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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Joo, der ist lustig, besonders die Variante, die ca. 30 Pings pro Sekunde absetzt, richtig gut für managebare Switche. ;-) Eben. *Flens-Malz verteil* *plöpp* Prost. :-) Muss man eigentlich manche Gästebucheinträge verstehen? Ich frage mich echt, auf welcher Seite der Idiot sitzt.... tse
  2. Alle weiteren Bittsteller wenden sich bitte per PM oder mail an den jeweiligen Anbieter. Danke. :-)
  3. Dir empfehle ich die Lektüre vor allem nicht sinnbefreit zu lesen. Wer sagt, dass Du das hier hast? Du irrst. Bevor sich noch mehr User in die Gefahr des Forumssuizids begeben ---> closed
  4. Antwort auf Fragen, Kritik, Vermisstmeldungen usw. zur neuen Software, und Fragen zu Serverproblemen von FI.de: Diese Antwort muss euch vorläufig reichen, habt bitte etwas mehr Geduld. Danke für euer Verständnis.
  5. Och, das stimmt, wenn überhaupt, nur für die ehrlichen Dummen, ehrliche Undumme kann es ja auch geben. ;-)
  6. Zitat u. a. IHK Frankfurt: Finanzierung Ihrer Industrie- und Handelskammer Die Kosten für die Tätigkeit Ihrer IHK werden durch Gebühren und sonstige Entgelte sowie durch Pflichtbeiträge der Mitglieder erbracht. Diese Eigenfinanzierung aller Mitglieder als Selbstverwaltung der Wirtschaft garantiert die notwendige finanzielle Unabhängigkeit vom Staat und die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Mitglieder. Aber Du hast ja noch etwas Zeit zu formulieren und zu recherchieren....
  7. Als Beklagte würde ich dann aber sagen, es lässt sich nicht beurteilen, ob die Prüfung vin Dir ohne vorherige Kenntnis der Aufgaben durchgeführt wurde. Also ist das Bestehen nicht Aussage darüber, ob Du tatsächlich bestanden hättest, es lässt sich im Nachhinein nicht zweifelsfrei sagen. Versteht mich nicht falsch, ich will nichts ausreden, ihr solltet nur gründlich über die Wenns und Abers nachdenken, bevor ihr einen solchen Weg beschreitet, um auf sicheren Füssen zu stehen. Kenntnis von möglichen kommenden Gegenargumenten kann dabei nicht schaden. Und als Anmerkung noch: Man kann sich auch ohne fäkalsprachliche Entgleisungen äussern.
  8. Wie bezifferst Du denn den Lohnausfall? Und vor allem, wie machst Du denn glaubhaft, dass Du die Prüfung überhaupt bestanden hättest?
  9. Vorausgesetzt Du erklärst Dich nicht damit einverstanden, kann er das nicht machen. Ergänzend zu haarig der Gesetzestext: § 14 BBiG Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) [...] § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
  10. Deshalb ist es doch trotzdem eine Teilung des Freibetrages, auch im Fall einer Scheidung. Der häufigere Fall einer Teilung dürfte aber eher nicht eine Scheidung sein. Darüber solltest Du Dir auch nicht zu sehr den Kopf zerbrechen, kommt so eine Aufgabe, geht es kaum darum, warum ein "halbes Kind" eingetragen ist. ;-)
  11. Ein Beispiel findest Du hier: http://www.themanagement.de/Knowledgebase/Controlling/Kostenrechnung.htm wenn Du Dir das noch antun willst.
  12. Schlichte Antwort: In einen halben Jahr erneut zur Prüfung anmelden, nachschreiben gibt es nicht.
  13. Das kommt aus den Einkommensteuergesetz: § 3 EStG Steuerfrei sind [1...] 26. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1.848 Euro im Jahr.
  14. Das ist die gesetzliche Vorgabe. §4 BBiG Vertragsniederschrift (1) Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluß des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen 1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, 2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung, 3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, 4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, 5. Dauer der Probezeit, 6. Zahlung und Höhe der Vergütung, 7. Dauer des Urlaubs, 8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, 9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind. (2) Die Niederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter zu unterzeichnen. (3) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen. (4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
  15. http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e13/index_ger.html ---> Buchtips
  16. http://www.bmwi.de/Navigation/Beruf-und-Karriere/rueckkehr-in-das-berufsleben.html (dort unter den Downloads auch das Infoblatt ICH-AG) oder http://www.ich-ag-foerderung.de/
  17. Oder sonst mal hier nachsehen: http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/index_ger.html unter Projektarbeit --> Bewertungsmatrix und Bewertungskriterien
  18. Das ist der Kinderfreibetrag. Wenn beide Elternteile arbeiten kann sich auch jeder ein "halbes Kind" eintragen lassen, deshalb kommt es zu den 0,5 usw.
  19. Nein. Nein, nicht, wenn die Dokumenation nicht bewertet wird. Zum Testen: http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html Dort Notenrechner.
  20. *lach* Na bestens. Sollte so eine Aufgabe kommen, nicht verwirren lassen, welche Angabe, was bedeutet. Reihenfolge ist immer Steuerklasse, Kinder, Religion. Kann also z. B. auch so aussehen: 1/--/ev.
  21. Das muss nach gängigen Angaberegeln 1 Kind bedeuten.
  22. Manche kommen beim Lesen und gleichzeitigen Denken nicht so weit.
  23. Ist es insofern nicht, weil Xtra für den PA Hamburg geantwortet hat, was wohl nicht so deutlich war.
  24. Einen Punkt hätte Dir "in die Richtung gings schonmal" bei einer Prüfungsfrage aber auch nicht gebracht.
  25. § 10 JArbSchG Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. [...] § 1 JArbSchg Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung,[...]

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