Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

bimei

User
  • Registriert

  • Letzter Besuch

Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Doch, ja. Und Kirchensteuer.
  2. Was für welche? Gibt es einen Quelltext? Dann bitte zuschicken.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Hach ja, und nochmal: Aufforderung zu mind. einer strafbaren Handlung, das ganze mit Angabe einer rückverfolgbaren Mailadresse/Domain. Intelligent, wirklich. Und die Boardregeln nicht beachtet. ~~closed~~
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Aufforderung zu mind. einer strafbaren Handlung, das ganze mit Angabe einer rückverfolgbaren Mailadresse/Domain. Intelligent, wirklich.
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Richtig. Der Betriebsrat hat eine Frist, in der er Zustimmung oder Ablehnung erteilen kann. Kündigt der Arbeitgeber trotz Ablehnung, erhöht das im Klagefall die Chancen des Gekündigten deutlich. Eine echte Mitbestimmung von Betriebsräten zu Kündigungen gibt es nicht.
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Nö. Im BBiG heisst es: §41 Prüfungsordnung Die zuständige Stelle hat eine Prüfungsordnung für die Abschlußprüfung zu erlassen. Die Prüfungsordnung muß die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Prüfungszeugnisse, die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung und die Wiederholungsprüfung regeln. Dem Ausbildenden werden auf dessen Verlangen die Ergebnisse der Zwischen- und Abschlußprüfung des Auszubildenden übermittelt. Der Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung erläßt für die Prüfungsordnung Richtlinien. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde. Die zuständige Stelle ist in dem Fall die zuständige IHK, die die Prüfung durchführt. Heisst, wenn sie zu den Richtlinien für die Prüfungsordnung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zusätzlich regelt, was zum Bestehen usw. notwendig ist, entspricht das dem Gesetz.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Arbeitgeber, sorry. ;-)
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Das hat aber doch nichts damit zu tun, dass nicht auch gekündigt werden kann, wenn der BR angehört wurde und keine Zustimmung gegeben hat. Angehört werden muss er ja, eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Naja, überleg mal wofür die Systemvoraussetzungen wichtig sind. Für die Erstellung des Programms, Erfüllung des Auftrags etc. Gehört also ins Pflichtenheft, wenn Du es als Extra-Punkt aufführen willst würde ich das auch irgendwo in 2 unterbringen. Systemvoraussetzung kann nämlich ja sowohl Einfluss auf das Soll bedeuten (Anschaffungen), als auch den Ist-Zustand beschreiben.
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Nein, kündigen kann der AG auch, wenn der BR nicht zugestimmt hat.
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Jaja, Du hast gehört, es soll ... Das hatten wir dort schonmal und ist hier nicht Thema. Bitte an denjenigen denken, der eine Antwort auf seine Frage erhofft.
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Vereinzelt gibt es tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen, die z. B. eine Zahlung zum 10. oder 15. eines Monats regeln. Steht zur Zahlung in Deinem Vertrag gar nichts? Dann gilt für Dich: § 11 BBiG Bemessung und Fälligkeit der Vergütung (1) Die Vergütung bemißt sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu dreißig Tagen gerechnet. (2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    hans753 hat sein Ergebnis gepostet, nicht den Durchschnitt.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Siehe z. B. auch IHK Hamburg
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    *lach* Macht ja nix, so ist das auch nochmal klar für andere geworden. Wieso hast Du eigentlich die Systemvoraussetzungen so ganz einsam am Schluss?
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Das sagt nicht die IHK, sondern die für Dich zuständige IHK für diesen Prüfungsdurchgang. Also ist das für Dich ausschlaggebend.
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Naja, sind also entgegen langläufiger Meinungen keine Unmenschen. ;-) Für so arges Verpennen und das Verpennen an sich, wäre aber eigentlich mindestens Ohrenlangziehen ein Muss. ;-)
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Wenn im Vetrag (bzw. den AGBs) geregelt ist, dass Du die Rechnung nach Erhalt nach x Tagen zu begleichen hast, aber nichts, wann Dir die Kosten in Rechnung gestellt werden, gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Am besten erstmal den Vertrag angucken, pauschal lässt sich das nicht beantworten.
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    IHK-Schlüssel 92-100 sehr gut (1) 81-91 gut (2) 67-80 befriedigend (3) 50-66 ausreichend (4) 30-49 mangelhaft (5) 0-29 ungenügend (6)
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Oh Mift [TM], ich meinte unbekannt (sorry) und ausserdem nicht, es könne gegen sie verwendet werden. Das führt aber zu tief in bestehende Urteile und ist für die eigentliche Hauptfrage auch irrelevant.
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Den Abgabetermin am Durchführungszeitraum festzumachen finde ich auch etwas merkwürdig. ricke, Dein Klassenkamerad soll doch nochmal nachfragen, wann genau Abgabetermin ist. Ist der tatsächlich wie Du schreibst zwei Tage nach dem Durchführungszeitraum, gibt es vielleicht ja noch eine Chance zum Auge zudrücken, wenn andere einen Durchführungszeitraum haben, der jetzt irgendwo liegt, sprich noch nicht alle Dokumentationen abgegeben sind.
  22. Was nicht voraussetzt, dass es jeder gelesen und sich gemerkt hat. Der Einfachheit halber könntest Du das auch an der vorgesehenen Stelle ins Profil schreiben, erspart Schreibarbeit, sofern Du das überhaupt mitteilen möchtest. Es besteht immerhin die Möglichkeit jemand hier ist in einem Ausschuss "Deiner" IHK und kann verbindlicher beantworten, ob es eventuell bei "Deiner" IHK eine andere Regelung gibt.
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Ich gehe davon aus, ihr war die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt... Nein, wie Irinus schon schrieb, der Vertrag bedarf keiner Kündigung. Aus rechtlicher Sicht ist der Vertrag kalendermässig bestimmt und wird als zweckbefristeter Vertrag gewertet, der dann z. B. auch während der Mutterschutzzeit enden kann.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Was soll diese nicht erstmalige provokative Aussage? Ben fragt nunmal hier und wie willst Du beurteilen wie kompetent die Antwortenden hier sind?
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Wenn das bei euch so steht, kann das zum Nichtbestehen des Prüfungsteils führen.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.