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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Kein Problem. ;-) Dann ist es der Termin, der dort steht: Sommer 2003: Dienstag, 13.05.03
  2. Beschreibung zu der Fehlermeldung lautet: "Fehler-Nr. 102 – Stream-Synchronisations-Fehler, erwartete Stream-Kopfzeile Beschreibung: Zwischen den Stream-Prozeß-Threads und den Stream-Arbeits-Threads ist ein Synchronisationsfehler aufgetreten." Bekommst Du am Ende der Protokolldatei denn nicht Genaueres angezeigt, also, was genau, welche Datei, nicht gesichert wurde? Notfalls solltest Du mal die Protokollierungsart genauer einstellen.
  3. ---> Prüfungstermine Solltest Du mündliche Termine meinen oder schriftliche für BaWü, musst Du etwas mehr Infos geben (Bundesland, zuständige IHK).
  4. Warum gerade die Vorkenntnisse? Vorkenntnisse sind im Prinzip eh irrelevant.
  5. Der Normalfall ist eigentlich im 2. Berufsschuljahr einzusteigen. Der Betrieb muss Dich eigentlich wie jeden normalen Auszubildenden anmelden.
  6. Und damit bitte genug OT, sonst einen eigenen Thread dafür aufmachen bitte. Danke.
  7. Die Zahlung von Unterhaltsgeld, Prüfungsgebühren etc. oder eine Aufstockung der Auszubildendenvergütung. So komisch ist das gar nicht, es gibt Voraussetzungen, die eine ausserbetriebliche Förderung nicht zulassen.
  8. Du solltest das nicht als Nachteil sehen (sagte ich Dir ja auch schon in Deinem Thread). Ich sehe das als Fürsorge, denn Deine Chance auf "Wiedereingliederung" ist besser bei einer betrieblichen Umschulung.
  9. Guck einfach mal auf Uli's Prüfungspage ---> Projektdokumentation
  10. Eine Umschulung wird höchstens 24 Monate gefördert. Es ist nicht sehr witzig Unrichtigkeiten zu verbreiten.
  11. Eben das denke ich auch, darum ja meine Einwände/Bitte (wie auch immer ihr das verstanden habt). Nein, unterstelle ich nicht. Ich möchte lediglich verhindern, dass ihr euch in die Nesseln setzt. Es ist also helfend gemeint.
  12. Langsam geht es aber in die Richtung, da euer Ausbilder nicht da ist und nicht Stellung dazu nehmen kann....
  13. Hier wurde nach dem Termin der mündlichen Prüfung gefragt. ;-)
  14. Warum fangt ihr dann nicht an, eine zu erstellen? Analog hierzu, daran könnt ihr euch doch immerhin orientieren.
  15. Ja nun, aber wenn jemand aus BaWü nach Prüfungen fragt, er/sie daraufhin aber von niemand angemailt wird, was hat das mit Fi.de zu tun? Deine ständigen Seitenhiebe reichen jetzt langsam, sieh Dich als verwarnt an.
  16. Dann lasst es jetzt besser gut sein. Ihr seht, es ist unterschiedlich, eure konkrete Situation kann niemand beurteilen und das war ja auch nicht die Frage. Redet mit den Zuständigen in Ruhe darüber.
  17. Falsch. Es ist unverständlich, dass Du nicht bei einer Person nachfragst, die den Grund kennt, erst dann kannst Du sagen, ob es Dir gefällt der nicht.
  18. Sagt doch der Name schon, um Prüfunsaufgaben und -lösungen zu besprechen, wie das auch nach jeder Prüfung gemacht wird. Was Du meinst wäre ein Forum Prüfungsbasar/-tauschbörse.
  19. Was soll das Selbstzitieren, die Haarspalterei und das Anzweifeln einer Aussage? Nimm es einfach zur Kenntnis.
  20. http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&postid=337922&highlight=24+Monate#post337922 Da steht "höchstens", nicht immer. ;-) Macht ja nix, deswegen ja zum wiederholten Male geklärt.
  21. Nicht zwingend, meistens sind sie kürzer. Nur, wenn Dauer und Inhalt in den Prüfungsbedingungen festgelegt sind (was bei den IT-Berufen z. Zt. der Fall ist). Falsch, Realschuleabschluss ist nicht Voraussetzung, Hauptschulabschluss.
  22. § 77 SGB III SGB 3 § 77 Grundsatz (1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn 1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, 2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist, 3. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und das Arbeitsamt der Teilnahme zugestimmt hat und 4. die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt ist. (2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1. nicht über einen Berufsabschluß verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder 2. über einen Berufsabschluß verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als sechs Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können. (3) ... (4) ...
  23. Du meinst vermutlich die hier vom Medien-Institut-Bremen?
  24. Tja, und da wir alle keine Zauberer sind, ein Urheberrecht dennoch vorhanden ist, egal ob Vertrieb oder nicht, ist das ursprüngliche Anliegen, bzw. die Anschuldigung wir würden jemand benachteidigen oder nicht helfen wollen, unverständlich. Mir jedenfalls.

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