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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Das Thema hatten wir hier schon oft... Ach so, und Rechtfertigung ist der erste Schritt zum Schuldeingeständnis.
  2. Hm, stimmt schon, vielleicht wäre eine Kombination aus Deinem und meinem Gedankengang sinnvoll. Ich werd mal darüber nachdenken. Schon klar, aber Du glaubst gar nicht, was ein Hinweis auf eine Boardregel manchmal auslöst... Joo, das ist oft so. <übertreib>Das widerspricht ganz leicht Deiner Aussage, solche Threads würden Dich nerven.</übertreib> bimei
  3. Hallo Jaraz, es bietet sich eventuell eine andere Möglichkeit an. Diejenigen, die so etwas wie in dem von Dir angegebenen Beispielthread anbieten, sollten dazu schreiben "wer das haben möchte, bitte mail oder PM an mich". Das bietet die Möglichkeit für den Moderator, Bittgesuche zu entfernen, statt jeden Einzelnen auf die Boardregeln zu verweisen. Geht aus moderatorischer Sicht einfach schneller und ist eventuell auch freundlicher. Und ja, diese Basare finde ich mitunter auch nervig, noch dazu, wo ich als Mod auch Threads bei neuen Antworten laden muss, die mich vom Thema her ansonsten nicht unbedingt interesseiren würde. bimei
  4. Antwort ist raus. Es werden insgesamt keine Links zu Prüfungen mehr geduldet. Und ein bisschen was zum Lesen: Urheberrecht
  5. Schon bei www.begga.de unter Downloads geguckt?
  6. Spekulationen machen hier doch wirklich keinen Sinn. Der sicherste Weg ist, bei der zuständigen IHK nachzufragen. Alles andere ist nicht nur Zeitverschwendung, sondern trägt auch zum "Verrücktmachen" bei. bimei
  7. Wozu soll das gut sein, wenn das je nach IHK unterschiedlich gehandhabt wird? bimei
  8. Lesen und verstehen, das gilt auch Dich und in diesem Fall für die Boardregeln. bimei
  9. Da es nicht die IHK gibt, wird das wenig nützen.
  10. Fair wäre z. B. auch, wenn niemand das Buch benutzen darf; und so einfach, dann müsste niemand seine Zeit und Energie darauf verschwenden, sich darüber aufzuregen ob Zettelchen eingeklebt werden dürfen oder nicht. Mal ganz ehrlich, wenn Du meinst an der Prüfung zu scheitern, weil Du keine Zettelchen einkleben darfst, dann solltest Du besser gar nicht hingehen. Ist mir echt ein Rätsel, wie man sich über soetwas aufregen kann.
  11. Naja, abgesehen vom Threadtitel war die Frage ja, ob man Antworten streichen kann...
  12. ~closed~ ... wegen der Gefahr gegenseitiger Anmache und somit Forumssuizidgefährdung, kurz Prophylaxe.
  13. Und um gesetzlich überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden....
  14. Joo, was nicht nur Punkte gebracht hat, ich hatte sogar in allen drei Prüfungsteilen noch Zeit übrig.
  15. Gibs einfach in den Notenrechner ein.
  16. Die 10 Jahre machen mich eben auch stutzig, sie hören sich verdammt nach Anlehnung an Ferengi-Fristen aus dem Steuerrecht an. 2, 6 und 10 Jahre ist oftmals das, was in den Köpfen als mögliche Frist vorherrscht.
  17. Nirgends, hab ich auch nicht behaupten wollen. Das BGB kann man, wie so oft, wenn nichts näher geregelt ist, nur als Grundlage im Klagefall nehmen und versuchen Analogfälle zu konstruieren, die zu Gesetzen passen, wo es genauer formuliert ist. Für Verwaltungsfälle gibt es kaum Klagefälle oder sie fallen in die Kategorie derer mit eigenen Rechtsvorschriften. Sorry, wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe.
  18. Verjährungsfristen sind in §§ 194 BGB geregelt (dazu sind event. "Herausgabeparagraphen" § 667, 985 BGB zu beachten.
  19. bimei

    Wiso

    Das schon, aber eben darum sollten doch Verzweiflungsschreie Lob und Dank an Dich weichen.
  20. bimei

    Wiso

    Prüfungspage, Notenrechner oder siehe Signatur gajUli. Kein Grund zu Brüllen übrigens.
  21. Oh danke. Dann hab ich ja Glück gehabt, dass ich im Frühjahr 2000 Prüfung hatte.
  22. Ich meine seit der Prüfung 2001.
  23. Das Nixdorf Museum in Paderborn ....
  24. Ein Projektverantwortlicher im Ausbildungsbetrieb muss den Antrag mit unterschreiben....
  25. Dann solltest Du lesen, steht alles in den aktuellen Threads. bimei

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