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bimei

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  1. Wobei an der Stelle festgehalten werden sollte, wer sie zwingt. Nicht der Staat, nicht das Arbeitsamt, ausschliesslich sie selbst zwingen sich.... Kleine Korrektur: Nicht das Arbeitsamt wählt die Teilnehmer aus, es schlägt lediglich mögliche Teilnehmer vor.
  2. Das einzige, was Dir weiterhelfen könnte, wenn der Arbeitgeber gar nicht die Pauschalen zahlt, ist: § 670 BGB Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. Urteile dazu folgen der Regel: Die Durchführung der Reise muß dem Arbeitnehmer ohne eigene Kosten möglich und zumutbar bleiben. Höhere unvermeidbare Aufwendungen muß der Arbeitgeber erstatten. Auch vorher gemachte Angaben in z. B. Vereinbarungen darf der Arbeitgeber einseitig ändern, es dürfen nur nicht die Sätze des Steuerrechts unterschritten werden.
  3. Die muss Dir aber nicht zwingend der Arbeitgeber erstatten, Du kannst sie bei der Steuererkläung geltend machen. Das steht im Einkommensteuergesetz und den dazugehörigen Lohnsteuerrichtlinien.
  4. Nein, so eine Regelung gibt es nicht. § 77 SGB III (1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn 1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist, 2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist, 3. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und das Arbeitsamt der Teilnahme zugestimmt hat und 4. die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt ist. .... Weiter heisst das, es wird gefördert, wer keinen Berufsabschluss hat, wer nicht vermittelbar ist, weil es in dem Berufsbild keine oder nur wenige Arbeitsplaätze gibt, wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Das heisst nicht, man muss arbeitslos sein, es gibt sogar die Möglichkeit aus einem bestehendem Beschäftigungsverhältnis in eine Umschulung zu gehen. Fragen an Dich: Hast Du Dich bereits bei einem Träger oder einem Betrieb nach einer Umschulungsmöglichkeit erkundigt? Warst Du bei Deinem Arbeitsvermittler oder beim Arbeitsberater?
  5. Danke Aven. Jaraz, ich ziehe mein Posting zurück und geselle mich zu den Unwissenden. (Sorry, kann leider aufgrund der Masse nicht überall alles lesen, war aber fast klar, dass ich patze.)
  6. Eudora? Pegasus? Oder versteh ich das jetzt nur nicht?
  7. Nein, ist es nicht. Was gesetzlich festgeschrieben ist, sind z. B. Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten, die man bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann und Freibeträge, die steuerfrei sind. Ansonsten werden "Reisekosten" arbeitsvertraglich, tarifvertraglich, als Betriebsvereinbarung o. ä. geregelt.
  8. Ausser in BaWü ist die Prüfung überall am 26.
  9. Du solltest Deine Mailadresse dann auch hier angeben, nicht jeder, der Dir eventuell helfen könnte ist angemeldet und hat somit Zugriff auf die Mailfunktion des Boards. bimei
  10. Da das bei den einzelnen IHK unterschiedlich ist, musst Du Dich bei der für Dich zuständigen erkundigen.
  11. Oder noch einfacher, auf den Punkt rechts unten von der Zelle gehen, bis ein Kreuz erscheint, bei gedrückter Maustaste ziehen...
  12. Ein Link, z. B. zu www.begga.de, dort unter Downloads nachsehen, hätte völlig gereicht, oder? ~~closed~~
  13. Der Beitrag ist vom Juni 2001, also anderthalb Jahre alt. Der Threadersteller war seit seinem Posting an dem Tag, 17:18 Uhr nicht mehr auf dem Board....
  14. Wenn wir jeden Gedankengang zum Board hier aufschreiben würden, wäre das wohl ein 24 Stunden Freizeitjob. Wenn überhaupt, dann reichen Ergebnisse völlig aus.
  15. Das frage ich Dich. Kommst Du Deinem Arbeitkollegen zu Hilfe? Wer sagt, dass wir das nicht getan haben? Es ging um das Wort "threat", nicht "thread".
  16. Moin e@sy, sieht bei mir auf der Arbeit jetzt auch so aus. Die Urls gehen alle nicht, auch kein Ping, ich komm nur über http://80.237.200.96/forums/ auf das Board.
  17. Eben. Hab mich etwas umgesehen, wenn es die gibt, dann gelegentlich für Oberstufen. Und da ist dann nur geregelt, wie viele Klausuren mind. pro Halbjahr geschrieben werden müssen, was ja nicht heisst, es dürfen nicht auch mehr sein. bimei
  18. Tja, und diese Wunschvorstellungen lassen viele Azubis ihre Energie darauf verschwenden, sich überhaupt einen Kopf darum zu machen. Finde ich sehr merkwürdig, mich würde das nicht interessieren, da ich mich nicht auf ein Buch in einer Prüfung verlassen wollte, sondern lieber auf mich selbst. bimei
  19. Das dürfte, wenn überhaupt, im Schulgesetz Deines Bundeslandes zu finden sein. bimei
  20. Es gab z. B. kein Tabellenbuch. bimei
  21. Gehört auch nicht hierher. Die ist eigentlich recht einfach. Wenn ich jetzt eine Bewerbung schreiben müsste, würde im Lebenslauf stehen, 1998-2000 Ausbildung zu x bei x, weil es eine Ausbildung ist. Bewerbe ich mich schon während der Umschulung, würde im Anschreiben stehen "ich mache z. Zt. eine Umschulung..." usw. Ich denke schon, dass man dazu stehen kann und glaube auch nicht, dass das so unbedingt als Nachteil gesehen wird. bimei
  22. Aha, Du kannst also belegen, dass Dein Umschulungsträger Leute in eine Umschulung steckt "um Kohle zu machen"? Bevor man soetwas sagt, sollte man sich darüber informieren, wie Umschulungen überhaupt finanziert werden etc.. Aber das Thema hatten wir oft genug. Nö, ich finde es nur fragwürdig, wenn ein Umschüler sich und Umschüler im Allgemeinen schlecht macht, statt zu versuchen das Bild zu verbessern. Und nein, habe ich nicht, weil ich selbst nie verschwiegen habe, eine Umschulung gemacht zu haben. bimei
  23. Das ist zwar nicht das, worauf Du eine Antwort möchtest, aber ich bitte Dich, solche Behauptungen zu unterlassen. Erstens ist das eine Verallgemeinerung und zweitens machst Du damit das Bild des Umschülers bestimmt nicht besser. bimei
  24. Lies die Wörter von rechts nach links.

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