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bimei

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  1. Das fällt ja auch im weitesten oder direkten Sinne unter Reparatur, Verbrauchsmaterial, was notwendig ist um ein System lauffähig zu halten. Ist es eine grössere Anschaffung, ordnet man das eben der bestehenden Abschreibung/Anlagegut zu und die Abschreibung berechnet sich neu.
  2. Schreibmaschinen? Das sind Ferengis, die kriegen einen Bleistift und nen Block zum T-Konten malen.
  3. Da denken sie nichts anderes, als bisher auch schon. Ferengis, schon vergessen? :D :D Tsee, was für Spinner, einfach gut.
  4. Ist soweit auch richtig, dafür gibt es ja die Afa-Tabellen. Was apiphil wohl eher meinte, dass ein PC ein kompletter Anlagenbestand ist, heisst, z. B. einzelne Teile sind allein nicht gebrauchsfähig/nutzbar.
  5. Gut möglich, ist auch nicht das Neueste. ;-) Liegt auch mit daran, dass die meisten Leute nur immer etwas haben wollen und nie geben. :floet: Sollte jemand etwas haben, was er/sie zur Verfügung stellt, laden wir das natürlich gern hoch.
  6. Ja, klingt in der Tat ganz gut und ich brauch das auch nach diesem Jahr. Bin auch nicht käuflich, aber das verrate ich immer erst hinterher, wenn überhaupt.
  7. Aaaalso, wenn nichts dazwischen kommt *auf Holz klopf*, arbeite ich noch bis zum 10. dieses Jahr, nein, eher bis zum 9., am 10. ist Schulung. :floet: *den Versöhnungscappucciono von LG klau*
  8. Jepp, Fi.de hat soetwas. Unter Downloads ---> Projektantrag http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/e298/index_ger.html
  9. Wenn Du in diesem Jahr schon Urlaub hattest, der mind. 12 Tage hintereinander war, kann der Arbeitgeber sagen, betriebliche Belabge machen eine Urlaubssperre erforderlich. § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (3) ... (4) ...
  10. Bin auch da, hatte nur erstmal die zig Dringlichkeiten hier zu erledigen. Und einen ÜA-Antrag musste ich auch noch schreiben, bevor ich es vergesse und schon Weihnachten ist. Danke. :e@sy
  11. Für eine leicht nebelige Eintrübung passend zum Wetter draussen? Okay, geht auch klar.
  12. Gemischt ist das wohl doch etwas ekelig. Wenn nur ein Glas da ist, nehm ich das eben hintereinander.
  13. Danke Chief. *auf ex* Den nächsten mit weniger Verdünnung bitte. Nimm einen Tampon. :floet:
  14. Egal, hauptsache es betäubt. *Glas hinhalt*
  15. Das Gespräch suchen, aber keinesfalls klagen wegen einer Abmahnung.
  16. Wo genau steht das? Zum wiederholten Mal postest Du in diesem Forum Aussagen ohne Quellen!
  17. Nein, das steht nirgendwo geschrieben. Es gibt genügend Prozesse zu Abmahnungen wegen Krankheit, weil Krankheit u. a. keine Pflichtverletzung darstellt. Das heisst aber nicht, dass es gesetzlich verboten ist, eine Abmahnung zu schreiben. Gesetzlich hast Du Anspruch darauf, eine Stellungnahme zur Abmahnung in Deine Personalakte zu geben (BetrVG). Bei sachlich unbegründeter Abmahnung hast Du auch Anspruch auf Widerruf der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte (BGB). Das musst Du aber, sollte der Arbeitgeber nach einer schriftlichen Aufforderung von Dir, sie zu entfernen, eben notfalls einklagen. Wichtig ist, dass Du die Abmahung höchstens stillschweigend zur Kenntnis genommen hast.
  18. Wo steht das denn? Gibt es einen Betriebsrat? Bist Du in einer Gewerkschaft? Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Was genau steht in der Abmahnung? Ohne nähere Informationen: Bitte um ein Gespräch über die Abmahnung. Wenn Du das nicht willst, bitte schriftlich um Entfernung der Abmahnung, begründe, warum sie Deiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, setze eine Frist, schalte notfalls einen Anwalt ein.
  19. Wusste gar nicht, dass es von "leuchten" eine Steigerungsform gibt. *duck* Schmücken wir dieses Jahr auch das CH? :StefanE *Stück Christstollen nehm*
  20. Sie werden ihr Möglichstes tun. Dich sobald wie möglich wieder beim Arbeitsamt melden, um Insolvenzgeld zu beantragen und schnellstmöglich Deine Ausbildung weitermachen zu können. Zusätzlich solltest Du Dich selbst um einen Ausbildungsbetrieb bemühen und bei Deiner zuständigen IHK fragen, ob sie Dir weiterhelfen können.
  21. Ja, liegst Du. Je nach den weiteren Umständen wird nur die betriebliche Ausbildung unterbrochen.
  22. Zum Lesen: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=23085 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=40246 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=35837
  23. Moin, *Eimer misstrauisch beäug* Na gut, heute trinke ich noch eine halben Eimer Tee, sonst krieg ich eh Schimpfe. *Tee in handlichere Tasse schöpf* Hm, vielleicht könnt ihr an einen Preisausschreiben teilnehmen und bekommt dann bis ans Lebensende ...
  24. verschoben ---> Abschlussprojekte

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