Alle Beiträge von bimei
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Gehalt ... mal wieder !
Hm, weder noch. Ich finde das Angebot durchschnittlich, das mit der Probezeit ist einfach unnett. Du bist enttäuscht, okay. Aber Du hast ein Angebot und kannst Dich, wenn Du es annimmst und es Dir zu sehr gegen den Strich geht, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis auf einen anderen Job bewerben. Kopf hoch, versuch die Vorteile zu sehen. Man hat Dir einen Job angeboten, weil Du Deine Arbeit vermutlich gut machst.
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Berichtsheft
Falsches Forum.
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Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen
10 % von wieviel und wo? Oder soll das eine allgemeingültige Aussage sein?
- Was ist ein Hoschi?
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Bewerbung per Email, welches Format?
@Saga Spontane Aktionen sind auch oftmals erfolgversprechend, man hat keine zeit zu quer zu denken. Viel Erfolg morgen. :e@sy Es stand nur da, die Firma hätte ihren Hauptsitz in Stuttgart, nicht, dort ist der eventuelle Arbeitsplatz.
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Frage zur Kündigungsfrist
Wenn das der für Dich zutreffende Tarifvertrag ist und Deine Firma keinen Haustarif abgeschlossen hat, ja. Dann weicht die Veränderung zum regulären Kündigungsschutz nur dahingehend ab, dass nicht zum 15. gekündigt werden kann.
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BaföG bei Studium nach der Ausbildung
[OT]Threadtitel zur Vermeidung von Redundanzen geändert.[/OT]
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Frage zur Kündigungsfrist
Der Sachverhalt ist hier ein anderer, weil eine andere Kündigungsfrist per Tarifvertrag vereinbart wurde. § 622 BGB (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.
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Grundlagen bios
Da hast Du auf jeden Fall schonmal einiges zum Lsen: http://www.bios-info.de/
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Frage zur Kündigungsfrist
Ich sehe das so, dass tarifvertraglich für die Probezeit eine andere Kündgungsfrist vereinbart wurde, gemäss § 622 BGB eben die normalen 4 Wochen, die ausserhalb der Probezeit auch gelten. Sollte das so gemeint sein, dass tarifvertraglich während der Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzlichen zwei Wochen gelten, bist Du mit der Abgabe der Kündigung vier Wochen vorher in jeden Fall auf der sicheren Seite (aber unwahrscheinlich, dass so etwas tarifvertraglich vereinbart wird). Tarifvertraglich für die Probezeit eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren, als nach der Probezeit erscheint mir irrsinnig.
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Wo finde ich Abschlussprüfungen????
Ein Copyright erlischt in der Regel 70 Jahre nach Tod des Autors, nur 70 Jahre nach Entstehung, wenn der Autor anonym ist oder ein Pseudonym benutzt hat, bei mehreren Autoren 70 Jahre nach Tod des letzten Autors (§§ 64 UrhG, § 129 UrhG).
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Frage zur Kündigungsfrist
Ja.
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Arbeitsamt verweigert Arbeitsplatz
Was soll denn das nun sein? Ein Praktikum oder ein Arbeitsvertrag? Oder ein Praktikum, in dem Du ein gefördertes Projekt mit abarbeitest? Pauschale Verurteilung von z. B. Arbeitsamtsleitern ist hier fehl am Platz.
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Ich darf kein Gewerbe gründen!
Hat Dein Chef denn der Nebentätigkeit ansich zugestimmt?
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Widerspruch einlegen..Infos?
Guck z. B. mal auf Uli's Prüfungspage unter Widerspruch und Klage. Die Prüfungsordnungen sind je nach IHK/Bundesland unterschiedlich. Du solltest vielleicht erstmal um Einsichtnahme bitten. Ansonsten Widerspruch natürlich schriftlich und mit Begründung (auch dafür kann Dir Einsichtnahme helfen).
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Wo finde ich Abschlussprüfungen????
Zum Urheberrecht gehören auch Verwertungsrechte, darunter fällt Bearbeitung und Umgestaltung ... alles nur mit Einwilligung des Urhebers.
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Kennwort für IHK Antrag auf betriebliche Projektarbeit
Kann man, möchte ich hier aber nicht sehen. Das Dokument ist nicht grundlos geschützt. ~~closed~~
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Projekt, wie nu?
Das ist eine verallgemeinernde Aussage, die nicht immer zutrifft.
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Kein Interesse mehr an Umschulungen zum Fachinformatiker Systemintegration
Genau darum bitte ich, dafür ist das Forum Stellenangebote eher geeignet. Den Eingangsbeitrag habe ich um die direkte Werbung verkürzt angepasst.
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Kein Interesse mehr an Umschulungen zum Fachinformatiker Systemintegration
Und warum erkundigt man sich nicht vorher, wie die Arbeitsmarktlage in einem Berufszweig aussieht? Und warum erkundigt man sich nicht vorher, was das überhaupt für ein Beruf ist, für den man eine Umschulung angeboten bekommt?
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Vorschlag an die Admins/Mods
Zum eigentlichen Posting, es setzt voraus, dass alle Links von uns kontrolliert werden, der Arbeitsaufwand ist zu gross.
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Vorschlag an die Admins/Mods
Z. B., dass dies das falsche Forum für das Posting ist. -->moved
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Zuviel Gehalt bekommen, was nun?
Rechtlich sieht es so aus, dass Du den zuviel erhaltenen Betrag zurückerstatten musst. Gibt es keinen Tarifvertrag, gelten die Fristen aus dem BGB. Als Arbeitnehmer bist Du verpflichtet, Deine Gehaltsabrechnung zu prüfen (z. B. Hessisches LAG 31.10.2001, 2 Sa 1141/01). Kannst Du nachweisen, dass Du den zuviel erhaltenen Betrag verbraucht hast, kannst Du einer Rückzahlungspflicht entgehen. Auszug aus einem Urteil, das bei ähnlichen Verfahren zu Rate gezogen wurde: Ein Arbeitnehmer, dem irrtuemlich zuviel Gehalt ausgezahlt wird, kann der Rueckforderung seines Arbeitgebers zwar entgegenhalten, er habe das Geld verbraucht und sei damit nach § 818 des Buergerlichen Gesetzbuchs "entreichert". Auf den "Beweis des ersten Anscheins" kann er sich dabei aber nur berufen, wenn die Ueberzahlung nicht zu hoch ausgefallen ist. Eine Angestellte des Landes Berlin, die fast das Doppelte ihrer Bezuege erhalten hatte, konnte sich nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts daher nicht auf Beweiserleichterungen stuetzen, um darzutun, dass sie das Geld aufgebraucht hatte (Urteil vom 23.5.2001, Az. 5 AZR 374/99). Sie haette im Einzelnen darlegen muessen, wie sie die Betraege verwandt hatte. Der Kompromiss der Rückzahlung, den Du Dir da denkst, ist wohl angebracht.
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Bewerbungshomepage
Naja, auch wenn einige davon abraten und ich persönlich auch alt bewährtem den Vorzug geben würde, wird man trotzdem nicht dümmer davon, so etwas mal zu erstellen und hat, sollte sich das ergeben, dann doch sowas parat.
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Username wechseln
Doch, ja, sorry. Zu den von e@sy beschriebenen Problemen kommt die einfache Tatsache, dass Leute, sie nicht mehr unter ihren Namen posten wollen, weil sie Pappenheimer sind, sich einfach neu anmelden, das machts nicht besser .... Hast Du denn so oft Probleme damit?