Alle Beiträge von bimei
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darf ein Azubi alleine zu einem Kunden?
Tja, das ist mit ein Grund, keine genaue Auskunft geben zu können. Die Leute, die versucht haben, Dir hier zu helfen, mit einem so muffeligen Posting vor den Kopf zu stossen, ist auch nicht der richtige Weg. Sei es drum, für Dich und für uns erledigt, auf Deine Frage hast Du Antworten entsprechend der Fragestellung bekommen.
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Prüfungsaufgaben
Ist das ^^ so schwer zu verstehen?
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Warum George Bush nichts zu verlieren hat...
Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser ~~closed~~
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Prüfung bestanden - Übernommen?
Du verwechselst da etwas. Unbefristet heisst nicht, es kann keine Probezeit geben. Auch unbefristet geschlossene Arbeitsverträge können Probezeiten beinhalten, die Probezeit selbst ist aber keine Befristung des Vertrages.
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übernommen, aber...........
sheep, es gibt Gesetze. Nach dem Gesetz ist ganz klar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, wenn der Arbeitgeber den ehemaligen Auszubildenden am ersten Tag nach bestandener Prüfung nicht nach Hause schickt. Und somit muss er die Arbeitsleistung auch vergüten und wenns mit einem Sack Kartoffeln ist. Verträge müssen nicht schriftlich bestehen. Erzähl hier bitte keine Meinungen, die sich auf nichts stützen. In so einem ernsten Fall bringen persönliche Meinungen niemand weiter, sie verwirren nur. § 17 BBiG Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Alles weitere zur Vergütung usw. findet sich im BGB. Morrow, was ich gestern vergessen habe: Du solltest auf jeden Fall Deine Ansprüche schriftlich geltend machen, um eventuelle Ausschlussfristen zu wahren. Heisst, kurzer Brief mit der Bitte um fristgerechte Bezahlung, den Eingang bestätigen lassen.
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Shuttleunglück
Der Thread wurde von mir entfernt, das nur zur Info. Fragen zum Warum und Wieso möchte ich hier nicht sehen, bitte.
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übernommen, aber...........
Mal sachlich nur auf Deine Fragen geantwortet, alles andere hilft Dir nicht weiter: 1.) Ja, Deine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. 2.) Ja, er muss Dich für Deine Arbeitsleistung entlohnen, Dich versichern usw. 3.) Ja, unbefristeter Arbeitsvertrag. 4.) wenn Du am 16. 01. Deine Prüfung bestanden hast, muss er ab 17. 01. eine Gehalt zahlen. Ich rate Dir dringend ab, einfach wegzubleiben, das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, die ebenfalls zu einer Sperre beim AA führt. Red nochmal mit ihm, zieh sonst eine Rechtsbeistand zu Hilfe. Du kannst notfalls die Lohnzahlung einklagen, auch im ungekündigeten Zustand. Kündigt er Dich daraufhin, hat er ein Problem ....
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Umschulung abbrechen?
@sheep Umschulungen dauern immer höchstens 24 Monate, das ist gesetzlich so festgelegt, länger ist der Förderungszeitraum nicht. Und zur Deiner Annahme einer abgeschlossenen Berufsausbildung sei bemerkt, für eine Umschulung ist die nicht zwingend notwendig. Eine Umschulung kann man zu jeder Zeit beenden, hat dann nur u. U. keinen Anspruch auf eine neue Massnahme und bekommt eventuell eine Sperrfrist bei der Beantragung von Arbeitslosengeld. Das alles trifft auf Dich aber ja nicht zu. Frag bei der für Dich zuständigen IHK, ob Du Deine Prüfung auch ausserhalb der Massnahme ablegen kannst und welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen. Wolles Vorschlag, das Parktikum zu verlängern, geht nicht immer, weil die Art der Förderung das oftmals ausschliesst. Aber auch das solltest Du abklären, dafür ist das Arbeitsamt als Träger zuständig.
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PAPA 2003
Was sagt Dir, dass ich "körperliche" Grösse meinte? :marine
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Zeugnisse nach der Ausbildung von der Firma????
Das nur um Himmels Willen nicht in der Reihenfolge. ;-)
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Bestanden!
Kann man doch besser und freundlicher kaum sagen. Räum ich halt auf und papp das dann mal an den anderen Thread an...
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Prüfung bestanden - Übernommen?
Nein, musst Du nicht. Ein Ausbildungsvertrag ist immer befristet und endet mit Bestehen der Prüfung.
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Zwischenprüfung 24.03.2003
Warum nicht?
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IHK-Ausbilderschein / IT-Trainer
Ausbildung der Ausbilder
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Installation und Konfiguration eines Update-Servers
Üb Dich etwas in Geduld, Dein Posting ist nichtmal einen Tag alt. Es fehlt z. B. ein wirtschaftlicher Teil. Den Threadtitel habe ich geänedert, etwas aussagekräftiger gestaltet. ;-)
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PAPA 2003
Glückwunsch, Sven Da fragt sich natürlich, wer in 5 Jahren der "Zwerg Eichler" ist von euch beiden. :D
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was haltet ihr davon ?
Bevor daraus eine missverständliche Annahme entsteht: Die Berufsverordnung schreibt das vor und die gilt für alle.
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Prüfung bestanden - Übernommen?
Siehe z. B. hier, wenn noch Fragen bleiben, nachfragen.
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Wie wird man Berufsschullehrer?
Guck einfach mal in diesen Thread, der dürfte Dir schon weiterhelfen.
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Vorschlag neues Gebiet Fachliches
Steht doch da, IT-Allgemein/BWusw. verschoben --> Boarddiskussion
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Ausbildungsstelle Fachinformatiker, Raum Duisburg
Moved --> Stellensuche
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Einstiegsgehalt, wie hoch?
Du, und auch Pic, ihr seid lang dabei. Da beobachtet man doch schon, dass eben weniger Zufriedenheit gepostet wird, als Unzufriedenheit, das zieht sich durch alle Themen, von Gehältern bis zur Berufsschule. Bei einigen kommt dann noch hinzu, dass sie nicht gern protzen, zumal schnell nieder gemacht wird, wenn sich das Empfinden zu Neid entwickelt. Aber das ist OT .... Und noch etwas OT: @elhefe Respekt vor Deiner Offenheit, den genauen Gegensatz darzustellen und vor Deinem Willen weiterzukommen.
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Fragen zu Firmeninterna im Fachgespräch..
Zum ersten Satz: Das ist aber nicht die Regel. Mal die positive Seite beleuchtet: Ist es nicht als positiv anzusehen, wenn er als Ausbilder seinen Azubis Beispiele für gute Dokus (oder schlechte ) geben möchte? Auch da würde ich erstmal nicht negativ denken, er hat schliesslich auch gefragt. Ich denke, das ist schon ganz okay und ihm eher anzurechnen als anzukreiden. Mach Dir nicht zu viele Sorgen. P.S. Disclaimer: Falls wieder jemand meint, ich wäre von einer IHK: nein, bin ich nicht. Falls jemand meint, ich würde Prüfer, IHKn usw. immer nur verteidigen: nein. Ich versuche lediglich beide Seiten zu betrachten und gehe von Natur aus erstmal immer vom Positiven aus. Und zu guter Letzt: Mir geht es darum zu helfen, das kann mal der Versuch der Beruhigung sein oder auch der, die sachliche Betrachtungsweise wiederzufinden etc.
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Fragen zu Firmeninterna im Fachgespräch..
Naja gut, aber ich würde nicht gleich das Schlechteste annehmen, ein PA will sich sicher auch nicht selbst schaden. Und was ich daraus lese, gebe ich Dir recht, es ist interessant, ob ein Prüfling an die Zusammenhänge gedacht hat und sie versteht. Mehr solltest Du dann auch nicht machen. Wenn er jemand verdächtigt, sein Bier. Und "ich trau anderen zu, was ich selber tu". Solche Menschen gibts, genau wie die, die immer Angst haben ihnen guckt jemand in die Karten (nichts gegen ein gesundes Misstrauen). Versuch einfach freundlich nachzufragen, so eine Nachfrage muss sich ja nicht anhören, als ob Du ein Problem mit Deinem Prüfungsergebnis hast und deshalb fragst. Mach Dich aber insgesamt nicht zu verrückt mit der Geschichte, wird sich hoffentlich alles in Wohlgefallen auflösen.
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Berichtsheft
Weitere Antworten zum gleichen Thema auch --> in diesem Thread.