Alle Beiträge von bimei
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Update Forumssoftware
Hattest ein Leerzeichen drin. Wirklich eine Kleinigkeit.
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Alle Foren als gelesen markieren-Problem
Wer nicht in der Lage ist, seine Bildschirmauflösung mit der Treffsicherheit der Maus und dem Zittern der Hand in Einklang zu bringen ... tja ...
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Wann gibt es die ZP-Ergebnisse?
Wo ist denn die Frage zu Deiner Antwort?
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Englische Texte?
Sagt mal, lest ihr eigentlich auch mal irgendetwas, bevor ihr losplappert? *Kopfschüttel*
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Update Forumssoftware
Nun lasst e@sy aber auch ein bisschen Zeit, ihr Nervensägen. Wir sehen alle das Gleiche, auch e@sy....
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Prüfung am 26 Nov 2002
An mich nicht unbedingt eine Frage, weil Du meine Meinung meist kennst, aber andere sollen auch mal etwas davon haben. ;-) Einerseits lasse ich sowas auch gern mal stehen, weil die User hier auch bis zu einem gewissen Punkt ganz gut Wunden heilen können, die jemand versucht zuzufügen und ihnen der erste Eindruck über ein Mitglied nicht unbedingt verwehrt werden muss. Andererseits sofort rauswerfen, weil solche Beiträge Unruhe und somit moderatorischen Aufwand erzeugen, der solche Spässe eigentlich zu keinem Zeitpunkt rechtfertigt. Es kommte einfach immer auf die zeitliche, situationsbedingte Lage an.
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wie wäre es am eifachsten
mnouali, Deine Antwort hier jemand als rassistisch zu bezeichnen, ist ein Eigentor. Aber das siehst Du ja an den Folgeantworten. Schlimmer ist, Du beleidigst damit andere Forumsteilnehmer. Lies bitte auch mal die Boardregeln nach. Für alle gilt: Wenn etwas nicht verstanden wurde, kann man nachfragen, kommentieren muss man nicht immer gleich alles. Am Rande gefragt: mnouali, warum hast Du Dich heute gleich zweimal angemeldet?
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Praktikant - Urlaubsanspruch ???
Du bist in Deinem Fall Arbeitnhemer des Betriebes, solange der Vertrag nichts anderes regelt. Für Dich gilt dann das Bundesurlaubsgesetz, es sei denn es gibt eine tarifliche Regelung für den Betrieb. Du hast also Anspruch auf die (mind.) 4 Tage Urlaub.
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Kosten und Leistungsrechnung
Ist eigentlich ganz einfach, Du hast in dieser "Übersicht über die IT-Berufe" (nichts anderes ist das) an der Stelle der Prüfungsanforderungen jeweils das Wörtchen ...insbesondere überlesen oder nicht gedeutet.
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Kosten und Leistungsrechnung
Z. B. darin zu meinen eine wirtschaftliche Betrachtung wäre nicht nötig. Auszug aus der Berufsverordnung: Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann.
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Praktikant - Urlaubsanspruch ???
Wie sind denn genau Deine Umstände? Bist Du Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes? Hast Du einen Vertrag? Werden Sozialabgaben gezahlt?
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Meinung gefragt !!!
Upsala, danke Jaraz. Was die Umsetzung nicht unbedingt einfacher macht, aber durchsetzbarer.
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Diverse Prüfungen (alle Bereiche)
Und genau dann zieh ich Dir die Ohren lang....
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Meinung gefragt !!!
Nein, es ist bisher nur angedacht das gesetzlich zu regeln und in die Arbeitsstättenverordnung aufzunehmen. Bisher ist nur geregelt: § 5 ArbStättV Lüftung In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Wird für die nach Satz 1 erforderliche Atemluft durch eine lüftungs-technische Anlage (Lüftungsanlagen, Klimaanla-gen) gesorgt, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Eine Störung an lüftungstechnischen Anlagen muss der für den Betrieb der Anlage zuständigen Person durch eine selbsttätig wirkende Warnein-richtung angezeigt werden können. und § 32 Nichtraucherschutz In Pausen- , Bereitschafts- und Liegeräumen hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch getroffen werden. In neu einzurichtenden Betriebststätten wird von den Gewerbeaufsichtsämtern auch streng auf Einhaltung geachtet und auf Nichtrauscherschutz auch am Arbeitsplatz hingearbeitet. In bereits bestehenden Betrieben führte allein § 32 zu Problemen, weil Umbaumassnahmen oftmals nicht so einfach möglich sind und ja auch Kosten verursachen. Aber es gibt immer Kompromisse auf die man sich einigen kann.
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Änderung der Foren
Hi, da es in den Foren Ausbildung/Job und Erfahrungsberichte zu Redundanzen gekommen ist und oftmals unklar war, wo ein Thema gepostet werden soll, haben wir die beiden Foren neu unterteilt. Nach und nach werden wir auch die Threads entsprechend verschieben. Gruss bimei
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Änderung der Foren
Hi, da es in den Foren Ausbildung/Job und Erfahrungsberichte zu Redundanzen gekommen ist und oftmals unklar war, wo ein Thema gepostet werden soll, haben wir die beiden Foren neu unterteilt. Nach und nach werden wir auch die Threads entsprechend verschieben. Gruss bimei
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Prüfung am 26 Nov 2002
Und von mir als Draufgabe zum Beitrag von Michael: Nur mal angenommen, das stimmt, Du meldest Dich also hier an, um wenige Minuten nach der Anmeldung dieses ÄtschiBätschi-Posting zu schreiben? Intelligent und so sinnvoll, wirklich.
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Erschreckende Zahlen!!!
Es geht also nicht sachlich? Gut *zapp* und vorerst geschlossen.
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Einstiegsgehalt, wie hoch?
Wieder zwei Tage vor Vollmond, gelle? Seid bitte so gut und hört auf, euch gegeseitig zu beleidigen.
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Erschreckende Zahlen!!!
Als Hilfeschrei würde ich das nicht sehen, ist einfach nur eine Frage. Bleibt bitte sachlich und beim Thema, gilt für alle.
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arbeitsvertrag mit anderer firma, trotz noch nicht abgeschlossener Ausbildung???
*schmunzel* @Ben Zum Verständnis nochmal die Zulassungsbedingungen zur Prüfung: § 39 Zulassung zur Abschlußprüfung (1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. (2) .... § 40 Zulassung in besonderen Fällen (1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) Zur Abschlußprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Das Bundesministerium für Wirtschaft oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie nach Anhören des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, welche Schulen oder Einrichtungen die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen. Ist schon so, wie Ben das schreibt, alle Wege stehen offen sozusagen.
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arbeitsvertrag mit anderer firma, trotz noch nicht abgeschlossener Ausbildung???
Theoretisch kannst Du sogar schon ein Arbeitsverhältnis haben, Du musst nur die Prüfung wiederholen, nicht einen Teil der Ausbildung.
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arbeitsvertrag mit anderer firma, trotz noch nicht abgeschlossener Ausbildung???
Na Kinners, was ist denn hier los? Aaaalso: § 14 BBiG Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsaus-bildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Alle haben ein bisschen recht, aber so wie es im Gesetz steht ist das richtig.
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Wann gibt es die ZP-Ergebnisse?
Im Schnitt 4-6 Wochen nach der Prüfung. Nein, es gibt nur ein Ergebnis. Einsichtnahme müsstest Du beantragen.
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Das mieseste Bildungsinstitit aller Zeiten
Hört sich alles schon ganz anders an. Ich übrigens auch nicht (ans Bein pinkeln), was wie eine Pauschalverurteilung klingt, bleibt nur oft in den Köpfen hängen, auch wenn sie gar nicht richtig und vielleicht nicht so gemeint ist. Da hake ich dann lieber einmal nach. ;-)