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Wenn das SR 11.1 und somit auf Viwas 2.69 (? habs nicht genau im Kopf, kann ich sonst morgen nachsehen, jedenfalls das Release von der 11.1 ) upgedatet wurde, gibt es kein Problem. Nachtrag als Bestätigung von offizieller Seite (per mail Datev eG): ... das Virenschutzprogramm VIWAS verwendet in der aktuellsten Version bereits das Scan-Modul 4.3.20. Somit hat die Abkündigung des Scanmoduls 4.1.60 keine Auswirkung auf VIWAS.
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Aus der Verordnung: Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Ja doch, auch zum Beruf des FiSi gehören kaufmännische Anteile. ;-) Wie wurde die Zugangskontrolle denn vorher durchgeführt?
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Um Dich vollständig aufzuklären: ;-) § 15 BBiG Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) [...] (4) [...] Darum auch ---> Aufhebungsvertrag bei einem Betriebswechsel.
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Guck mal bitte, welche Engine der Scanner hat, die 4.1.60 und niedriger werden seit dem 17. Juni 2004 nicht mehr supportet. D. h. wenn Du ein Scanner-Update ohne Engine gemacht hast, kann es zu diuesen Problemen kommen. Eine andere Möglichkeit ist eine defekte Engine überhaupt, auch das kommt vor. Hast Du schonmal eine SuperDat gezogen und ausgeführt?
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Warum sollte man lieber kein Informatiker werden !!!!!!
bimei antwortete auf AECP's Thema in Small Talk
---> Klick -
Die Lobpiraten und der Kampf mit dem Schlafsand...
bimei antwortete auf Jusky's Thema in Coffeehouse's Themen
*erdbeere zermantsch und in die Intravenös-Kaffeeeleitung injizier* Ach, Du warst schon nicht mehr unter dem Kaffee-Server? Ok, dann ... *frische Erdbeeren für alle hinstell* -
Bewerbung bitte bewerten
bimei antwortete auf themastar's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Unabhängig von Deiner Bewerbung eine Frage: Was heisst, Du hast das Verhältnis aufgelöst? Frage weil: § 15 BBiG Kündigung (1) [...] (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) [...] (4) [...] -
Nein, den habe ich gelöscht, weil Du den zweimal gepostet hast (http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=65619). Einmal und im dafür vorgesehenen Forum posten reicht. Falls das unklar sein sollte, kannst Du die beiden Punkte auch nochmal in den Boardregeln nachlesen.
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Die Lobpiraten und der Kampf mit dem Schlafsand...
bimei antwortete auf Jusky's Thema in Coffeehouse's Themen
Moinsen, *Laugencroissants und Maronencreme hinstell* *Frühstück für die, die das nicht mögen, aufbau* 3 Stunden Montag noch ... und dann ist eigenartigerweise gleich im Anschluss Wochenende ... wo sind die Tage dazwischen? *kopfkratz* :e@sy *lecker grosse frische Erdbeere für Jusky hinleg* Soooo, mal gucken, was Datev-DOS heute so machen mag. -
http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=65021
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Kleine Korrektur: Das ist keine zwingende Regelung, sondern eine Kann-Regelung!
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Wieso? Bekommst Du Dein Gehalt im Voraus?
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Das ist gesetzlich auch erstmal richtig so. Ein Arbeitsvertrag (nach BGB Dienstvertrag) kann auch mündlich geschlossen werden. Nach dem "erstmal" kommt dann aber das Nachweisgesetz: § 2 Nachweispflicht (1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: 1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, 2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, 6. die Zusammensetzung und die Höhe es Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, 7. die vereinbarte Arbeitszeit, 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausüben, ist außerdem der Hinweis aufzunehmen, daß der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet. [... usf] Gesetzliche Kündigungsfristen
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Naja, und unabhängig vom bestehenden Thread, in dem Du Antworten finden wirst: Was nutzt Dir eine Antwort, aus der ebensowenig "Begleitumstände" des Gehalts wie Branche, Arbeitsgebiet, Region, event. Tarif hervorgeht und auch nicht, ob das Gehalt xxx für 13 Monate, 3 Jahre, oder gar pro Monat gezahlt wird?
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Schriftlich durch, Doku und Mündlich nich
bimei antwortete auf ..::JE::..'s Thema in IHK-Prüfung allgemein
Du kannst in einem halben Jahr die praktische Prüfung wiederholen. Die Noten der schriftlichen Prüfung bleiben bestehen. -
Nanu, immernoch am liebäugeln mit den Dingen rund um "i", Apple und mp3? Falsches Forum übrigens, diesmal passt es wirklich nicht in den DailyTalk ---> verschoben
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Ok. Sollte das nicht mehr Stand sein, bitte PM an mich. Und: siehe PM.
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<ironie>Das muss für viele schon ausgesprochen schwierig sein, weil sie das nichtmal im eigenen Land im Kino o. ä. können. Kann natürlich sein, mach einer benutzt zu Hause auch die ganze Wohnung als Mülleimer.</ironie>
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Nun mach mal nicht so einen ansatzweise aufhetzenden Wind. duffman hat doch geschrieben, er redet mit seinem AG. Ob dieser stur (stuhr ist übrigens ein Ort bei Bremen) oder arrogant ist, kannst Du an dieser Stelle nicht beurteilen. Die jetzige Lage ist klar, es folgt Geduld, hier jedenfalls.
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Abgeltung heisst auch "Ersatzleistung, Gegenleitung, Lohn", also in Deinem Fall Auszahlung.
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Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Entweder bleibt er bestehen, da gleicher Arbeitgeber, oder: BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) [...] (2) [...] (3) [...] (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
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Klarheit ist fein, dann solltest Du Dich jetzt besser auf morgen konzentrieren. ;-) (Den mir geschuldeten € kannst Du übrigens behalten, möge er Dir morgen Glück bringen. )
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Dein Arbeitgeber hätte sie Dir zur Verfügung stellen müssen: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/ ---> Aus- und Weiterbildung ---> Ausbildung ---> Ausbildungsordnungen ---> Berufsgruppe wählen ---> Download Und ansonsten, es gibt auch noch sowas wie Telefon, mail, Post, persönlich vorstellig werden.... Lass die Korinthen morgen besser zu Hause. ;-)
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Falsch. Da es schwer zu sein scheint, einen der Links oben anzuklicken und zu lesen, Zitat aus einem der Threads: Siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=47701 Und der Link zum Rechner: http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html
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http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=584503 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=55302 u. v. m.