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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Klick Plauderei closed.
  2. Möchtest Du denn etwas mit Elementen des dann alten Namens oder ist das egal?
  3. Moin, Soso. Dann muss ich ja zusehen, dass die Tasse nie leer ist. *Kaffee einschenk und auf Veränderung wart*
  4. Sorry, so fies wollte ich nicht sein. Und auch noch allen anderen den Whiskey praktisch damit zu klauen, oh weh ... *LG am Kragen rauszieh* Das Selbstwertgefühl muss doch jetzt auf einem Höchststand sein, oder? So lange in einem Fass voll Whiskey, wow. Das muss ein sinnbefreit lesender Kollege erstmal nachmachen können, danach wäre seine Schnallbremse sicher bis zum Anschlag angezogen.
  5. Oooch nein. Eher um Dein Selbstwertgefühl.
  6. Das Schwarzmalen macht aber keinen klaren Kopf und nimmt ein Stück Objektivität und Selbstvertrauen. Versuch lieber, Dir selbst sicher zu sein und Sicherheit auszustrahlen, das bringt Dich zu diesem Zeitpunkt weiter als solche Gedanken. ;-) Erstmal müsste die Nachfrage von Dir kommen, warum so bewertet wurde, dann in Ruhe und obektiv die Kritikpunkte prüfen, Meinungen einholen. Der Weg des Widerspruchs steht Dir natürlich immer offen, auch wenn Du meinst, zu gut bewertet worden zu sein. ;-) Ruhig Blut.
  7. Nix da. *neue Tassen hinstell* *Spüli, Lappen und Handtuch dazu*
  8. Aaaaah, für so eine Anrede lohnte es sich, dümmlich zu erscheinen. Ok, hm.... StUrFi.de OrsonE RealGenius StEnie Ok, ok, ich überleg ja weiter.
  9. Und den nimmst Du dann? Gut, dann warte ich bis Posting 499 gemacht ist. :floet:
  10. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=35059&werbeid=21 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=39426 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=43400 usw., darum hier closed.
  11. Nochmals ibanez_ks Posting: Und ein Auszug aus den Boardregeln: 15. Beiträge, die nur dazu dienen, die eigene Emailadresse zu hinterlassen, sind unnötige, nicht erwünschte Beiträge (siehe Boardregel 6). Angebote über das Verschicken von Hilfsmaterialien per Mail sind so zu kennzeichnen, dass sich Interessenten direkt per PM oder Email beim Anbieter melden sollen. Ist das alles so schwer zu verstehen?
  12. Schrieb ich doch oben schon, weil die IHK kein Recht darauf hat. Stimmt, z. B. sich nicht rechtzeitig informiert zu haben. Und jetzt Schluss damit, das ist schon zig Mal diskutiert worden und nicht Thema dieses Threads.
  13. Weil sie es nicht dürfen, Urheberrecht. Das ist hier aber auch nicht Thema.
  14. Z. B. www.begga.de unter downloads Falsches Forum übrigens ---> verschoben
  15. Ohne einen Joker zu ziehen: Möglichkeit ohne die Alternative
  16. Versuch es mal mit dem Update, das behebt meist das Problem: http://www.adobe.com/support/downloads/product.jsp?product=39&platform=win
  17. Klick :floet:
  18. "Glauben" ist nicht "wissen", insofern ein unsinniger Beitrag, der auf Vermutungen beruht. An alle: Niemand ist verpflichtet hier zu helfen, und auf die Suchfunktion zu verweisen ohne Beispiele hinzuzufügen, äusserst platt. Demnächst setzen wir dann am besten einige Threads oder ganze Foren auf "nur lesen" und verweisen allgemein auf die Suchfunktion. Obwohl das am Sinn eines Forums leicht vorbei geht, hat dann keiner von euch mehr die Mühe, extra einen Beitrag schreiben zu müssen, um auf die Suchfunktion zu verweisen. Jeden weiteren OT-Beitrag werde ich löschen. bimei
  19. Nur als Info: Gewährleistung ist nicht gleich Garantie. Gewährleistung: Die Gewährleistung regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber Endverbrauchern. Ein Mangel/Fehler der gekauften Sache richtet sich zunächst nach der vereinbarten Beschaffenheit. Liegt eine solche Vereinbarung nicht explizit vor, entscheidet sich, ob die Sache zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Tritt dann ein Mangel/Fehler auf, kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Ist diese nicht möglich, steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern. Die Verjährung der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dieser Zeitraum wird jedoch in zwei Bereiche getrennt. In den ersten 6 Monaten wird der Fehler bereits bei Kaufabschluss vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Kaufabschluss entstanden ist. In den nächsten 18 Monaten muss jedoch der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Fehler/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Dieser Nachweis wird dem Kunden oftmals schwer fallen, denn Fehler können auch durch unsachgemäße Nutzung, die niemals einen Gewährleistungsanspruch begründen, entstanden sein. Garantie: Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Daher wird bei einem Kauf oftmals eine Herstellergarantie eingeräumt. Demnach gewährt der Hersteller - nicht der Händler/Verkäufer - eine Garantie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Dauer der Garantie wird in aller Regel vom Hersteller festgesetzt. Achtung: Es muss ausdrücklich zB 24 Monate "IBM Garantie" auf dem Angebot / in der Rechnung stehen, damit die Herstellergarantie auch greift. Werden "24 Monate Garantie" angegeben, so handelt es sich um eine Garantieleistung des Händlers. Dieser ist für die Erfüllung der Garantieleistungen selber verantwortlich und der Kunde hat natürlich nur solange einen Nutzen, wie der Händler am Markt existiert.
  20. Wo stand, 25% sind für eine Kosten-Nutzen-Analyse ausschlaggebend? Um das nachlesen zu erleichtern, gajUli schrieb: Wie soll ein Pruefling wirtschaftliche Vorgaben beachten, ohne die Kosten und den Nutzen einzubeziehen? Das Zauberwort ist "einbeziehen".
  21. Threads dennoch zusammengepappt. bimei
  22. http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e13/index_ger.html http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=33561 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=51895 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=31222 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=28201
  23. Warum zieht die Seite denn um?
  24. Doppel --> closed

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