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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Jepp, ---> verschoben
  2. Kannst ihn auch downloaden: http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/index_ger.html
  3. Das ist emist der Fall, wenn ein Komprimierungsfehler vorliegt. verschoben ---> Anwendungen
  4. DU scheinst auch nicht zu lesen! Einige schreiben doch, man soll sie anschreiben, eines solcher Postings ist nicht mal weit entfernt über Deinem. Die Erwartung, hier gucken regelmässig Leute rein, um zu sehen, wer Prüfungen sucht, ist schon eigenartig. *kopfschüttel*
  5. Ihr solltet Zeitarbeitsfirmen nicht alle über einen Kamm scheren, es gibt nämlich auch durchaus seriöse darunter, die nach Tarif bezahlen und eine echte Chance bieten, einen festen Arbeitsplatz zu bekommen. Vertragsgestaltungen sind auch unterschiedlich, es kommt eben darauf an, was man will, nur Geld verdienen oder einen Job auf Dauer finden und wo man ihn finden will. Ich würde empfehlen ein Gespräch zu führen und die Konditionen anzuhören.
  6. Einige BS machen auch Sport, ja. Ob das Zeitverschwendung ist, wurde hier schon des Öfteren diskutiert und die Meinungen gehen weit auseinander.
  7. Für welche Arbeit in welcher Region bei was für einen Zeitarbeitsunternehmen? Nein, das kann niemand pauschal beantworten, da sich allein die drei Fragepunkte unterscheiden.
  8. Arbeitslosen wird bis zu drei Wochen Alg bzw. -hilfe weitergezahlt, ähnlich gesetzlichem Urlaub. Bei der Bewilligung gilt aber auch ähnlich eine Wartezeit. Siehe z. B. auch hier: http://www.arbeitsamt.de/duesseldorf/geldleistung/news/urlaub.html
  9. Solltest Du damit meinen "schaffen könnte", dann verstehe ich die 50%, ansonsten wäre das nicht zweimal mangelhaft. Naja, und ob ein Prüfling so wenig Verstand hat, nicht selbst zu entscheiden zu können bzw. zu wissen, in welchen Teil er sich besser nachprüfen lässt, wenn er die Wahl hat ...
  10. geschlossen ---> siehe Boardregeln
  11. Nicht ohne einen Kommentar zu den Postings hier abzugeben. Beispielhaft mal wieder, wie wenig sich einge im Griff haben und nicht einfach nur auf die Frage antworten. Richtig finde ich es auch nicht, Auto zu fahren, wenn man Alkohol getrunken hat. So eine (teilweise) dumme Anmache von oben herab wie hier ist aber nicht Helfenwollen, das ist verurteilen. Davon abgesehen habt ihr im ersten Posting übersehen, dass es sich nicht nur wie leichtfertiges Umgehen damit anhört, sondern, dass Matze geschrieben hat, warum er den Führerschein abgeben muss. Ebensogut hätte er fragen können: "was passiert eigentlich theoretisch, wenn ich meinen Führerschein abgeben muss?", ohne weitere Aussage dazu. (Klar, dann wären die Neugierigen unter euch gekommen und hätten ohne Antwort auf die Frage die Gegenfrage gestellt, warum er das wissen will, aber das ist dann wenigstens erstmal noch wertfrei.) Lernt zwischen den Zeilen zu lesen, verurteilt nicht vorschnell und beantwortet ansonsten einfach die gestellete Frage. Und lernt wertfrei nachzufragen, Ohrfeigen verteilen geht dann gezielter und angemessen. Matze, sollte Deine Frage nicht ausreichend beantwortet sein, sag bescheid, dann kann ich den Thread wieder öffnen. ~~closed~~
  12. Boardregeln ---> editiert und closed
  13. http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=35059
  14. bimei

    Fragen

    Siehe z. B. hier und dort im Thread auch weiterführende Links, oder hier. Dazu vielleicht mal die Boardsuche benutzen, auch dazu gibt einige Threads. Naja, und Dein Threadtitel ... hm, nächstes Mal eventuell doch etwas aussagekräftiger. ;-)
  15. Nein. Wenn Du in den Notenrechner z. B. bei einem Teil 49 eingibst, erhälst Du deshalb auch ein Hinweisfenster mit folgenden Text: Sie haben in diesem Prüfungsteil ein Ergebnis zwischen 49.5 und 50.0 Prozent erzielt. In der Regel haben Sie damit bestanden, weil die meisten IHKs kaufmännisch runden. Von einigen IHKs (z. B. Arnsberg, Hamburg) ist jedoch berichtet worden, dass unterhalb von 50 Punkten, also beispielweise mit 49.8 Punkten, auf mangelhaft befunden wird, also dieser Prüfungsteil nicht bestanden ist. Deaktivieren Sie ggf. die entsprechende Option.[Zitat Hinweisfenster Uli's Prüfungspage, Notenrechner] Und da das auf Uli's Prüfungspage dank Uli alles so gründlich für jeden ermittelt und erklärt wird, hast Du mit der Aussage: aber wiederum recht.
  16. Beiträge im Off Topic Breich werden nicht gezählt, siehe auch Boardfaq.
  17. Wenn Du den auch von mir nimmst : BMGS unter Publikationen ---> Rentenratgeber für Frauen, da steht das alles drin.
  18. Lese ich hier noch eine Beleidigung von Dir, werde ich den Thread schliessen. Halte Dich an die Boardregeln!
  19. Und für die ganz Wissbegierigen: Tätigkeitsbeschreibung und -bezeichung Noch mehr? Okay, Ausbildung Meister Bäderbetrieb
  20. Es gibt kein tarifliches Einstiegsgehalt. Im Normalfall wird der Ausbildungsbetrieb aufgefordert zu bescheinigen, was der Auszubildende bei Übernahme bekommen hätte. Weitere Infos, siehe auch hier: http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=47701
  21. Kaufmann/-frau im Einzelhandel (und dann eventuelle Spezialisierung).
  22. Ja. U. U. Erziehungsgeld, zuständig bei Dir ist z. B. Bayern: Ämter für Versorgung und Familienförderung. Nein, bekommen sie nicht: § 147 Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt 1. [...] 2. [...] (2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Bei Arbeitslosenhilfe: In der Arbeitslosenhilfe gilt der Grundsatz, dass der Anspruch erlischt, wenn seit dem letzten Tag des Bezuges von Arbeitslosenhilfe ein Jahr vergangen ist. Diese Frist von einem Jahr kann jedoch durch Zeiten der Betreuung oder Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verlängert werden – längstens aber um zwei Jahre. Sonst vielleicht auch mal das Merkblatt 18 angucken, Familie und Frau im Arbeitsförderungsrecht, da sind noch einige Infos zu finden.
  23. Naja, wenn Du Alg beziehen willst, musst Du natürlich den Vermittlungsbemühungen des AA nach Gesetzt zur Verfügung stehen, und das bis 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Dann ruht das Alg, auch für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach der Entbindung (8 Wochen). Heisst, wenn das AA eine Vermittlungsmöglichkeit sieht, musst Du auch ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen. Soweit die Rechtslage. Ob überhaupt ist Vermittlerabhängig. ;-)
  24. Aha. Dein Vertrag würde natürlich ganz normal enden. Die AA-Frage nüchtern betrachtet: Du wirst wohl kaum Vorstellungstermine bekommen, Arbeitgeber stellen eher ungern Schwangere ein. Mutterschutz usw. ist ganz normal, das AA ist in dem Fall Dein Arbeitgeber.
  25. So uneindeutig wie Du es formulierst: Du kannst nicht arbeitslos werden, wenn Du schwanger bist. Oder meinst Du bei einem befristeten Arbeitsvertrag? verschoben ---> IT-Arbeitswelt

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