücher für schriftliche Abschlussprüfung
Da bin ich mir ziemlich sicher. Mit "logischerweise" war wohl mehr gemeint, dass es eben immer unterschiedliche Meinungen zu (nicht nur) Büchern gibt. Schrieb ich ähnlich weiter oben ja auch schon.
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Was kann ich verlangen?
Vielleicht doch nochmal genau nachlesen. Da stand nicht Fleischindustrie, sondern Branche: Warenwirtschaftssysteme. Aus dem Firmenprofil: Software- und Dienstleistungsangebot für die Fleischwirtschaft.
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Abschlussarbet, wann Anfangen?
Mach das besser. Ergänzend zu Pönk noch aus der Verordnung: Zitat:[...] Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen. [...] Thread verschoben ---> Abschlussprojekte
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Rechtliche Grundlagen für Prüfungsvorbereitung
Ok, an der Stelle beenden wir dann die Diskussion. Du hast gefragt, hast Antworten bekommen. Alles weitere, sowieso Wühlen in vergangenen Versäumnissen, egal welcher Art oder durch wen, führt nur zu Streit, der Dich nicht weiter bringt.
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Rechtliche Grundlagen für Prüfungsvorbereitung
Na also, dann nutze die Zeit statt Dich zu langweilen. Gesetzliche Grundlagen für Freistellungen zum Lernen gibt es nicht, aber gesetzliche Grundlagen für Auszubildende und Ausbildende. Dazu gehört auf Deiner Seite die Verpflichtung, Dich zu bemühen, Dir Kenntnisse und Fertigkeiten anzueigenen, die notwendig sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen, u. a. auch, an Massnahmem teilzunehmen, für die Dein AG Dich nach BBiG freistellen muss (Berufsschule), usw. usf. Auf Seiten des AG gehört zu den Verpflichtungen, Dir Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die notwendig sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Inwieweit wer eventuell versäumt hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen, können wir nicht beurteilen, möglicherweise gibt es auf beiden Seiten Versäumnisse, stimmts? Den genauen Gesetzestext liefer ich Dir gerne nach, aber Freistellungen wirst Du damit kaum erreichen.
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Liebe Unternehmer und Personalmanager
Habs mal angepasst, sag doch ruhig nächstes Mal einfach bescheid. ;-) @all Vielleicht auch ganz gut, doch mal auf das Ursprungsposting von cujo zurückzukommen, das ging ja nicht hauptsächlich um SAP.
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Bin ich Kindergeld berechtigt?
www.arbeitsagentur.de --> Arbeitnehmer Informationen --> Kindergeld --> Vordrucke, Merkblätter, Links --> Veränderungsmitteilung
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Bücher für schriftliche Abschlussprüfung
Macht wenig Sinn, weiter über Sinn oder Unsinn dieses einen Buches zu "streiten". Jeder sieht das nunmal anders, weil es eben auch unterschiedliche Lesens-, Verstehens- und Verständnisweisen gibt. Für dieses Buch gilt, Buchhandlung aufsuchen, reingucken, entscheiden, ob es für einen selbst hilfreich sein kann. Gleiches gilt auch für alle anderen hier folgenden möglichen "Buchsichtungsempfehlungen".
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Zeugnis - Was sagt ihr dazu?
Nein, musst Du nicht. Der Arbeitgeber ist für die im Zeugnis zugrundeliegenden Tatsachen beweispflichtig. Negative Beurteilungen müssen sich auf konkrete Tatsachen beziehen lassen. Schwerwiegende Unrichtigkeiten muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Mitarbeiters entsprechend ändern. Macht er das auch nach einer schriftlichen Aufforderung mit Fristsetzung nicht, bleibt natürlich nur eine Erfüllungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
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Gesamtergebnis Projektteil Sommerpruefung 2004
Da das nicht das erste Mal ist: Spar Dir bitte ab sofort solche unqualifizierten, pauschalverurteilenden, beleidigenden Kommentare.