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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. bimei

    Was meint ihr?

    Ähm, die Informationen sind etwas sehr "dünn". Einen Wechsel vom Hoffeger zum Hausmeister anzustreben, wäre z.B. nichts schlechtes. bimei
  2. In wie vielen Threads willst Du das jetzt noch posten? Und was ist an folgendem Satz so schwer zu verstehen? Oh schreck, jemand der lesen und auch verstehen kann. :eek Danke gouranga an dieser Stelle. bimei
  3. Ein Azubi arbeitet (vermeintlich) immer für weniger Geld als ein Ausgelernter, ein Azubi kann nicht "länger" für weniger Geld arbeiten. "o.ä." ja, genau. o.ä. könnte auch sein, dass man einer Verkürzung zustimmt, um einen unbequemen Azubi schneller loszuwerden. Mit dem Ausbeuten wird es dann aber schwierig, hm, schwere Entscheidung... :hells: Dass ihr nicht hinterfragt, warum Betriebe grundsätzlich keiner Verkürzung zustimmen, finde ich ein schlappes Bild. Annahme ist erstmal immer ein böser Hintergrund. Das Posting und die Argumentation von vic wurde kaum beachtet, dass es bei Akku auch andere Gründe gibt, warum sie keine Verkürzer mehr ausbilden ist auch ohne Nachfrage verpufft. Aber naja, mich überrascht das nicht. Weitermachen. bimei
  4. bimei

    IT-Budget

    Ok, Du suchst den etwas stärkeren Tobak, verstehe. RoI alleine passt bei IT nicht so ganz, in Kombination mit anderen Berechnungen vielleicht. Möglicherweise bring Dir dieser Artikel der Compuerwoche von 2005 und die weiterführenden Links etwas oder Du stöberst mal im Controllingportal, die beschäftigen sich auch mit IT-Budgetierung. Gruss bimei
  5. bimei

    IT-Budget

    Hallo sockä, erfrischend, mal einen Thread zu sehen, der sich nicht um Gehalt dreht. Zu Deiner Frage: Das ist natürlich schwer zu pauschalisieren, weil viele Faktoren für das IT-Budget und auch die kurz-, mittel- und langfristige Planung ausschlaggebend sind. - Grösse des Betriebes - Art des Betriebes (z.B. IT-Sparte oder etwas völlig anderes mit IT-Abteilung) - Bindung an laufende Neuerungen im Hard- und Softwarebereich (z.B. durch Gesetzesänderungen) ... um nur einige Faktoren zu nennen. Kannst Du das irgendwie konkretisieren oder ein Beispiel nennen? Gruss bimei
  6. Wie "welche von der IHK"? Prüfungsausschüsse bestehen nicht aus "IHK-Angestellten". Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, machen die Tätigkeit also neben ihrem normalen Job. Das ist i.d.R. überall so, weil die Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen gesetzlich geregelt ist. § 40 BBiG Zusammensetzung, Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern.[...] (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. (3) [...][...] (5) Das ist ja wohl menschlich. Der eine hält sich eben an die Verschwiegenheitspflicht, der andere sagt unverbindlich ob bestanden oder nicht und manche lehnen sich weit aus dem Fenster und geben konkrete Ergebnisse bekannt. Die Bekanntgabe des offiziellen "bestanden" oder "nicht bestanden" variiert von IHK zu IHK; vom schriftlichen Ergebniserhalt vor der mündlichen Prüfung bis zu einer Bekanntgabe erst nach der Präsentation. bimei
  7. Bevor ich es später vergesse oder keine (bzw. noch weniger) Zeit hab: @Hasi Solltest Du hier heute oder die nächsten Tage zufällig reinschauen: Alles Gute zum Geburtstag, herzlichen Glückwunsch. :hawk
  8. Aus der Verordnung, § 15 Abschlußprüfung [...] (6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. ITKTAusbV - Einzelnorm Bisher hat sich die Verordnung nicht geändert. bimei
  9. Mit Verweis auf den Stellenmarkt editiert, bitte dort Angebote einstellen. Hier closed.
  10. Mit Verweis auf den Stellenmarkt editiert, bitte dort Angebote einstellen. Hier closed.
  11. Wie, in welcher Form? Vielleicht informierst Du Dich mal richtig, bevor Du Worte wie Rechte und Pflichten nutzt. § 18 BBiG Bemessung und Fälligkeit der Vergütung (1) Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu dreißig Tagen gerechnet. (2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Zu Deinem eigentlichen Problem wollte ich ursprünglich nichts schreiben, aber da es immer wieder auf Ähnliches hinausläuft, wenn Du hier mit einem Anliegen kommst, doch mal einen Satz dazu, den ich noch nicht gelesen habe: Du findest es also ungerecht, wenn Du durch einen ungünstigen Arbeitsweg länger im Betrieb bist als andere, im Laufe des Threads lese ich sogar etwas von Überstunden? Hast Du schonmal überlegt, dass es auch Betriebe gibt, in denen man vor dem offiziellen Arbeitsbeginn keinen Zutritt hat? Ob Du die zusätzliche Zeit im Betrieb, auf dem Bahnhof oder im Cafe verbringst, ist egal. Vielleicht solltest Du einfach mal dankbar sein, das Dein Chef Deinem Wunsch nun zugestimmt hat. Zitat aus einem anderen Thread: Selbstverständlich kann er Dir "etwas". Wenn ich mal daran erinnern darf, das Thema hatten wir doch schon mal? Wurde Dir nicht auch nahe gelegt, weniger zu surfen? Und zum zweiten Satz: Du schreibst nichts firmeninternes? Dann hab ich wohl etwas mit den Augen oder kann nicht mehr richtig sinnerfassend lesen. :hells: bimei
  12. Italian Job. Danke Melkor.
  13. Z.B. Klickerklacker und auch einfach mal "Azubi zum Master" und ähnliche Begriffe in die Boardsuche eingeben, dazu gibt es bereits diverse Beiträge. bimei
  14. Dann sollte das so oder so ähnlich am Schluss des Zeugnisses auch da stehen. Die Interpretationsmöglichkeiten, warum Du ein Zwischenzeugnis bekommst sind sonst zu vielfältig und es könnte leicht negativ gedeutet werden. Ja, den Punkt würde ich unbedingt ändern lassen. Nicht nur Dein Ausbilder ist Dein Vorgesetzter und wie oft Du einen Vorgesetzten siehst ist unerheblich. Darum auch meine Frage bzgl. JAV. Das überbetonte kameradschaftliche Verhalten usw. in dem Absatz und das Weglassen des Verhaltens zu Vorgesetzten kann z.B. auf ein Mitwirken in der JAV o.ä. hindeuten. bimei
  15. Gleiches gilt für Anfragen an Stromi! bimei
  16. Auszug aus den Boardregeln auf Fi.de: 7. Werbung für Webseiten, Foren, [...] ist unerwünscht, [...]
  17. Nein, letzteres wirst Du hier nicht machen, weil es nicht legal ist. Sieh auch: http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/32154-links-pruefungsunterlagen.html bimei
  18. Das muss ich wohl an Dich zurückgeben, sinnerfassend lesen bitte. Dass das ein Zwischenzeugnis ist, hab ich gesehen, die Formulierung der Sätze ist aber zweideutig. bimei
  19. Das ist ein Scherz, oder? :beagolisc Nicht nur, dass so etwas von mir sofort an den Absender zurückgehen würde, weil ich keinen potentiellen Nestbeschmutzer einstellen würde, soetwas birgt auch die Gefahr einer Verleumdungsklage oder schlimmeres. In einer Bewerbung wirbt man für sich, man beklagt nicht vermeintliche Unzulänglichkeiten anderer. bimei
  20. Und jetzt ist die Ausbildung beendet oder wie? Zeitlich ist das nicht ganz stimmig ausgedrückt. Du bist aber nicht "zufällig" in der JAV? s.o., Ausbildung beendet? Und warum hast Du das Zeugnis bekommen? Sind noch irgendwelche Tätigkeiten/Schwerpunkte aufgelistet, die Du hier weggelassen hast oder ist "Die Ausbildungsinhalte werden gemäß der Ausbildungsordnung vermittelt." der einzige Satz, der auf den Inhalt der Ausbildung hindeutet? bimei
  21. Nein, nicht ganz. Das heisst nicht, dass Dir Sonderurlaub zusteht, sondern lediglich, dass der Arbeitgeber Dir eine Freistellung zu einem Vorstellungsgespräch gewähren muss. Ob das in Form einer unbezahlten oder bezahlten Freistellung (Überstundenabbau, Urlaubsabbau, Sonderurlaub o.ä.) passiert, musst Du selbst mit dem Arbeitgeber vereinbaren. bimei
  22. Na, einer der nicht unbegründet ist, also nicht heisst "lösch mal". Bspw. "Könntest Du bitte den Thread entfernen, da meine Bewerbung erfolgreich war und ich Rückschlüsse auf meine Person vermeiden möchte." Du solltest vielleicht einfach davon ausgehen, dass Moderatoren nicht doof sind, wenn eine Bitte an sie herangetragen wird. bimei
  23. § 10 BBiG Vertrag (1) [...] (2) Auf den Berufsausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden. (3) [...] [...] Nach geltender Rechtsprechung gilt § 629 BGB auch für befristete Arbeitsverhältnisse und (in Verbindung mit § 10 Abs. 2 BBiG) für Ausbildungsverhältnisse, da diese eine Kündigung bei Abschluss des Vertrages bereits enthalten, sie muss nur nicht extra am Ende ausgesprochen werden. Diese Vorschrift gilt wegen der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. Ausbilders entsprechend für befristete Arbeitsverhältnisse sowie (erst recht) für Ausbildungsverhältnisse. bimei
  24. Zu eurer Info, alseppo war zuletzt am 21.05.2007 17:17 auf Fi.de online, also vor einen knappen halben Jahr. Schreibt alseppo eine mail oder was auch immer. Weitere Bettelpostings hier werden gelöscht. bimei

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