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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Boardregel 14. Links auf copyright-geschützte Prüfungsunterlagen können wegen der Gefahr einer Abmahnung leider nicht geduldet werden. ~~closed~~
  2. Da ist es doch auch. :floet:
  3. Dafür haben wir ein Extraforum, und da kannst Du auch schon gaaaaaanz viel lesen, was andere davon halten. Verschoben ---> Prüfungsforum
  4. Oben in der Leiste unter Downloads --> Projektarbeit http://www.fachinformatiker.de/zms/content/e8/e298/index_ger.html
  5. Die Steuerklasse sagt nicht unbedingt aus, ob verheiratet oder nicht. StKl 1: Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben usw.
  6. Das sind weniger Gerüchte, als eine Tatsache, ist unterschiedlich.
  7. Der Artikel ist vom September 2002 und war ursprünglich länger. Das aber nur so am Rande erwähnt ...
  8. Naja klar, das kann ich auch nachvollziehen. Nur nutzt es natürlich wenig zu klagen, dass die äusseren Umstände der Prüfungsbedingungen nicht optimal waren, wenn man erstmal "nicht zu schaden gekommen ist". Man hat eben nichts, was man einklagt. Stellt sich z. B. heraus, dass die Ergebnisse darunter gelitten haben und kann das auch belegen, oder durch herabtropfendes Wasser hat der rote Pullover auf das weisse T-Shirt abgefärbt ;-), ist das etwas anders. Verstehe, habs halt nicht gesehen. Vielleicht tröstet es Dich, dass Du damit nicht allein stehst, weder mit dem nicht kapieren oder merken können, noch mit dem Durchzug an den Ohren.
  9. Das Gehalt/Lohn ist nicht abhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit eines Einzelnen, sondern entweder vom Tarif, der für den Betrieb gilt (sprich, wenn der Betrieb verdi angeschlossen ist, der Arbeitnehmer in der IGMetall, dann gibts trotzdem den verdi-Tarif), von den betriebsüblich gezahlten Gehältern, oder nach Nase.
  10. Ja, nur was genau willst Du denn einklagen? Was ist daran peinlich? Und warum für die IHK? In anderen Berufen ist es auch so, dass immer mal wieder ähnliche Sachen abgefragt werden. In WiSo ändert sich auch nicht laufend etwas. (Anm.: seit = zeitlich (seit wann) ---> seid) ;-)
  11. Nein, bekommt man nicht.
  12. Deine Kommentare sind wenig aussagekräftig. Ich kenn die Frage zwar nicht, aber vielleicht bringt das Klarheit? Zu Kündigung eines Auszubildenden: § 15 BBiG Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) ... (4) ...
  13. Nö, die werden an die jeweilige Krankenkasse überwiesen ... falls Du das meinst.
  14. Heisst aber ja nicht, dass man sich nicht auch für die Namensherkunft der sooooooo alten Mitglieder interessieren kann. Deshalb hier angepappt. Danke *I C Q* für die Arbeitserleichterung.
  15. Siehe Notenrechner auf Uli's Prüfungspage, da kannst Du alle Möglichkeiten probieren.
  16. Informier Dich bitte mal richtig, bevor Du hier rumbrüllst, s. o.
  17. Aufgaben gehören ins Aufgabenforum und morgen schreiben die BaWüler den zweiten Teil, nicht etwa irgendwelche Prüflinge den Teil von heute. Wenn ihr die Aufgaben postet, trennt doch bitte nach BW und Rest.
  18. Leute, müsst ihr jetzt schon auf jeden Mist reagieren? *kopfschüttel*
  19. Nein, Baden-Württemberg schreibt eine abweichende eigene Prüfung.
  20. Das Forum nimmt für die Dauer von zwei Wochen keine Neuanmeldungen entgegen. Zu dieser Maßnahme haben wir uns entschlossen, um in der Heißphase nach der schriftlichen Prüfung das Forum und besonders die Moderatoren vor dem leider unvermeidlchen Hysterie-Ansturm zu schützen. Wir gehen damit sicher, dass Störenfriede nach "Verbrauch" ihrer Logins keinen weiteren Ärger und Moderationsaufwand mehr verursachen werden. Die Anmeldefunktion wird am Mittwoch, 28. Mai, vorerst probeweise, wieder freigeschaltet. Wir bitten um Verständnis. i. A. der Mods & Ads von fi.de
  21. Du bekommst Arbeitslosengeld. Alles weitere hier, Suchbegriff war Arbeitslosengeld.
  22. Hab ich geändert.
  23. Da hast Du durch die Satzstellung wohl etwas missverstanden. Siehe auch: http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=46126
  24. Die Aufgabensätze der Ganzheitlichen Aufgabe I und II bestehen aus jeweils 6 gleichbewerteten Handlungsschritten zu je 20 Punkten. In der Prüfung zu bearbeiten sind davon jeweils 5 Handlungsschritte, die vom Prüfungsteilnehmer selbst frei gewählt werden können. Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im Aufgabensatz und den Vermerk "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt: Nr. ... " an Stelle einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen. Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet und wird nicht bewertet. Auf dem Deckblatt jedes Aufgabensatzes ist ein entsprechender Bearbeitungshinweis deutlich abgedruckt.[Quelle: IHK Hamburg]

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