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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Kannst Du u. a. hier nachlesen und auch dort mitdiskutieren. Um Redundanzen zu vermeiden ---> hier closed
  2. bimei

    IRC Probl

    verschoben ---> Anwendungen
  3. verschoben ---> Ausbildungsforum
  4. Aus der Verordnung: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Ähm, ja, natürlich,. Woher soll man sonst wissen, dass man eine Ergänzungsprüfung ablegen soll? ;-)
  5. Jepp, die Anzeige haben wir vorübergehend abgeschaltet.
  6. Doch, hat sie. Du hast anscheinend Dein Profil geändert und nicht freigschaltet. Hab eine neue Freischaltmail an die angegebene mailadresse geschickt, darin findest Du einen Link zum Freischalten des Profils.
  7. Gamba Jo, Du provozierst. Da es Dir nach eigener Aussage "wurscht" ist, wer was in seiner Freizeit oder auch sonst macht, ist das nicht nur deshalb deutlich und es ist nicht nur hier zu beobachten. Unterlass das bitte. Letzte Aufforderung.
  8. Ist ja auch richtig so. Siehe oben JArbSchG und für wen es Gültigkeit hat.
  9. verschoben ---> Security
  10. Und um all die Fragen kären zu können, müssen doch erstmal Fakten gesammelt werden: Wie ist die Häufigkeit bei den Farben der verschwundenen Socken? Verschwinden mehr Socken, die um die Ecke gestrickt sind oder gerade, oder welche mit Zehen, Zwickel, doppelt gefaltetem Bündchen oder einfachem, verstärketer Ferse usw.? Verschwinden sie, wenn sie noch trocken sind, bereits nass oder schon schaumig, im Schleuder- oder Spülgang? Verschwinden mehr Socken von Nass- oder Trockenfüsslern, Turnschuh- oder Ökoschuhträgern, ist das Fussbett der Schuhe aus Leder, waren Einlegsohlen mit Aktivkohle vorhanden oder orthopädische Einlagen? Und wenn dann all die Fakten gesammelt sind, gibt das Aufschluss darüber, warum die Socken verschwinden? Und lässt sich daraus folgern wohon sie verschwinden oder durch wen sie womöglich Erlösung finden? Sagt jetzt aber bitte nicht, Ihr wollte eine Umfrage. Abgelehnt. Ach ja übrigens, Ihr seid Spinner.
  11. Möglicherweise, denn ganz so einfach ist es u. U. nicht. ;-) Kannst Du mal bitte schreiben, welcher Art die Fördergelder sind? Und was für einen Vetrag hast Du?
  12. Unsinn. Steht alles in der Verordnung und wenn dann noch unverständlich: Notenrechner, da wird dann auch jeder Schritt/Ergebnis ausführlich und verständlich erklärt.
  13. Lt. welchem Gesetz? §7 Freistellung, Berufsbildungsgesetz (BBiG): Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. § 2 JArbSchG ..... (2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. In einem Satz: Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist der Tag vor der Prüfung frei, sonst nicht.
  14. Unglaublich ... http://devnull.owl.de/~caesar/
  15. Du hast das Projekt durchgeführt, weisst also worum es geht. Warum machst Du nicht erstmal eine Gliederung nach Deinen Vorstellungen und fragst dann hier, ob noch etwas fehlt/verbesserungswürdig ist?
  16. Wohin oder auf wen? Auf eine andere Person ist er natürlich nicht übertragbar.
  17. Ja. Mit der Vorgabe für Dich selbst solltest Du aber nicht in die Präsentation gehen. ;-)
  18. Drei oder vier Abmahnungen kommen nicht von allein, irgendein Zutun wird es geben müssen. Erst bei der Vierten aufzuwachen und sich Sorgen zu machen ist auch etwas spät, und es lässt die Vermutung aufkommen, das ist in der Vergangenheit nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit beachtet worden. Fordert der Betrieb auf, bis zu einem Termin x etwas vorzulegen, was mit der Ausbildung zu tun hat, Berichtsheft oder was auch immer, sehe ich noch nicht das Problem. Ob das Schikane oder Fürsorge ist, lässt sich wohl kaum beurteilen, wenn alle weiteren Umstände der Ausbildung nicht bekannt sind. Ja, können sie. Du solltest jemand hinzuziehen, der sich ein Gesamtbild verschaffen kann.
  19. Aus der Verordnung: Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch sollen jeweils mit 50 vom Hundert gewichtet werden. Ansonsten, Notenrechner, einfach testen, wenn alles andere verunsichert. Der Prüfungsteil, den Du beschreibst, ist übrigens Prüfungsteil A.
  20. Hallo mtn, Mobilitätshilfe kannst Du beantragen, wenn Du ausbildungssuchend gemeldet warst/bist. § 53 SGB III Mobilitätshilfen (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit 1. dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist und 2. sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können. (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). (3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden. (4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie beim Arbeitsamt als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind.
  21. verschoben ---> Delphi [...] Sonstige
  22. Siehe Prüfungspage, Ergänzungsprüfung und Notenrechner.
  23. Nö, verschoben ---> Abschlussprojekte
  24. Z. B. bei uns hier im Downloadbereich http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/index_ger.html

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