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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Aber die Finger dennoch auf der Tastatur... Nun denn, Beratung abgeschlossen, das Unterforum "Fi.de Treffen" ist eingerichtet. Bitte ist, ihr tragt auch dazu bei, dass das nicht eine zusätzliche "Sabbelbude" wird, das soll ja schliesslich auch nicht Zweck des Forums sein. Und ansonsten: gucken wir mal, wie sich das entwickelt.
  2. § 4 ArbZG Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Irrelevant, da ein Tarifvertrag nicht schlechter sein darf, als das Gesetz.
  3. Nein, gibt es bei einem befristeteten Vertrag nicht, da ist das Ende des Vertrages ja bekannt und muss nicht nochmal bestätigt werden.
  4. Genau, das ist einfach nur dazwischenquatschen, während andere sich beraten. Man kann sich echt nicht richtig konzentrieren.
  5. <OT> Herrgott Doham, Du macht ein Photo vom Kassenbon aber keine von den Ausweisen? :eek: Tss ... </OT>
  6. Sehr freundlich, nicht zu denken, dass wir grundsätzlich ignorant sind.
  7. Ja, das macht mal. Solltet ihr euch während des Wartens doch für eine Unterschrifetensammlung entscheiden, bitte mit Kopie des Personalausweises. Geduld, "richtige" Antwort kommt noch. ;-)
  8. Warum? Ihr seid statistisch gesehen trotzdem bisher mit weniger Postings ausgekommen, um ein Treffen hinzubekommen, als bspw. der Bayern-Stammtisch. Ist doch auch schon was.
  9. Also weisst Du, stinkig zu werden, weil Dich jemand missverstanden hat und ein flapsiges "wer keine Ahnung hat ..." als Antwort zu schreiben, ist auch nicht gerade förderlich. Ein einfaches Aufklären, dass Du gar nicht vorhast, Dich selbständig zu machen, hätte auch ausgereicht. Hoffentlich sind Dir wenigstens durch die anderen Antworten die Gründe klar geworden, warum es auf Deine Fragen hier nicht so viele Antworten gibt.
  10. Waaaah. :eek: Wochenende bekommt euch nicht, ich bin mir ganz sicher. Auf jeden Fall muss eurem Wahnsinn mit strenger Diät begegnet werden. Für heute heisst das, kein Bier, kein Grillessen. Es gibt lecker Kamilletee (*würg*) und Knäckebrot pur. :floet:
  11. Nicht unbedingt, mir ist es nur gelungen eine Brauerei zu überreden, auch in den Norden in meine Nähe zu liefern. Bimeidetector ... Hilfeeee ...
  12. Die in der Nähe sind, kann man nur bei Tageslicht und teilweise nur mit UL-Fliegern anfliegen. *rausguck, ob es schon dunkel genug ist, das Posting gefahrlos abzuschicken*
  13. Bin ich auch nicht, ich kann Dir also versichern, das beeinträchtig die Verrichtung der Arbeit nicht. Du magst ja kein Kölsch, tja ...
  14. Das ist wenigstens mal etwas anders. Schaaaaade, dass Du so weit weg bist.
  15. Mit nur wenig Eigendisziplin und Sachlichkeit ist das ganz einfach.
  16. *frischen Kaffee nehm* Chief, ich hätte noch Bettenbeziehen auf dem Hochbett anzubieten, körperlich sehr ertüchtigend und schweisstreibend. Heute abend grillen wir draussen ... wollte ich nur mal erwähnen. :floet:
  17. *Kugel Vanillieeis dazu geb* *nipp* Lecker.
  18. Nanu, seit Ende Januar 5 Jahre älter, aber heute 2 Jahre jünger als im Dezember. Deine Ausbildung hattest Du auch schonmal abgeschlossen und warst dabei zu studieren. *kopfkratz* Verstehe das wer will.
  19. Es kann und darf vorkommen, dass sich jemand ärgert, wenn er einiges an Zeit investiert hat, um zu helfen, aber dann feststellt, ins Leere geschrieben zu haben. Das kann man auch ruhig schreiben und sich bspw. als Helfender aus dem Thread verabschieden. Der Hilfesuchende sollte auch sein Mass erkennen lernen, um weiter willkommen zu sein und Hilfe zu finden. Weniger schön ist, wenn das Ärgern verbale Formen annimmt, die zu sehr ins persönliche gehen oder sprachlich und menschlich wenig Niveau haben. Wenn sich dann auch noch reihenweise User anschliessen, um nachzutreten, und wieder andere empört sind über die, die ihren Unmut geäussert haben usw., ist es Zeit mal "zur Ordnung zu rufen." Und dafür gibt es dann Moderatoren/Admins, zum moderieren eben. Grund einen Thread einfach vorzeitig zu schliessen ist das alles nicht, davon lernt auch niemand etwas. Eher lernen einge aus der Gesamtheit eines solchen Threads, jeder etwas unterschiedliches. ;-) @Saga Alles klar.
  20. Ein bisschen hart interpretiert, ich denke nicht, das ist gemeint.
  21. Das hattest Du weiter oben, genau am 09.02., bereits geschrieben. Hier auch nochmal von mir: Aufruf zur Ordunung! Wer nicht antworten möchte, lässt es. Insbesondere gilt das für die, die bereits vor ein paar Tagen geschrieben haben, sie würden Rocky nicht mehr antworten, helfen, was auch immer. Ich muss mich doch sehr wundern über den Mangel an Selbstdisziplin. Wer sich nicht an seine eigene Aussage halten kann und möchte, verkneift sich bitte zumindest jede Art von Postings, das ausser einer Stichelei nichts enthält.
  22. Aufruf zur Ordunung: Wer nicht antworten möchte, lässt es. Insbesondere gilt das für die, die bereits vor ein paar Tagen geschrieben haben, sie würden Rocky nicht mehr antworten, helfen, was auch immer. Ich muss mich doch sehr wundern über den Mangel an Selbstdisziplin. Wer sich nicht an seine eigene Aussage halten kann und möchte, verkneift sich bitte zumindest jede Art von Postings, das ausser einer Stichelei nichts enthält.
  23. Deshalb schrieb ich ja, vorausgesetzt, es steht nichts anderes im Vertrag. ;-)
  24. § 5 BUrlG Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) ... (3) ... Gilt vorausgesetzt, es steht nichts anderes im Vertrag. Hast Du denn vertraglich 30 Tage Urlaub?
  25. verschoben ---> Security

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