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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    § 10 JArbSchG Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. [...] § 1 JArbSchg Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung,[...]
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Du solltest eine negativ angehauchte Antwort nicht als Mass für alle Antwortenden nehmen. ;-) Und zu Deinem Zeugnis, versuch stolz zu sein auf das Erreichte, denk daran, was Du für Dich geleistet hast. Du lernst in erster Linie für Dich und Deine Zukunft, nicht für Deinen Chef. Das musst Du Dir auch sagen, wenn er weniger begeistert ist, als Du.
  3. Es wird noch Einiges angepasst, habt etwas Geduld bitte.
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Z. B. handschriftlich dazu schreiben: "nicht bearbeiteter Handlungsschritt"
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Erstmal hingehen und melden, ohne Termin. Du bekommst dann einen Antrag, den Du ausfüllen musst, musst zur Abgabe Deinen Sozialversicherungsausweis, die Lohnsteuerkarte, eine Arbeitsbescheinigung und den ausgefüllten Antrag mitbringen. Wenn Du eine Berechnung beschleunigen willst, bitte Deinen Betrieb um eine Kopie der Lohnsteuerkarte und lass schon eine Arbeitsbescheinigung (gibt es, sofern Dein Betrieb keine hat, als Download beim Arbeitsmat) ausfüllen. Zu Deiner vorherigen Frage: Eine Vermittlung ist zumindest sehr unwahrscheinlich, Du kannst ja angeben, ab wann Du nicht mehr arbeitssuchend bist. ;-)
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Nicht unbedingt: § 37b Frühzeitige Arbeitssuche Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Na, solange alle BaWü-ler einen eigenen Thread aufmachen und schon bestehende nicht finden oder gar nicht erst gucken, ob welche da sind, werden sie wohl ihre Tips doch eher öffentlich für sich behalten, als alles andere ... kann auch sinnvoll sein. :floet: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=62319
  8. Nö, pp oder ppa ist Abkürzung für per prokura bzw. per prokura. Geregelt ist die Zeichnung im HGB § 51 Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatze beifügt.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Du bist ja echt der Held. Und dann? (<--- Rhetorische Frage) Lass mal gut sein, ob schwer oder nicht schwer, ist letztendlich immer eine persönliche Meinung, die noch dazu von der Tagesform abhängig sein kann. ;-)
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=62341 ist der aktuelleste Thread dazu.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Der Projektantrag hat bei der Dokumentation eigentlich nichts zu suchen und liegt dem PA i. d. R. ja auch vor. Wenn überhaupt, würde ich ihn gesondert beilegen. Als Extrablatt beigelegt, so war es Wunsch unseres PA. (Allerdings gab es das von unserer IHK als vorgefertigtes Formblatt, in das wir zusätzlich noch persönliche Daten eintragen mussten.)
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Natürlich, Du hast gesetzlichen Anspruch. Dann bist Du z. B. nicht versichert.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Beitrag doppelt, siehe http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&postid=566027#post566027 hier closed
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    verschoben ---> Anwendungen
  15. *Chipstüte und Popcorn hol* :OD
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Ja, das ist dann auch in Hagen so. Steht im Verordnungstext: Zitat: (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Ausführlich auch auf http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html unter Verordnungstext zu finden.
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Stand zwar schon ein paar Postings weiter oben, aber doppelt kann ja nicht schaden: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html und: siehe Postings in diesem Thread
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Laberschwätz ---> closed
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    @unterzahl Es hat Gründe, warum manchmal Threads gelöscht werden. Um Deine Merkbefreiung zu mindern, lasse ich den Thread diesmal stehen. closed
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Wie meinst Du das? Willst Du angeben einen Beruf erlernt zu haben, den Du gar nicht hast oder willst Du Dich auf eine Stelle bewerben, wo ein Systemkaufmann gesucht wird? Ist Letzteres gemeint, sehe ich das Problem nicht. Du kannst Dich theoretisch auch euf eine Stelle als Bäcker bewerben, nur eben nicht sagen, Du hast Bäcker gelernt und einen Abschluss, das wäre dann die Unwahrheit.
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Das ist nicht überall so. Einige IHKn (PA) möchten die Ausbildungsnachweise bereits zu schriftlichen Prüfung sehen bzw. lassen sie dort einsammeln.
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nein, der schriftliche Teil kann nicht mit dem praktischen Teil ausgeglichen werden. Gewichtung schriftliche Prüfung: 40% GH1, 40% GH2, 20% WISO Gewichtung praktische Prüfung: 50% Dokumentation, 50% Präsentation und Fachgespräch Siehe z. B. auch http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html ---> Notenrechner und aus der Verordnung: Zitat: Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
  23. Nein, ich versuche einfach nur rauszufinden, welcher Tag heute sein könnte (nach der Bärenfell-Ouzozeitrechnung), und schlürfe nebenbei Whiskey. Das auch. Heute hatte ich z. B. einen, der mich schon zig mal angerufen hat, er könne sich nicht mit seinem Notebook ins Internet einwählen. Bin mit ihm alle DFÜ-Einstellungen durchgegangen, hab ihm eine alternative Nummer gegeben, neuen Account usw. Heute dann ein Call im Helpdesk, der Schacht, in dem die ISDN-Karte stecken müsste ist leer, ob das so richtig ist ... "ähm ja, und wo haben sie bei ihren Einwahlversuchen immer das Kabel angeschlossen?" - "Da ist doch die Steckdose, in die ich im Büro immer das graue Kabel stecke, so ein Kabel hatte ich und es passt auch in die Telefondose." Das war nicht alles, nein, wirklich nicht ... ist nur das, was mir gerade einfällt ... *noch nen Whiskey schöpf*
  24. *Bärenfell schnapp und auf Luftmatratze leg* *Schwimmfähigkeit im Whiskeyfass anteste* Danke Chief.
  25. D. h. Du wirst nicht mehr wimmern, jammern, neiden, bockig sein ...? :eek:

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