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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Sollte denn eine Steckdose repariert werden? (Ich kenne die genaue Fragestellung nicht, sorry.)
  2. bimei

    Gehalt - Fisi

    Nein, gibt es nicht, da so eine Umfrage nicht repräsentativ wäre, was man aus vielen Gehälterthreads un den darin enthaltenen Postings schliessen muss.
  3. Ich erinner mich zwar nur schwach, meine aber, das war eine Aufgabe zum Ankreuzen. Daher ist "ja" auch in dem von Dir beschriebenen Sinn richtig.
  4. Ein kostenloses Programm, um eine möglichste einfache Einführung in Word zu bekommen? Und danach dann eine kostenloses Programm, um in das Programm zum Erlernen vom Umgang mit Word zu erlernen? Ich denke, mit einem Buch, einem Kurs oder einfach durch "Anfangen einen Brief zu schreiben" ist man da bestens bedient. Oder ich verstehe ganz einfach nicht, was Du suchst. Oder siehe hier.
  5. Das ist in der Regel in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Kammern geregelt, z. B. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: Zitat: § 26 Prüfungsunterlagen Nach Abschluss der Prüfung ist dem Prüfungsteilnehmer auf Antrag Einsicht in seine Prüfungsunterlagen durch die Kammer zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldungen und Niederschriften gem. § 21 Abs. 4 sind 10 Jahre aufzubewahren.
  6. Erstmal an alle, die sich oftmals gleich angegriffen fühlen: Ihr solltet auch mal Nachdenklichmachenwollen als Hilfestellung sehen! Heisst, nicht nur lesen und platzen, dazwischen auch denken oder sonst nachfragen. Gericht, Klagen, Rechtsanwalt, Beschuldigungen .... , ohne etwas genaues zu wissen, nenne ich Ansatz von Panik oder Panikmache. Das war ironisch dahingehend gemeint, dass Dir lediglich angebliche Ergebnisse von Prüflingen aus Deinem Betrieb bekannt sind. Sollte sich herausstellen, dass nur ihr betroffen seid, müsste man die Vermutung anstellen, in der betrieblichen Ausbildung sind Wissenslücken zurückgeblieben. Ah so. Ich hatte das "Chaos bei der IHK" auf Dein mögliches Vorgehen und Recht bekommen gegen einen "unfähigen" PA bezogen, nicht auf das Recht auf Einsichtnahme. Dagegen sagt niemand etwas.
  7. bimei

    Wer streikt?

    Wo ist der ausagenentschärfende, einen Scherz anzeigende Smiley?
  8. Guck einfach bei www.tchibo.de, da kann man die diese Woche kaufen. Bei Schnickschnackversendern wie Oppermann gibts die das ganze Jahr.
  9. Tja, für mich hört sich das einfach an, als ob das der/die Leiter/in des Empfangs ist. Beeindruckend und besser als die Bezeichnung Pförtner.
  10. Das mag im ersten Moment vielleicht so aussehen. Es gibt aber durchaus IHKn, die das genau nehmen (Bsp. Anforderung an Berichtshefte der IHK Hannover). Extrem-Szenario: Was, wenn Du durch die Prüfung fällst, eine Prüfung ergibt, dass Du gar nicht hättest zur Prüfung zugelassen werden dürfen? Was sieht in so einem Extremfall besser bei einer späteren Bewerbung aus: Nichtzulassung zur Prüfung oder einmal durchgefallen? Okay, das ist weit hergeholt. Klar sollte Dir nur sein, es geht um Dich und Deine Zukunft.
  11. Na also ich bitte Dich. Ist das nicht etwas verfrüht in Panik ausgebrochen? Erst hört es sich so an, als ob es die ganze Klasse ist, jetzt sind es 6 Leute aus deinem Betrieb, die Prüfungsergebnisse liegen nichtmal schriftlich vor. Kann ich verstehen, aber wenn schon gleich von Klagen und Musterprozess die Rede ist, heisst es erstmal abzuwarten, ob, wenn überhaupt, alle des gleichen Berufszweiges der gleichen IHK schlechter als erwartet abgeschnitten haben. Nicht, dass ihr nachher noch euren Betrieb verklagen müsst... 3) Ihr habt aus welchen Gründen auch immer bei einer Aufgabe völlig daneben gelegen. Was soll das sein "Niemals-Einseh"-Klausel? Willst Du etwas unterstellen? Und auf was für einer Grundlage ein Musterprozess? Da musst Du etwas einklagen, auf das Du rechtlich Anspruch hast. Heisst: Erst mal prüfen, welche Rechte habe ich in welchen Fällen. Und wegen den Formalien, auf Uli's Prüfungspage gibt es die Seite "Widerspruch und Klage", bitte mal lesen. Bitte keine annahmegestützten Pauschalurteile. Eben. Wartet erstmal ab, immer ruhig bleiben und dann sachlich daran gehen. Luft machen ist in Ordnung, aber nur nicht in Panik verfallen jetzt.
  12. Guck Dir z. B. mal www.hdvo.de an.
  13. Betrachte Dich hiermit als verwarnt. Verwarnungen werden im Übrigen nur einmal ausgesprochen. bimei
  14. Ich sags mal ganz einfach: Im Beruf Fachinformatiker zu arbeiten sagt noch nichts über die Position im Betrieb aus. Pauschalbewertung von betrieblichen Aufgabenbereichen gibt es in fast keinem Beruf. Heisst unterm Strich, jeder kann hier nur Erfahrungswerte oder allenfalls Blicke über den Tellerrand liefern.
  15. Einmal: Quelle: IT-Ausbildung, Band 6 "Betreuen von IT-Systemen", Medien-Institut Bremen, VDE 0105 und: VDE, sollte man schon in den Grundzügen kennen.
  16. Nein, bis zum 18.12.2002. Vier Wochen.... Und nur der Form halber, Du wirst dann nicht entlassen, Du hast gekündigt.
  17. Wenn Du zum 31.12. kündigen wolltest, hättest Du am 03.12. Deine Kündigung abgeben müssen. Hast Du denn einen anderen Job? Dann bleibt Dir noch die Möglichkeit im beiderseitigem Einvernehmen den Vetrag zu lösen.
  18. Das gilt bei Ausbildungsverhältnissen, nicht bei Arbeitsverhältnissen. Da beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist währen der Probezeit 2 Wochen, wenn nicht tarifvertraglich etwas anderes vereinbart worden ist (§ 622 BGB Abs. 4)
  19. bimei

    It's X-mas-Time

    Verräter.
  20. bimei

    It's X-mas-Time

    *lach* Macht ja auch nichts, wer gräbt schon so tief im Forum. (Ich hoffe niemand. )
  21. bimei

    It's X-mas-Time

    Ähm ... irgendwann 2000
  22. Genau.
  23. Danke. Heisst also, Du tendierst auch zu der Aussage, der Wiso Teil ist verglichen zu den Wiso Teilen der bisherigen Prüfungen nicht schwerer? Es geht mir da auch um den Insgesamteindruck, dass einzelne Aufgaben nicht jedem liegen ist klar, dazu ist Wiso auch zu breit gefächert. "Komisch formuliert" ist klar, wobei z. B. "freischalten" eben ein Begriff aus der VDE ist. ;-) Und eine Frage noch: War denn danach gefragt, ob Halon verboten ist? (Hintergrund der Frage ist, ob man sich nicht manchmal eine Kopf um Dinge macht, die gar nicht gefragt sind, sprich, denkt man manchmal einfach zu kompliziert.)
  24. An welcher Stelle schreibt Doham, er hätte die Prüfungen? ~~closed~~
  25. Fazit ist: Die Antwort stand bereits im zweiten Posting.

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