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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Der erste Teil passt nicht zu Deinem letzten Satz, wer da kaspert wird aber trotzdem deutlich. bimei
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Um eines mal klarzustellen, es gibt nicht Die IHK. Was Du dann jetzt in dem Moment hier machst, ist alle IHKn und deren Mitarbeiter über einen Kamm scheren. bimei
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    U. U. regelt das auch die Schulordnung, die für Dein Bundesland gilt. bimei
  4. Das kann man natürlich versuchen, normal ist aber eine Auszahlung nach Stunden, wobei sich der Stundenlohn dann aus dem normalen Brutto errechnet. bimei
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Und wo suchst Du einen Job und wie können Dich Interessierte erreichen? bimei
  6. bimei hat auf Saga's Thema geantwortet in Plauderecke
    Oder hier und die ganz einfachen Befehls-Anfänge hier.
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Vielleicht solltest Du doch erstmal genauer schildern, worum es überhaupt geht. So ist nichtmal annähernd eine Beurteilung der Situation denkbar. bimei
  8. Hm, ich weiss ja nicht, ob die Idiotie da nicht eher als Faulheit zu bezeichnen ist.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Dann hast Du doch manch anderem etwas voraus, Du wirst schon Deine erste Lohnabrechnung kapieren.
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Fällt zwar gestzlich unter einen anderen Förderbereich, aber richtig, auch da besteht Anspruch. Und 5. Personen, die keinen Beruf erlernt haben. bimei
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    "Deines Wissens nach" ist ist nicht nur ohne Beleg, sondern in diesem Fall auch noch unrichtig. Richtig ist, die Kündigungsfrist erhöht sich natürlich je nach Betriebszugehörigkeit, steht so im Gesetz. (Lohnfortzahlung ist das Wort, das zum Krankheitsfall gehört.) Eine Abfindung? Nein, bei einer ordentlichen Kündigung muss es die nicht geben. bimei
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Gab es kein Handbuch dabei?
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nö, es gibt keine übergeordnete Mutter-IHK.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Mach ich beim ersten Mal immer. ;-) Es gibt nicht die IHK. Wer ansonsten was macht, kannst Du auch hier unter Gremien.
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Keiner sagt, dass sie es kontrollieren sollen. Es dient schliesslich auch als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung (s. BBiG). Einsammeln und nach der Präsentation dann Rückgabe an den Azubi (event. ehem. Azubi) gabs in der Tat. Nein, Du denkst zu kompliziert.
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Wenn Du im richtigen Forum gucken würdest, wärst Du schon ein Stückchen schlauer. Ich schieb "Dich" mal dahin.
  17. Hi, nach Installation von McAfee 4.51 SP1 gibt es an einigen Rechnern nach dem Hochfahren die Fehlermeldung ein Dienst konnte nicht gestartet werden und danach, die ctl3d32.dll wäre nicht korrekt installiert. (Ein nicht gestarteter Dienst wird nicht angezeigt.) Betriebssystem: NT 4.0 SP 6 Bereits versucht: - Austausch der dll Version 2.31.000 gegen 2.29.000 - SP 6 Neuinstallation - McAfee deinstall und vorherige Version wieder aufgespielt Hat da eventuell jemand eine Idee?
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    *Ohren langzieh* Nochmal dringenst überdenken. bimei
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    gogo, nun zügel mal etwas Deine Panik, Du kannst die Prüfungen in BaWü in keinem Punkt mit denen der anderen Bundesländer vergleichen. Ruhig Blut.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Da gibts gar nichts zu flüstern. In einem anderen Thread schrieb ich schonmal, die Gelder werden den Ämtern nach Langzeitarbeitslosenzahl, Erfolgsquote, Vorjahresverbrauch usw. zugeteilt. Gibt ein Amt am Ende des Jahres gelder zurück, gibts im nächsten Jahr weniger. Dazu kommt die ESF-Förderung ... aber das führt zu weit, denke ich.
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wobei an der Stelle festgehalten werden sollte, wer sie zwingt. Nicht der Staat, nicht das Arbeitsamt, ausschliesslich sie selbst zwingen sich.... Kleine Korrektur: Nicht das Arbeitsamt wählt die Teilnehmer aus, es schlägt lediglich mögliche Teilnehmer vor.
  22. Das einzige, was Dir weiterhelfen könnte, wenn der Arbeitgeber gar nicht die Pauschalen zahlt, ist: § 670 BGB Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. Urteile dazu folgen der Regel: Die Durchführung der Reise muß dem Arbeitnehmer ohne eigene Kosten möglich und zumutbar bleiben. Höhere unvermeidbare Aufwendungen muß der Arbeitgeber erstatten. Auch vorher gemachte Angaben in z. B. Vereinbarungen darf der Arbeitgeber einseitig ändern, es dürfen nur nicht die Sätze des Steuerrechts unterschritten werden.
  23. Die muss Dir aber nicht zwingend der Arbeitgeber erstatten, Du kannst sie bei der Steuererkläung geltend machen. Das steht im Einkommensteuergesetz und den dazugehörigen Lohnsteuerrichtlinien.
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Nein, so eine Regelung gibt es nicht. § 77 SGB III (1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn 1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, 2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist, 3. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und das Arbeitsamt der Teilnahme zugestimmt hat und 4. die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt ist. .... Weiter heisst das, es wird gefördert, wer keinen Berufsabschluss hat, wer nicht vermittelbar ist, weil es in dem Berufsbild keine oder nur wenige Arbeitsplaätze gibt, wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Das heisst nicht, man muss arbeitslos sein, es gibt sogar die Möglichkeit aus einem bestehendem Beschäftigungsverhältnis in eine Umschulung zu gehen. Fragen an Dich: Hast Du Dich bereits bei einem Träger oder einem Betrieb nach einer Umschulungsmöglichkeit erkundigt? Warst Du bei Deinem Arbeitsvermittler oder beim Arbeitsberater?
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Windows
    Danke Aven. Jaraz, ich ziehe mein Posting zurück und geselle mich zu den Unwissenden. (Sorry, kann leider aufgrund der Masse nicht überall alles lesen, war aber fast klar, dass ich patze.)

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