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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Am einfachsten wird sein, Du guckst Dir den Notenrechner auf gajUlis Page an, da wirst Du alle Möglichkeiten und Unmöglichkeiten erfahren.
  2. Nenn vor allem kein Nettogehalt, das disqualifiziert Dich. ;-)
  3. Alternativ dazu vielleicht mal hades Ausführungen lesen: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=34655
  4. Da steht: Also bitte....
  5. bimei

    Urlaub 2004 ?!

    Da gibt es die Cocktails vom Boden? :eek:
  6. verschoben ---> Linux/Unix etc.
  7. Der ein oder andere hat schliesslich auch die Boardregeln gelesen und das nicht nur sinnbefreit. ;-) Das ist ein "syntaxx error", richtig? ... auf einem der vielen Wege, die ohne Weiterführung des Threads möglich sind. ~~closed~~
  8. :D Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Es ist bei euch im Betrieb entweder eine unternehmerische Entscheidung, durch Betriebsvereinbarung o. ä., oder durch Tarifvertrag geregelt.
  9. Darum hat Pönk das so geschreiben: BBiG § 14 Beendigung (1) ... (2) ... (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
  10. Ja, das ist auch so, danke für den Hinweis. :-) Dazu auch aus dem BUrlG: BUrlG § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
  11. Prinzipiell sollte es aufgebaut sein, wie ein ganz normales qualifiziertes Arbeitszeugnis. "Bewertungen" allerdings nur bei den Punkten, wo eine Bewertung in der Zeit möglich ist (Verhalten z. B.).
  12. Der Praktikumsbetrieb kann aber doch trotzdem ein verwertbares, ganz normales Zeugnis ausstellen. Darum würde ich ehrlich gesagt auch bitten, wenn ich das Zeugnis für eine Bewerbung nutzen möchte. ;-)
  13. Die einzigen beiden mir persönlich bekannten Fälle, beide FISI, wurden in keinem Tarifvertrag eingestuft, es wurde von einem Anfangsbrutto von Eur 1800,- ausgegangen. (Norddeutschland)
  14. Hörte sich mehr danach an, dass Du die Fragestellung nicht herauslesen konntest. Eine zweckmässige Antwort wäre eine Antwort auf die eigentliche Frage. ;-)
  15. Steht doch da, was Tinitus wissen will. Wie andere, die sich im Anschluss an die Ausbildung arbeitslos gemeldet haben, eingruppiert wurden, um das theoretische Gehalt bei Weiterarbeit festzulegen, das für die Vergleichsberechnung benötigt wird.
  16. Ja, kannst Du. Die gesetzliche Regelung dafür: BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) ... (2) ... (3) ... (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
  17. Darum wäre die Frage, die man sich stellen sollte nicht sondern was meint ihr, wie viel % man allein und ohne das Buch beantworten kann? bimei, bei deren Prüfung keine Bücher zugelassen waren ;-)
  18. Ohne etwas anderes zu beachten: Fang keine Sätze mit "ich" an, schon gar nicht so viele.
  19. Entschuldige, als kleine Anmerkung, da fehlt (AN-Anteil 0,85%). ;-)
  20. Nach BGB hat der Arbeitgeber Dich für eine angemessene Zeit zur Arbeitssuche freizustellen, das gilt auch bei befristetet Arbeitsverträgen. Wenn Du Dich arbeitssuchend meldest zählt das, wie der Name schon sagt, auch zur Arbeitssuche. Du darfst nur nicht einfach der Arbeit fernbleiben, sondern musst Dir das vom AG genehmigen lassen.
  21. BBiG § 14 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
  22. Denk bitte auch daran, dass das Internet nicht so anonym ist, wie manch einer glaubt und was Du schreibst auch schnell als üble Nachrede oder Verleumdung angezeigt werden kann. Und ansonsten: Lass Dich nicht für solche Dinge missbrauchen. Hast Du überhaupt schonmal versucht, Dich an jemand zu wenden, der Dir weiterhelfen könnte? Du hast doch z. B. mit der IHK gesprochen, hast Du das dort auch geschildert?
  23. Du wirst vermutlich ja nochmal mit deinem Chef über die Abmahnung sprechen. Sollte es Dir nicht gelingen, dass die Abmahnung zurückgenommen wird, solltest Du auf jeden Fall eine Gegendarstellung dazu schreiben, also wie der Sachverhalt von Deiner Seite aussieht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Gegendarstellung zur Personalakte zu nehmen. Das hilft Dir im ersten Moment nicht weiter, ist aber im Fall einer eventuellen späteren Klage, womöglich wegen Kündigung, nicht unwichtig.
  24. Es gibt keine Formvorschrift, wie die Abmahnung ausgesprochen wird, ist also erstmal egal. Deswegen ja als Beweissichrung schriftlich mit Bestätigung, die Abmahung erhalten zu haben. ;-) Wobei in diesem Fall hier ja nicht automatisch ausgeschlossen ist, dass sich der Arbeitgeber den Erhalt nicht noch bestätigen lässt. Dem Text nach kann das durchaus eine "vorab per mail" Form sein, die sturmflut erhalten hat.
  25. Z. B. StÄndG 2003 Mindestgewinnbesteuerung: Verlustvorträge bis zu einer Mio Euro können voll mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden. Übersteigt der steuerliche Gewinn 1 Mio Euro, gilt eine Mindestgewinnbesteuerung von 40 Prozent.

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